eizo930
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Der Ausführende vor Ort ist in der Regel gar nicht dafür qualifiziert, im eigenen Ermessen von der Berechnung abzuweichen.
Darauf zielte mein Beitrag ab. Einige Antworten hier fallen -statisch betrachtet- eher unter "Gut gemeint, aber schlecht geraten".
Selbst bei der kleinsten selbst konstruierten Party-Paletten-Bühne oder Fliegenden Bauten mit Nachweis kann ja ein Sach- oder Personenschaden eintreten. Spätestens dann taucht die Haftungsfrage auf, im günstigsten Fall "Wer zahlt den Schaden?" , bei größeren Schäden oder gar Personenschaden, selbst auf der Gartenparty, wird die Staatsanwaltschaft vermutlich noch ganz andere Fragen stellen. Deshalb meine Frage nach der Befähigung und der Haftpflichversicherung. (Ich bin kein Jurist, deshalb bitte die "ungehobelte" Ausdrucksweise entschuldigen)
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