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inveteracy
Gesperrter Benutzer
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Ich setze jetzt mal ein Verkaufsangebot mit einer Willenserklärung gleich und zitiere:
"eine Willenserklärung ist die Äußerung einer Person, die auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist, die eintritt, weil sie gewollt ist (dann ist die Abgrenzung zur rechtsgeschäftsähnlichen Handlung kein Problem mehr: Eine rechtsgeschäftsähnliche Handlung ist die Äußerung/Handlung einer Person, die auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist, die eintritt, weil sie gesetzlich angeordnet ist; beispielsweise die Mahnung, siehe unten). Die rechtlich bindende Wirkung ist demgegenüber keine zwingende Voraussetzung einer Willenserklärung, denn auch die Äußerung eines Minderjährigen ist zunächst eine Willenserklärung, wenn auch ohne Zustimmung unwirksam (von den bekannten Ausnahmen abgesehen)."
Ich denke damit haben wir das geklärt!
"eine Willenserklärung ist die Äußerung einer Person, die auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist, die eintritt, weil sie gewollt ist (dann ist die Abgrenzung zur rechtsgeschäftsähnlichen Handlung kein Problem mehr: Eine rechtsgeschäftsähnliche Handlung ist die Äußerung/Handlung einer Person, die auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist, die eintritt, weil sie gesetzlich angeordnet ist; beispielsweise die Mahnung, siehe unten). Die rechtlich bindende Wirkung ist demgegenüber keine zwingende Voraussetzung einer Willenserklärung, denn auch die Äußerung eines Minderjährigen ist zunächst eine Willenserklärung, wenn auch ohne Zustimmung unwirksam (von den bekannten Ausnahmen abgesehen)."
Ich denke damit haben wir das geklärt!