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Songwriter namentlich auf der CD erwähnen ?

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JensTrommer
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Mal angenommen irgendjemand hat eine 4 köpfige Band und haben die nehmen grad ne EP auf.
Wenn jemand z.B. der Sänger, 4 der 5 Songs allein geschrieben (Text und Rhytmusgitarre) hat und beim 5 den Text.
würde man da jetzt auf die CD schreiben: All Songs written by the band oder
All Songs exept "..." are written by (Sänger)
Gibt es irgendwelche Vor oder nachteile (rechtlich)
Wie könnte man das lösen ???

Besten Dank im Vorraus.
 
Eigenschaft
 
Wieso sollte man schreiben, dass alle Songs von der Band sind, wenn's nicht stimmt?

So was kann Nachteile geben, wenn irgendwann ein Streit über die Urheberschaft ausbricht - rechtlich ist es so, dass die auf einer alten Veröffentlichung als Urheber genannten erstmal im Vorteil sind. Wenn das jemand anzweifelt, ist DERJENIGE in der Beweispflicht, dass es nicht so ist.
 
Sowas kann man doch im Booklet klären.
Zudem wird nach meiner Erfahrung meist eh nur angegeben, wer den Text geschrieben hat, da die Musik an sich ja ein Gesamtwerk der Band darstellt.
Bei einigen Ärzte Cds steht auch in klammern hinterdem Titel, wer den Text verfasst hat.
 
Zudem wird nach meiner Erfahrung meist eh nur angegeben, wer den Text geschrieben hat, da die Musik an sich ja ein Gesamtwerk der Band darstellt.

Wuz? In der Allgemeingültigkeit stimmt das nicht. Spontan fallen mir die Beatles mit Lennon/McCartney, die Dire Straits mit Mark Knopfler und die Rolling Stones ein, die die Autoren der Songs direkt benennen, und das sind sicher keine Ausnahmen.

Kommt halt drauf an, wie der Song enstanden ist... wenn ein Bandmitglied den fertig ausgearbeitet in den Proberaum mitgebracht hat, warum soll er dann nicht als alleiniger Urheber genannt werden und damit auch finanziell stärker beteiligt werden?

Bei anderen Stücken ist der Kompositionsprozess vielleicht wiederum so kleinteilig gewesen und jeder hat ein Fragment beigetragen oder mit seinen Ideen dem Song noch eine andere Richtung gegeben, da lässt es sich am Ende gar nicht mehr auseinanderhalten, wer jetzt wieviel beigetragen hat. Und da ergibt es dann auch Sinn, schlicht die Band zu nennen.
 
Spontan fallen mir die Beatles mit Lennon/McCartney, die Dire Straits mit Mark Knopfler und die Rolling Stones ein, die die Autoren der Songs direkt benennen, und das sind sicher keine Ausnahmen

wo ist denn der Unterschied zu meiner aussage?
Mit der Musik an sich meinte ich die "musikalische untermalung" des Textes.
missverständniss oder sehe ich das falsch?
 
Wenn ich einen Song geschrieben habe (Text, Gesangsmelodie und Akkordfolge bzw. Gitarrenriff), kommt auf die CD mein Name - auch wenn der Bassist gerade die Basslinie seines Lebens drunterlegt. :)

Alex
 
wo ist denn der Unterschied zu meiner aussage?
Mit der Musik an sich meinte ich die "musikalische untermalung" des Textes.
missverständniss oder sehe ich das falsch?

Musik ist nicht nur Beiwerk des Textes.

Das Duo Lennon/McCartney wird z.B. vor allem genannt, weil sie beide die Musik komponiert haben, nicht weil sie so viel gemeinsam getextet haben...
 
Soweit ich weiß, ist derjenige, der die ersten paar Akkorde zu einem Musikstück geschrieben hat der Urheber der bei 'Musik von' genannt werden muss. Von ihm ist auch abhängig, ob andere, die ihm dann bei der Ausarbeitung geholfen haben, ebenfalls da genannt werden können.

