Shana
HCA Gesang
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Die Situation hat sich ja zum Glück erledigt, aber m.E. irrst du dich. Um die drei Stunden pro Tag musizieren in der Wohnung sind zwar zulässig (exakte Vorschriften existieren nicht, im Streitfall muss ein Gericht entscheiden). Das gilt auch dann, wenn ein z.B. Berufsmusiker übt. Aber da scheinst du ja drüber zu liegen, vor allem aber müssen Nachbarn die Mehrbelastung durch eine gewerbliche Nutzung, in deinem Fall also durch die Gesangsschüler, nicht hinnehmen.
Auch der Vermieter muss eine nach außen sicht-/hörbare gewerbliche Nutzung m.W. nicht zulassen.
Ich irre mich sicher nicht, habe es schließlich zweimal durchexerziert. Ich war diesbezüglich auch beim Mieterschutzbund.
du hast recht, wenn du sagst, daß die Übe-, und Unterrichtszeit begrenzt werden könnte, wenn der Streit vor Gericht ginge. Auf wieviel begrenzt würde ist aber unterschiedlich und hat auch damit zu tun um welches Instrument es sich handelt, um welche Gegend es geht usw.
Dabei spielt es keine Rolle, ob ich selber übe oder ob ich unterrichte. Das wird nicht unterschiedlich bewertet.
Musikunterricht in der Wohnung zu geben ist zudem absolut üblich und kann NICHT komplett verboten werden, genauso wenig wie privates üben.
Musik in der Wohnung zu machen ist ein Grundrecht und darf nicht verboten werden.
Außerdem gehen solche Fälle meistens nicht vor Gericht, sondern es wird im privaten Rahmen darüber gestritten. Die besagte Nachbarin hat vielfach den Vermieter angerufen und ihn gebeten, mich zur Aufgabe der Unterrichtstätigkeit zu zwingen. Unser Vermieter ist ein Profi und er kennt die Regeln. Er hat uns beiden einen Brief geschrieben in dem er uns freundlich bittet, uns auf Zeiten zu einigen. Dazu war ich bereit - die Nachbarin aber nicht. Ich wohne dort noch, sie inzwischen nicht mehr ;-)
Aber: Sowas ist kein Spaß und daher bin ich froh, daß ich jetzt wie gesagt viel weniger zuhause unterrichten und gar nicht hier üben muss.
Hat auch den Vorteil, daß ich zeitlich für meine SchülerInnen und mich viel flexibler sein kann, z.B. auch mal am Sonntag unterrichten, dafür Dienstag frei haben kann oder sowas - und ich kann abends länger unterrichten.
Damals hatte ich diese Möglichkeit aber noch nicht.
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Um die drei Stunden pro Tag musizieren in der Wohnung sind zwar zulässig
Das sind immerhin 4 Unterrichtsstunden.
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Auch der Vermieter muss eine nach außen sicht-/hörbare gewerbliche Nutzung m.W. nicht zulassen.
Doch das muss er in dem Fall der Musik meines Wissens nach schon. Zudem mache ich es nicht erst seit gestern, sondern seit 12 Jahren mit Wissen des Vermieters. Die Nachbarin wusste das bevor sie eingezogen ist. Sie hätte sich vorher mal besser genauer erkundigt, wann und wieviel ich musiziere/unterrichte.