Bei der 30-tägigen Money Back Garantie steht explizit, dass nur die Versandkosten innerhalb Deutschlands übernommen werden. Allerdings gibt es ja zuvor das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht. Und hier ist der Fall unklar, ob die Versandkosten von Österreich zu Thomann zurück vom Kunden übernommen werden müssen. Ich habe einmal einen Amp zurückgeschickt, und von Thomann habe ich die Auskunft bekommen, dass ich die Rücksendekosten selber zahlen muss. Ich habe das auch getan, obwohl ich eigentlich die Rechtslage anders interpretiere (allerdings bin ich kein Anwalt ...). Aber ich fand das Bezahlen von 10-15 Euro durchaus fair - ich habe ja den Amp in meiner Wohnung mit meinen Gitarren genau testen können.
Rücksendeformular war bisher bei keiner Thomann Lieferung (2) an mich dabei.
Wenn Du aber schon jetzt weisst, dass Du nur eine behalten möchtest, ist es vermutlich am Besten, die Frage bezüglich der Rücksendekosten direkt an Thomann zu stellen.
Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, sondern nur Jura-Student aber ich kann vielleicht doch versuchen das ganze unverbindlich zu erörtern:
Auch wenn mir jetzt generell keine Rechtsnorm zum Versand ins Ausland einfällt, so ist dennoch allgemein die
gesetzliche Regelung im vorliegenden Fall nicht zu beachten, da eine
vertragliche Regelung in Form von
AGB besteht. Mit der Zustimmung zu den AGB wurden diese Vertragsbestandteil, sodass die Regelungen darin Vorrang haben. Das schließt sich unter anderem daraus, dass viele schuldrechtliche Regelungen dispositiv, d.h. mehr oder weniger "vertraglich verhandelbar" sind. Da kann man dann vertragliche Einigung darüber erzielen, den gesetzlich geregelten Fall (der an und für sich für den Fall vorgesehen ist, dass keine individuelle vertragliche Regelung besteht) beizubehalten oder davon abzuweichen. Im Falle des Fernabsatzvertrags, wie das bei thomann wohl meistens der Fall ist, besteht gesetzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht, dessen Versandkosten ab 40 € der Unternehmer tragen soll. Genau diese Klausel steht aber dennoch (obwohl gesetzlich auch geregelt) auch in den meisten AGB. Ich kann leider deinem Post nicht entnehmen, auf welche Rechtslage du dich beziehst. Aus dem §357 II BGB ergibt sich bzgl. des Rückversands ins Ausland jedoch erstmal nichts gegensätzliches. Und selbst wenn, kann man sich ja vertraglich ggf. darüber hinwegsetzen. Nur im Falle, dass die AGB unwirksam sind (dazu gibt es auch Regelungen, wen es interessiert §§305-310 BGB, ist allerdings eher langweilig), gilt die Klausel nicht. Allerdings kann man bei einem so großen Unternehmen wie thomann davon ausgehen, dass sich eine Rechtsabteilung o.ä. sehr genau mit den AGB beschäftigt und darauf geachtet hat, wirksame AGB aufzustellen. Und im Endeffekt regelt sich das dann nunmal so (da dispositiv), dass du ja höchstpersönlich den AGB zugestimmt hast (sonst wäre es nicht zum Vertragsschluss gekommen) und dich somit auch damit einverstanden erklärt hast, dass du im Falle einer Rücksendung aus dem Ausland selbst die Kosten übernehmen wirst. Wie du ja selbst schreibst, ist das ja auch tatsächlich der Fall, dennoch möchte ich darauf hinweisen, dass das rechtlich alles absolut im Rahmen ist.
Ansonsten möchte ich auch noch sagen, dass die 30-Tage-Money-Back-Garantie ebenfalls ein erweitertes Recht ist, auf das sich vertraglich geeinigt wurde. Das "normale" Widerrufsrecht beträgt 14 Tage, das von thomann 30. Die beiden bestehen
nicht parallel nebeneinander! Das gesetzliche gilt nur, soweit kein anderes Widerrufsrecht wirksam eigenständig geregelt wurde. Das ganze gründet sich auf dem Gedanken der Privatautonomie, nach der dem Bürger freigestellt ist, in Eigenverantwortlichkeit bei Verträgen bestimmte Rechte freiwillig aufzugeben oder zu erweitern. Im Endeffekt viel Gerede um Nichts, in dem Sinne einen schönen Tag noch