Ich schreibe also mal auf einen Bierdeckel: "Song 1. Akkorde: a-moll, C-Dur, E-Dur" und mein Pianist sagt: Lass uns da doch mal die und die Melodie drauf spielen, wir nehmen die Melodie auf, veröffentlichen das Album, dann kann da stehen:

Song 1. Musik: Absint.

Jetzt mag ich meinen Pianisten aber ausnahmsweise, dann bin ich so nett, da schreiben zu lassen:

Song 1. Musik: Absint, sein Pianist.

Unser Sänger schreibt jetzt den Text zu dem Stück, dann muss da - soweit ich weiß - stehen:

Song 1. Musik: Absint, sein Pianist. Text: Unser Sänger.

Aber, wir sind heute alle wahnsinnig freundlich zueinander, also schreiben wir:

Song 1. Written by: Absint, sein Pianist, unser Sänger.
 
Soweit ich weiß, ist derjenige, der die ersten paar Akkorde zu einem Musikstück geschrieben hat der Urheber der bei 'Musik von' genannt werden muss. Von ihm ist auch abhängig, ob andere, die ihm dann bei der Ausarbeitung geholfen haben, ebenfalls da genannt werden können.

Das ist schlicht und ergreifend völlig falsch. Wie solche Weisheiten bloss zu stande kommen...

Eine simple Akkordfolge ist durch das Urheberrecht in keinster Weise geschützt.

Wer sagt, "lass uns einen Song auf Am, C, E machen" und sonst nichts dazu beiträgt hat überhaupt keinen Urheberanteil. 100000de von Songs teilen sich bestimmte einfache Akkordfolgen.

Wer Urheber ist und wer nicht entscheidet keiner der Miturheber, entweder man hat oder man hat nicht entsprechend viel beigetragen. Man muss auch Urheber nennen, ist gesetzlich vorgeschrieben, die Urheber können aber auf dieses Recht verzichten.
 
Das ist schlicht und ergreifend völlig falsch. Wie solche Weisheiten bloss zu stande kommen...

Eine simple Akkordfolge ist durch das Urheberrecht in keinster Weise geschützt.

Stimmt, habe gerade nachgesehen.

UrhG:

§ 7 Urheber
Urheber ist der Schöpfer des Werkes.

§ 8 Miturheber
(1) Haben mehrere ein Werk gemeinsam geschaffen, ohne daß sich ihre Anteile gesondert verwerten lassen, so sind sie Miturheber des Werkes.
(2) Das Recht zur Veröffentlichung und zur Verwertung des Werkes steht den Miturhebern zur gesamten Hand zu; Änderungen des Werkes sind nur mit Einwilligung der Miturheber zulässig. Ein Miturheber darf jedoch seine Einwilligung zur Veröffentlichung, Verwertung oder Änderung nicht wider Treu und Glauben verweigern. Jeder Miturheber ist berechtigt, Ansprüche aus Verletzungen des gemeinsamen Urheberrechts geltend zu machen; er kann jedoch nur Leistung an alle Miturheber verlangen.
(3) Die Erträgnisse aus der Nutzung des Werkes gebühren den Miturhebern nach dem Umfang ihrer Mitwirkung an der Schöpfung des Werkes, wenn nichts anderes zwischen den Miturhebern vereinbart ist.
(4) Ein Miturheber kann auf seinen Anteil an den Verwertungsrechten (§ 15) verzichten. Der Verzicht ist den anderen Miturhebern gegenüber zu erklären. Mit der Erklärung wächst der Anteil den anderen Miturhebern zu.

...

§ 13 Anerkennung der Urheberschaft
Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.

Und noch was gelernt heute... ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Was könnte man den schreiben, so ne art Floskel woraus hervorgeht,
das jeder mit seinem Instrument was dazubeigesteuert hat.
 
Ganz einfach: Du zählst die Instrumente auf und schreibst den oder die Namen dahinter.
 
Da würde ich aber intuitiv das Risiko sehen, dass das ausschließlich als eine Angabe darüber, wer welches Instrument gespielt hat zu verstehen ist, nicht, wer die kompositorische Arbeit geleistet hat. Ich finds zumindest mehrdeutig.
 
Vllt. sollte man das Thema mal etwas weiter hinten anpacken.

