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pantoffelheld
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Liebe Gemeinde,
mir gehts gerade um die Auslegung von normalen Maschinenbauzubehör in der Veranstaltungstechnik. Maßgebend ist ja die BGV C1. Da steht geschrieben:
Mir gehts jetzt speziell um Ringschrauben (DIN 580) in M10. Laut DIN ist die Mindestbruchkraft in Axialrichtung 13,5 kN und die Tragfähigkeit ist mit 230 kg angegeben.
Verstehe ich das Richtig: Wenn ich irgendwas fest (statische Last) an die Öse dranhänge, sprich es als Tragmittel verwende, darf ich das bis ein 1/10 der Mindestbruchkraft verwenden (hier 1,35kN also ca 135 kg).
Verwende ich es als Öse für ein Safety, fällt es dann unter Anschlagmittel, oder? Damit darf ich die 1/2 Tragfähigkeit als Grundlage nehmen sprich 115kg? Oder ist es dann überhaupt ein Anschlagmittel?
Leider steht in der DIN nichts über Sicherheitsfaktoren drin, wie die 230kg zustande kommen. Beim überschlagen komme ich auf ca 6?
Ich danke für Klärung.
Gabs ni mal irgendwo eine Ecke stative Traversen und Co???? Wenn es das irgendwo gibt und ich es übersehen habe, bitte mal verschieben.
mir gehts gerade um die Auslegung von normalen Maschinenbauzubehör in der Veranstaltungstechnik. Maßgebend ist ja die BGV C1. Da steht geschrieben:
Die Forderung nach ausreichender Bemessung ist erfüllt, wenn
Tragmittel, wie Seile und Bänder, höchstens mit einem Zehn-
tel der rechnerischen Bruchkraft unter Mitbewertung der
betriebsmäßig auftretenden dynamischen Vorgänge
und
Anschlagmittel, wie Seile und Bänder, höchstens mit
einem Zwölftel der rechnerischen Bruchkraft beansprucht
werden. Sonstige Anschlagmittel dürfen maximal mit dem
0,5fachen Wert der vom Hersteller angegebenen Trag-
fähigkeit
belastet werden.
Mir gehts jetzt speziell um Ringschrauben (DIN 580) in M10. Laut DIN ist die Mindestbruchkraft in Axialrichtung 13,5 kN und die Tragfähigkeit ist mit 230 kg angegeben.
Verstehe ich das Richtig: Wenn ich irgendwas fest (statische Last) an die Öse dranhänge, sprich es als Tragmittel verwende, darf ich das bis ein 1/10 der Mindestbruchkraft verwenden (hier 1,35kN also ca 135 kg).
Verwende ich es als Öse für ein Safety, fällt es dann unter Anschlagmittel, oder? Damit darf ich die 1/2 Tragfähigkeit als Grundlage nehmen sprich 115kg? Oder ist es dann überhaupt ein Anschlagmittel?
Leider steht in der DIN nichts über Sicherheitsfaktoren drin, wie die 230kg zustande kommen. Beim überschlagen komme ich auf ca 6?
Ich danke für Klärung.

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