TREI-Lehrgang "Technische Regeln Elektroinstallationen" (Vollzeit-Lehrgang)
Seit Beginn 2005 gilt für die Eintragung in das Elektro-Installateurverzeichnis eine Neuregelung, die vom Bundesinstallateurausschuss (BIA) verabschiedet wurde. Die Regelung war notwendig geworden, da auf Grund der Novellierung der Handwerksordnung ein erweiteter Personenkreis dem Elektrotechnikermeister gewerberechtlich gleichgestellt worden ist. Hierzu zählen u. a. die Ingenieure, Absolventen von technischen Hochschulen und staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschulen für Technik, Industriemeister und die Gesellen (G6) mit mindestens sechs Jahren Berufserfahrung, aber auch Personen aus dem erweiterten Kreis des EU-Binnenmarktes. Die Eintragung in die Handwerksrolle bedeutet nicht automatisch, dass ein ausreichendes Qualifikationsprofil vorhanden ist, um eine Eintragung in das Elektro-Installateurverzeichnis zu erhalten. Der Bundesinstallateurausschuss (BIA) hat sich auf ein mindest erforderliches Qualifikationsprofil Technische Regeln Elektroinstallation (TREI) verständigt. Der notwendige "Sachkundenachweis für Netzanschlüsse" besteht aus drei Teilen: Schriftlicher Kenntnisnachweis, praktische Prüfung sowie Fachgespräch.
Inhaltsübersicht:
Rechtlicher Rahmen NAV (früher: AVBEltV), Technische Vorschriften und allgemein anerkannte Regeln der Technik (z.B. BGV A3, BGR A2, DIN VDE 0100, Teile 410, 520 und 704, DIN VDE 0298, Teil 4), Prüfen und Inbetriebnahme von elektrischen Anlagen (DIN VDE 0100 Teil 610, DIN VDE 0105 Teil 100), Schaltanlagen und Verteiler, Projektierung für elektrische Anlagen