Teil 2: uneingeschränkte Haftung für Forenbetreiber

  • Ersteller TheKing
  • Erstellt am
Aber es ist doch mal wieder der Beweis dafür das die Leute die die Gesetze machen nicht unbedingt tief in der Materie drin stecken...

Ich hab hier im Board schon oft Hilfe gefunden und mich sehr positiv mit Menschen ausgetauscht.

Klar gibts auch immer wieder "komische" Individuen, aber das ist doch auch ein Spiegel unserer Gesellschaft. Und da hat doch kein Forenbetrieber der Welt schuld daran!

Ich hoffe nur das das nicht noch schmlimmer wird und das uns allen dieses tolle Forum erhalten bleibt!
 
Das kann doch nicht sein, dass da eine kleine Clique Richter selbstherrlich das beugt, was an höherer Stelle klar anders entschieden wurde. Gibt es da keine Disziplinarmaßnahmen? Ist es einem Richter schnuppe, wenn sein Urteil in der nächsten Instanz aufgehoben und ins Gegenteil verkehrt wird? So jemand ist doch in hohem Maße untragbar, bringt den gesamten Stand in Verruf und sollte hochkantig gefeuert werden. (Ich weiß - die sind unkündbar, aber vielleicht sollte man das mal überdenken.)

Nana, "beugen" tun die nix, das wäre ja strafbar (wo wir gerade bei der Haftung sind ;) ).
Aber es ist tatsächlich so, es gibt keinerlei Bindung des Richters an andere Urteile (von besonderen Urteilen des BVerfG mal abgesehen). Die Richter sind insoweit eben frei in ihrer Entscheidung. Sie sind gem. Art. 97 Abs. 1 GG nur dem Gesetz unterworfen.
Das ist auch gut so, denn sonst hätten andere Ansichten und Ideen gar keine Chance, sich irgendwann mal durchzusetzen. Auch der BGH ändert seine Rechtsprechung. Zwar meist nur, wenn die Richter im Senat wechseln und damit neue Mehrheiten zustande kommen, aber ohne die Möglichkeit der unteren Instanzen von Urteilen abzuweichen, gäbe es diese Möglichkeit eben nicht.
Im Übrigen ist es auch sehr schwer zu beurteilen, wie weit jetzt ein Urteil eines anderen Gerichtes geht. Es sind eben immer Einzelfallentscheidungen. Ob und wie diese überhaupt übertragbar sind bzw. wären ist mindestens genauso unsicher und streitbefangen. Gäbe es also eine solche Bindung an höherinstanzliche Entscheidungen, wäre immer noch ein Fluchtweg offen, indem man darlegt, warum das höherinstanzliche Urteil in diesem konkreten Fall nicht greift.

Im Übrigen sind Richter nicht nur unkündbar, sondern unterliegen auch keinerlei Weisungen, dürfen nicht gegen ihren Willen versetzt und noch nichtmal befördert werden. Aus gutem Grund sind die Möglichkeiten auf einen Richter einzuwirken zumindest theoretisch gleich Null.

Wenn ein Gericht also ständig von einer "gefestigten höherinstanzlichen Rechtsprechung" abweicht, bleibt leider nichts anderes übrig, als den Instanzenweg zu beschreiten und das Urteil aufheben zu lassen.

Gruß
Chris
 
Wahnsinn, soll das bedeuten, dass die MB Betreiber für alle 2 Mio Beiträge in diesem Forum die Verantwortung tragen sollen?
Also was sich so mancher Politiker/Richter einfallen lässt ist schon utopisch:screwy:
Falsch! Haha! Es ist nicht utopisch sondern dystopisch! Finde ich jedenfalls. :D
*klugscheiss aus*
 

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