Hallo streetchamp,
danke für deine PN. Da du mich persönlich gefragt hast, antworte ich noch mal. Allerdings
hat UranusEXP schon alles Wesentliche gesagt. ... Hier noch mal in meinen Worten:
0. Hier im Forum dürfen keine speziellen Anfragen beantwortet werden, weil das
einer Rechtsberatung gleich KÄME. Das WÜRDE dem Forumbetreiber offenbar
Schwierigkeiten einbringen. Aus diesem Grund diese Antwort in allgemeiner Form.
(Siehe
roter Hinweis, oben)
Hier reden wir von zwei Arten von Rechten:
1. Urheberrechte (übrigens ohne 'h'; das hat nichts mit einem Uhren-Heber zu tun
sondern mit einem URheber ... von URsprung abgeleitet, wahrscheinlich) erlischen nach
deutschem Recht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Siehe auch hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Urheberrecht#Schranken_des_Urheberrechts
... Übrigens sieht das nach amerikanischem Recht anders aus, so nebenbei bemerkt.
2. Die Orchestermusiker, die das Stück eingespielt haben, haben daran so
genannte "
Leistungsschutzrechte" erworben. Das bedeutet, wenn jemand auf Grundlage
des 'Werkes' (siehe Urheberrecht) eine Leistung vollbringt, dann entstehen diese Rechte.
Beispielsweise bei Instrumentalisten, Sängern, Tänzern, Sprechern etc. - mehr zur
Vergütung dieser Leistungsschutzrechte findest du auf
www.gvl.de
Diese Rechte werden ... gegebenenfalls inklusive Urheberrechten (wenn sie noch bestehen)
... üblicherweise von einem Musiklabel eingekauft beziehungsweise entsprechend unter
Vertrag genommen. (Beziehungsweise bei Urheberrechten kommt dann ggfls. ein Verlag
in's Spiel ... wenn sich der Musiker auf einen Verlagsdeal einlässt; auch das nur nebenbei bemerkt.)
Wie schon Uranus sagte: An diesen Ton-Aufnahmen hat höchstwahrscheinlich ein Label
die Rechte.
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Kleiner Exkurs: ... Und auf das Urteil "Moses P. vs. Kraftwerk" (siehe weiter oben), würde
ich persönlich noch nicht zu viel geben. (Das Urteil besagt, soweit ich das eben entnehmen
konnte, dass eine Verwendung eines Fragments OK wäre, WENN man es nicht selbst
hätte einspielen können ... was ich zumindest mal eine sehr fragwürdige Sichtweise finde ...
... denn das
würde ja auch bedeuten dass jemand der 'Nicht-Musiker' ist, einfach sagt:
"Sorry, aber ich konnte "The Final Countdown" nicht selbst einspielen ..." (weil 'null' musikalische
Fähigkeiten, oder weil man einfach einen solchen Sound nicht ohne weiteres hinbekommt)
"... und daher 'musste' ich es samplen ..." (??!) ...
... meiner persönlichen Meinung kann das nicht Sinn der Sache sein und ich würde da jetzt
nicht zu schnell von dem "Moses P. vs. Kraftwerk"-Fall auf eine allgemeine Regelung schlussfolgern!
Das ist zunächst mal EIN Fall; KEINE allgemeine Regelung. Wer weiß, wie und warum
dieses Urteil in DIESEM Fall so gefällt wurde ... ... Es gilt weiterhin hauptsächlich der
Wiedererkennungswert ... wie auch hier zu lesen (Thread bei musiker-board.de):
https://www.musiker-board.de/vb/mus...t-eine-melodie-als-geklaut-2.html#post3709349
... UND bezüglich "Leistungsschutzrechten" (also in einem solchen Fall konkret: Tonaufnahmen)
gilt zudem, dass sie
in der Regel (das bedeutet: wenn es eine 'normale', klassische
Tonträgerveröffentlichung ist; jetzt mal abgesehen von
Creative Commons und anderen,
'neumodischen Denkweisen') nur mit
ausdrücklicher Genehmigung des Rechteinhabers
verwendet werden können. (Und Rechteinhaber ist dann, in der Regel, ein Musiklabel.)
