Es geht doch nicht darum, tatsächlich 115 db auszufahren, sondern eine Anlage zu haben, die bei sinnvollen Lautstärken nicht hörbar am Limit arbeitet.
Whych schrieb:
Nur weil es im Rider steht das die P.A. das schaffen muss heisst es doch nicht das man es auch ausfaehrt.
Werte und GESCHÄTZTE Kollegen,
das ist schon richtig was Ihr sagt und mir hinlänglich bekannt.
Die REALITÄT aber sieht nicht selten anders aus: die Jungs fahren solche Lautstärken oft (man muss jetzt keine Stilrichtungen in Misskredit bringen) und SIND LEIDER AUCH NOCH STOLZ DARAUF!
LeGato schrieb:
115 db sind ganz klar Körperverletzung, der Mischer, der die Regler so hoch zieht, gehört sofort vom Pult gezerrt!LeGato
Das darf der Veranstalter nicht, weil das ein Eingriff in die vertraglich vereinbarte künstlerische Freiheit des Acts wäre.
Es funktioniert erst dann, wenn der Veranstalter dem TL - oder wer sonst als Verantwortlicher während der Show - einen Wisch zum Unterschreiben unter die Nase hält, dass alleine er - als Vertreter der Band - für etwaige Schadenersatzklagen wg. Gehörschäden haftbar ist.
Da knicken inzwischen sogar erste englische TLs ein und fahren auf "gesundes" Level zurück.
Noch was: wenn demnächst die EU-Richtlinien zur Lärmschutzverordnung kommen, dann wird es erst mächtig im Gebälk der db-Fetischisten knistern.
Whych schrieb:
Fuer sowas muessen als Beweis db-Messungen her ( unser Techniker hat immer ein db-Messgeraet am FOH ). Ich trau wohl deutschen Gerichten so einiges zu aber das waere doch wirklich eine Witz.
Es ist ein Zeichen von verantwortungsvollem Handeln, dass FOH-Leute ein Messgerät am Pult haben. Das kann - im worst case - zu Gunsten der "Beklagten" gewertet werden. Geeicht sind die wenigsten dieser Geräte (lasst uns jetzt nicht über die Kosten lamentieren).
Und vor Gericht steht dann halt der medizinisch festgestellte Körperschaden auf der einen und das ungeeichte Messgerät auf der anderen Seite.
Es gab schon Veranstalter, denen wurde es vor Gericht negativ ausgelegt, dass sie auf der Theke Ear-Safe-Stöpsel kostenlos für Besucher angeboten haben. Begründung: der Veranstalter sei sich also bewusst gewesen, dass die Lautstärke an die Schmerzgrenze gehen würde.
nix für ungut...