Mr. Pickles
Registrierter Benutzer
Moin zusammen,
Ich komponiere aktuell Musik und möchte diese 2022 veröffentlichen und in dem Zuge auch ab 2022 der Gema beitreten.
Beteiligt an Komposition und Text sind 3 Personen
1. Text und Gesang
2. Gitarren, Bass, Samples, Keys, arragements, kleine teile der Drumparts (ich)
3. Schlagzeuger-Schlagzeugparts
Text:
Ist relativ einfach, Text gehen zu 100% an die Textdichterin.
Musik:
Schwierig. Zum besseren Verständnis, grob läuft das so, ich schreibe einen Song komplett und programmiere einen Drumcomputer dazu. Dann gebe ich das DAW-Projekt an den Schlagzeuger weiter und der überarbeitet das Schlagzeug so, dass es gut klingt, einige wenige Teile der Drums bleiben auch mal unverändert stehen, aber alle Überarbeitungen sind relevant für das Endergebnis und so denke ich zumindest ist hier auch ein Urheberrecht seitens Schlagzeuger vorhanden
Wir sind aktuell auf dem Stand, dass sich jeder überlegt, wie wir die Urheberschaft fair definieren, aber eine dritte Meinung von Aussenstehenden kann halt vieles vereinfachen, daher die Frage wäre eine Aufteilung wei folgt fair?
Ich:
20% Gitarre 1
20% Gitarre 2
20% Bass
20% Synth/Ambient/Samples
10% Arragement
Schlagzeuger:
10% Schlagzeug
Wenn nicht, was würdet ihr vorschlagen, bzw. gibts irgendwelche etbalierten Anhaltspunkte wie man das aufteilt?
Bei meinen bisherigen Bands war das nie Relevant, da dort niemand Gema Mitglied war. Die Letzten Jahre war ich ohnehin nur als ausübender Musiker und nicht als Komponist tätig, den andern Beiden des Projekts geht es genauso, daher sind wir da alle etwas unschlüssig
Danke schonmal für Antworten
Ich komponiere aktuell Musik und möchte diese 2022 veröffentlichen und in dem Zuge auch ab 2022 der Gema beitreten.
Beteiligt an Komposition und Text sind 3 Personen
1. Text und Gesang
2. Gitarren, Bass, Samples, Keys, arragements, kleine teile der Drumparts (ich)
3. Schlagzeuger-Schlagzeugparts
Text:
Ist relativ einfach, Text gehen zu 100% an die Textdichterin.
Musik:
Schwierig. Zum besseren Verständnis, grob läuft das so, ich schreibe einen Song komplett und programmiere einen Drumcomputer dazu. Dann gebe ich das DAW-Projekt an den Schlagzeuger weiter und der überarbeitet das Schlagzeug so, dass es gut klingt, einige wenige Teile der Drums bleiben auch mal unverändert stehen, aber alle Überarbeitungen sind relevant für das Endergebnis und so denke ich zumindest ist hier auch ein Urheberrecht seitens Schlagzeuger vorhanden
Wir sind aktuell auf dem Stand, dass sich jeder überlegt, wie wir die Urheberschaft fair definieren, aber eine dritte Meinung von Aussenstehenden kann halt vieles vereinfachen, daher die Frage wäre eine Aufteilung wei folgt fair?
Ich:
20% Gitarre 1
20% Gitarre 2
20% Bass
20% Synth/Ambient/Samples
10% Arragement
Schlagzeuger:
10% Schlagzeug
Wenn nicht, was würdet ihr vorschlagen, bzw. gibts irgendwelche etbalierten Anhaltspunkte wie man das aufteilt?
Bei meinen bisherigen Bands war das nie Relevant, da dort niemand Gema Mitglied war. Die Letzten Jahre war ich ohnehin nur als ausübender Musiker und nicht als Komponist tätig, den andern Beiden des Projekts geht es genauso, daher sind wir da alle etwas unschlüssig
Danke schonmal für Antworten
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