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3. Wie Uranus schon völlig korrekt zusammenfasste, haben kommerzielle Labels
(logischerweise) in der Regel nicht wirklich Interesse daran, sich mit so kleinen Projekten
zu beschäftigen. Der Grund in Kurzform: Abrechnungs-Aufwand übersteigt dann in der
Regel die Einnahmen.
In längerer Form noch mal hier ausführlich erklärt (Thread bei musiker-board.de):
https://www.musiker-board.de/vb/mus...uren-bekannter-pop-rocksongs.html#post3746734
Sonstiges:
=> Also ich persönlich würde mir nicht die Mühe machen wollen, für ein nicht-kommerzielles
Projekt (oder eines in einem so kleinen Rahmen wie 500 CDs) die Leistungsschutzrechte
an einem Ludwig van Beethoven-Sample zu klären. ... Was jemand aus dieser Äußerung
meiner persönlichen Meinung macht, möge jeder selbst beurteilen und tun ... oder auch nicht.
=> WENN ich persönlich unbedingt Klassik-Samples verwenden wollte, dann würde ich
mich beispielsweise mal an die Hanns Eisler Hochschule für Musik in Berlin wenden, ...
http://www.hfm-berlin.de/ ... denn dort gibt es einige sehr exzellente Klassik-
Komponisten, die sowohl zeitgenössische, als auch 'klassische' Klassik komponieren ...
und diese Kompositionen auch häufiger mit einem Orchester oder Teilen davon (Streicher-
Sektion o.ä.) aufnehmen.
Der Grund, warum ich das machen würde, wäre, dass sich dabei MÖGLICHERWEISE eine
noch viel bessere Zusammenarbeit ergeben könnte, nämlich wenn ein hervorragender
Komponist (die Hanns Eisler-Leute sind in der Regel super-fit ...) möglicherweise ganz
speziell etwas zu GENAU DIESEN von dir erstellten Songs komponiert.
NOCH DAZU würde ich Beethoven tendenziell meiden, weil "der gute, alte Ludwig van"
seit
Clockwork Orange beziehungsweise "
Ein kleines bisschen Horrorshow" und der Hitsingle
"
Hier kommt Alex" ziemlich ausgelutscht ist.
(Auf dem Original-Album der Hosen hört man die
9. Sinfonie als Intro des Albums,
direkt vor 'Alex' ... und dieses Album ist noch immer sehr weit verbreitet und bei vielen Leuten bekannt.)
... Äh ... und Beethoven ist noch ausgelutschter nach geschätzten 345.783 weiteren Verwendungen
in Projekten, die seit 1971 (Film) beziehungsweise 1988 (Hosen-Album) folgten, die sich
alle mit einem ähnlichen Image oder sonstiger "L. v. Beethoven"-Kunst schmücken wollten.
Kurzum: Sowohl rechtlich, als auch inhaltlich würde ich persönlich die Finger von Ludwig
van Beethoven (und kommerziell veröffentlichten Aufnahmen seiner Stücke) lassen, weil
das Zeug ... im wahrsten Sinne des Wortes ... schon ur-alt (oder wegen Uhrwerk Orange
von mir aus auch "Uhr-alt"

) ist.
Dieser 'Witz' ("
Hey Leute, ich habe hier ein Beethoven-Sample mit moderner Musik kombiniert")
wurde sozusagen schon 1.000 mal erzählt und irgendwie wird's meiner persönlichen
Meinung nach langsam etwas öde. (oder genauer: WURDE schon vor vielen Jahren öde,
L. v. B. noch immer zu samplen ... = meine Meinung.)
So ... da hätten wir nun also alle "
Ur-Werk" und "
Uhr-Werk"-Geschichten geklärt ...
und ich hoffe geholfen zu haben.
Alles Gute und beste Grüße
Nils