Hallo zusammen,
eine sehr interessante Diskussion
Da möchte ich doch noch eine Komponente mit einbringen.
Zum Endprodukt eines Songs auf einer CD gehört wie schon erwähnt, ein, oder mehrere Musiker, die den Song komponiert haben, ein, oder mehrere Texter, die den Text geschrieben haben und möglicherweise einige Musiker und Texter die zwar am Arragement mitgewirkt haben, aber an der eigentlichen Komposition und dem Text nicht als Urheber fungiert hatten.
Bei der Gemameldung eines Songs gibt es auch für den Arrangeur einen Platzhalter.
Also sollte sich die Band auch einig werden wer tatsächlich Urheberschaften besitzt und wer hier im Grunde Arrangeur war aber kein Urheber. Was wiederum eine heikle Frage innerhalb der Band werden könnte.
Wenn diese Fragen für eine Band Relevanz besitzen, sollten sich alle zusammensetzten und dies Song für Song schriftlich mit Unterschrift aller Beteiligten festhalten, evtl. mit Hilfe der Vorlage der Gemameldug für Songs, egal ob die Band eine Gemamitgliedschaft anstrebt oder nicht. Papier ist geduldig und die Angelegenheit ist geklärt.
Ich denke das würde durchaus Sinn machen.
Zudem muss man dann auf der CD wie schon erwähnt nicht ins rechtliche Detail gehen, da alles ja schon hinter den Kulissen schriftlich geklärt wurde, wobei auch gleich festgehalten werden kann welche Erwähnungen auf die CD bzw. in das Booklet sollen.
lg silent