Tragfähigkeit BGV C1<-> DIN

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Liebe Gemeinde,
mir gehts gerade um die Auslegung von normalen Maschinenbauzubehör in der Veranstaltungstechnik. Maßgebend ist ja die BGV C1. Da steht geschrieben:

Die Forderung nach ausreichender Bemessung ist erfüllt, wenn
– Tragmittel, wie Seile und Bänder, höchstens mit einem Zehn-
tel der rechnerischen Bruchkraft unter Mitbewertung der
betriebsmäßig auftretenden dynamischen Vorgänge
und
–Anschlagmittel, wie Seile und Bänder, höchstens mit
einem Zwölftel der rechnerischen Bruchkraft beansprucht
werden. Sonstige Anschlagmittel dürfen maximal mit dem
0,5fachen Wert der vom Hersteller angegebenen Trag-
fähigkeit
belastet werden.

Mir gehts jetzt speziell um Ringschrauben (DIN 580) in M10. Laut DIN ist die Mindestbruchkraft in Axialrichtung 13,5 kN und die Tragfähigkeit ist mit 230 kg angegeben.
Verstehe ich das Richtig: Wenn ich irgendwas fest (statische Last) an die Öse dranhänge, sprich es als Tragmittel verwende, darf ich das bis ein 1/10 der Mindestbruchkraft verwenden (hier 1,35kN also ca 135 kg).
Verwende ich es als Öse für ein Safety, fällt es dann unter Anschlagmittel, oder? Damit darf ich die 1/2 Tragfähigkeit als Grundlage nehmen sprich 115kg? Oder ist es dann überhaupt ein Anschlagmittel?
Leider steht in der DIN nichts über Sicherheitsfaktoren drin, wie die 230kg zustande kommen. Beim überschlagen komme ich auf ca 6?
Ich danke für Klärung.
:confused:Gabs ni mal irgendwo eine Ecke stative Traversen und Co???? Wenn es das irgendwo gibt und ich es übersehen habe, bitte mal verschieben.:D
 
Eigenschaft
 
Danke fürs Verschieben.....ich wusste doch das es die Ecke mal gab......;)
 
highQ
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Jo das was du in deinem Workshop geschrieben hast war mir größtenteils bekannt und steht ja auch so in der BGV c1/BGI 810 drin.
Was mir noch ein bisschen Schleierhaft erscheint ist der Satz

Sonstige Anschlagmittel dürfen maximal mit dem
0,5fachen Wert der vom Hersteller angegebenen Trag-
fähigkeit belastet werden.
Meine Ringöse bzw. Ringschraube (Sonstiges Anschlagmittel da weder seil noch band) würde ich nach meinem Verständnis mit der halben Tragfähigkeit benutzen, um auf Nummer sicher zu gehen aber lieber mit einem Sicherheitsfaktor 5 Rechnen.
 
Hallo Pantoffelheld,

lies unter dem oben genannten Link doch das Kapitel "Das Safety und die Traglast" noch mals durch. Hier geht es um genau deine Fragen.

Als Antwort direkt auf deine Frage mit der Ringöse: Wenn ein WLL Wert im eingegoßen wurde, steht dieser für eine einberechnete 5-fache Sicherheit des Herstellers. Wenn hier also um die hälfte abgelastet wird, landet man bei der in der VA-Technik vorgeschriebenen 10-fachen Sicherheit.

Grüße
 
Ja das habe ich ja gerallt, ich wusste einfach ni das die max. Belastung an der Öse das WLL ist. Das habe ich jetzt aber rausgefunden das es so ist und damit bin ich glücklich :great: Und wie ich mit Sicherheiten jongliere weiß ich mittllerweile ;)

Frohe Ostern und schönes Eiern.
 
Ja das habe ich ja gerallt, ich wusste einfach ni das die max. Belastung an der Öse das WLL ist

Nur noch mal zur Sicherheit: WLL ist die vom (Material-) Hersteller angegebene Mindesbruchkraft geteilt durch 5. Die maximale Belastung liegt also theoretisch höher, versagt aber z.B. bei einem freien Fall eines Gerätes oder ähnlichem. Das Anschlagmittel also in jedem Fall mindestens um das doppelte überdimensionieren wenn ein WLL Wert gegeben ist.
 
Hab da auch noch ein wenig Senf dazu:
Da die in der VAT typischen Anschlagmittel (Anschlagkette, -seil,- Rundschlinge, Schäkel) aus der Industrie kommen, wo ein Verweilen unter schwebenden Lasten verboten ist, dies aber in unserem Fall nur schwer umzusetzen ist, dürfen diese in der VAT nur maximal mit der halben angegeben Traglast (WLL) belastet werden. Sollte ein Anschlagseil als Safety (die Definition ist in dem verlinkten Threat sehr gut erklärt) ist nochmal eine 20 % Sicherheit für dynamische Lasten einzurechnen (halbe Traglast - 20%).
Anschlagmittel die nur zum Heben verwendet werden und danach nicht in der Last verweilen dürfen mit der angegeben Traglast verwendet werden. (Aufenthalt unter schwebender Last verboten)
Lastaufnahmemittel (Haken, Traversen) sind speziell für die VAT hergestellt und dürfen somit bis zur angegeben Traglast belastet werden (z.B Manfrotto Superclamp bis 15kg) Die notwendige 10 fache Sicherheit ist hier bereits eingerechnet.
 
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