Traversflöte Mollenhauer A. Grenser Bitte um Hilfe.

F
flötter
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
17.04.25
Registriert
01.07.19
Beiträge
4
Kekse
300
Moin und einen schönen Tag. Eine Mollenhauer A. Grenser Traversflöte wurde mir angeboten. Der Zustand ist wohl als so gut wie ungebraucht zu bezeichnen. Diese Flöte angefertigt von anderen Herstellern habe ich hören können. und der Klang gefällt mir. Bezahlen, zusenden und bei nicht gefallen zurücksenden wird vom Verkäufer nicht akzeptiert. Bevor ich die Flöte erwerbe, kann jemand etwas zu dieser Flöte aus Erfahrung berichten? So mal eben hinfahren kann ich leider nicht, denn es sind schon gute eintausend Kilometer. Vielen Dank für Antworten,
 
Auch wenn es Off-topic ist, würde ich gerne dazu etwas schreiben, weil ich viel in den Kleinanzeigen als Käufer und Verkäufer unterwegs bin und speziell im Bereich Instrumentenkauf einiges beachten werden sollte. Dies betrifft an sich also nicht deine Frage ob es Erfahrungen mit diesem Flötenmodell gibt. Ich hoffe, es ist ok für dich. Andernfalls bitte ich die Moderatoren, meinen Beitrag zu löschen oder zu verschieben.


Die rechtliche Lage ist so, dass private Verkäufer auch haften, wenn z.B. eine Eigenschaft zugesichert wird. Falls dort steht, dass die Flöte spielfähig ist, dann ist der Verkäufer zivilrechtlich trotz allem haftbar, wenn die Flöte nicht spielbar ist. Auch wenn er einen Haftungsausschluss vermerkt. Dies ist vielen Käufern und Verkäufern nicht bekannt.

Der Haftungsausschluss bei einem Privatverkauf gilt nur für versteckte und unbekannte Mängel.

Quelle:
https://www.allrecht.de/alles-was-r...sschluss-beim-privatverkauf-absichern/#c11853

Auf der rechtlich sicheren Seite ist man z. B., wenn im Vorfeld vom Käufer gefragt wird, ob die Flöte spielfähig ist, die Klappen dicht schließen, ob keine Risse vorhanden sind usw. Falls dies bejaht wird, kann man einen Umtausch, bzw. eine Rückerstattung verlangen, falls diese Eigenschaften nicht zutrefen

Abgesehen davon ist es oft der Fall, dass sich Verkäufer als Privatverkäufer bezeichnen, um die gesetzliche Gewährleistung zu umgehen, obwohl sie jede Menge Instrumente anbieten und damit im Grunde genommen gewerblich unterwegs sind. Auch dies ist natürlich nicht zulässig und rechtlich anfechtbar.

In letzter Zeit bekommt man jedoch immer mehr Anzeigen zu sehen, bei denen auch Privatverkäufer ein Antesten möglich machen und den Kaufpreis zurückerstatten würden. Bei Instrumenten eine faire Sache. Ob dies immer reibungslos funktioniert, ist natürlich eine andere Frage.

Bei alledem ist natürlich stets zu bedenken, ob man sich evtl. Streitereien antun will, wenn etwas doch schief läuft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Andernfalls bitte ich die Moderatoren, meinen Beitrag zu löschen oder zu verschieben.
Wir haben sogar zwei Möglichkeiten, "allgemeine" rechtliche Fragen zum Kauf und Internetkauf oder -Verkauf zu besprechen, solange sie Meinungen wiedergeben und keine Rechtsberatung darstellen.

Den Beitrag lasse ich stehen, vielleicht genügt die Info hier bereits.
Weitere Beiträge dazu aber bitte unbedingt im passenden Bereich diskutieren, in diesem Fall würde ich den "Startpost" nachträglich verschieben.

Gruß Claus
 
Danke für den Hinweis.
 
Nun ja, vielen Dank für die Hinweise. Jedoch würde ich gern, wenn möglich etwas über das Spiel auf der Flöte hören, so wie oben beschrieben.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben