
SubbrSchwob
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Liebe alle,
ich spiele in einer Blues- und Rockcoverband. Immer wieder fragen uns Leute nach einer Platte, aber da wir ein kleiner Fisch sind und hauptsächlich live unterwegs, lohnt sich das für uns kaum. Da zwei Bandmitglieder (inkl. mir selbst) aber auch Recording machen, und das auch für Kohle, ist Motivation und Know-How zum Recorden durchaus da. Nun kam die Idee auf, eine EP o.ä. mit Titeln zu machen, deren Urheber schon 70 Jahre tot sind. Gerade im Blues gibt es aber viele Grenzfälle.
Robert Johnson zum Beispiel ist 1938 gestorben, also tot genug. Er gilt als der Urheber von Sweet Home Chicago – einer der großen Klassiker aus dem Blues.
Nun ergeben sich zwei Fragen:

Grüße
Schwob
ich spiele in einer Blues- und Rockcoverband. Immer wieder fragen uns Leute nach einer Platte, aber da wir ein kleiner Fisch sind und hauptsächlich live unterwegs, lohnt sich das für uns kaum. Da zwei Bandmitglieder (inkl. mir selbst) aber auch Recording machen, und das auch für Kohle, ist Motivation und Know-How zum Recorden durchaus da. Nun kam die Idee auf, eine EP o.ä. mit Titeln zu machen, deren Urheber schon 70 Jahre tot sind. Gerade im Blues gibt es aber viele Grenzfälle.
Robert Johnson zum Beispiel ist 1938 gestorben, also tot genug. Er gilt als der Urheber von Sweet Home Chicago – einer der großen Klassiker aus dem Blues.
Nun ergeben sich zwei Fragen:
- Welche eher bekannten oder markanten Blues-Stücke fallen Euch noch ein, deren Urheber lange genug tot sind, um durch das Urheberrecht public domain zu sein?
- Wie ist das mit Bearbeitungen? Wenn wir also einen solch uralten Song so spielen, wie zum Beispiel Buddy Guy (lebt noch), vielleicht ohne dass uns selbst das klar ist, gibt es dann Ärger weil Buddy einen Teil der Rechte daran hat?

Grüße
Schwob
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