Ab wann hat den jemanden einen Song "geschrieben" ?

Reicht schon Text, Gesangsmelodie, Akkorde

oder muss ich dem Schlagzeuger den Takt vorspielen an den er sich zu halten hat.

Und was ist wenn der leadgitarrist, lediglich ne Melodie aus 5 Tönen einbringt
hat er dann auch "mitgeschrieben"
 
Geht doch mal vom Endprodukt aus: unser System hier in Deutschland kennt eigentlich nur den Texter und den Melodieschreiber, und das können jeweils eine bzw. mehrere Personen sein. Einfacher ist's, wenn's nur einer ist.

In jedem Fall muss sich eine Band bei anstehenden Veröffentlichungen mal einigen, wie mit Einnahmen aus allen Arten von Verwertungsrechten so umgegangen wird. Im Idealfall hat man das vorher schon besprochen, in der Realität folgt jetzt das böse Erwachen und man stellt fest, dass auf einmal die besten Bandkumpels sehr wohl drauf bestehen, dass sie die Songs geschrieben haben und ihnen ja wohl auch der Löwenanteil der Tantiemen zustehen sollte.

Konkreter Vorschlag meinerseits: Die Band sollte für jedes Lied im Booklet klein angeben, wer jeweils Musik und Text oder schön englisch Words und Music oder meinetwegen Lyrics und Music gemacht hat. Jede vernünftige Band sollte in der Lage sein, sich da zu einigen. Wo es wirklich eine größere Kollaboration war, kann man auch alle bauchpinseln indem man sagt "Words by A", "Music by B", "Arranged by C, D, E, F". Hier ist das gemeine Musiker-Ego ein wenig zu challengen - habe ich wirklich ausschlaggebend zum Song beigetragen oder nicht? Mal ganz ehrlich?

Dann muss man sich sowieso separat(!) darüber einigen, wem nun welcher Anteil an Verkäufen, Tantiemen, etc. zusteht - das muss mit dem, was im Booklet steht, nix gemein haben. Es kann ja gut sein, dass die Band theoretisch eine one-man-show ist (einer Textet und macht die Musik), man sich die Einnahmen aber alle brüderlich zu fünft oder so teilt.

Alternativ könnte man auch sagen (wenn man eine starke Einheit ist): "All songs & lyrics written by BAND" (dann muss man sich aber auch wieder separat einigen, wer nun rein formaljuristisch Songschreiber und Texter gegenüber der GEMA ist).

Also:
- formal gibt es nur "Meldodieschreiber" und "Texter"
- ihr müsst trennen zwischen "Kommunikation" (z.B. Booklet) und "juristisch" (z.B. GEMA)
- ihr müsst trennen zwischen "Ego" und "Kohle"
- ihr müsst Euch einigen (so oder so)
- ihr hättet besser schon mal früher drüber nachgedacht und beim Bierchen eine Einigung erzielt.
 
Da würde ich aber intuitiv das Risiko sehen, dass das ausschließlich als eine Angabe darüber, wer welches Instrument gespielt hat zu verstehen ist, nicht, wer die kompositorische Arbeit geleistet hat. Ich finds zumindest mehrdeutig.

Das ist in §73ff im UrhG explizit geregelt, da könnt ihr mal nachschauen.
 
Was könnte man den schreiben, so ne art Floskel woraus hervorgeht,
das jeder mit seinem Instrument was dazubeigesteuert hat.
Wenn schon auf der CD die Autoren stehen sollen, dann löst du das am besten mit "Musik/Text" für jeden Song oder halt mit "außer..." am Ende und dann noch die Floskel alle Arrangements: "Band".
Wie das UrhG-Zitat oben schon zeigt, ist die Angabe letztlich nur selbstschmeichel :p Ihr könnt da eigentlich jeden Mist draufschreiben (außer natürlich fremden Leuten die Urheberschaft in die Schuhe schieben). Wenn ihr eine klare Regel wollt, dan haltet das einfach unter euch schriftlich fest, wer nun genau was geschrieben hat. Dann wird auch der CD-Text einfacher und kein Gesetzeswerk :)
 
du kannst mit dem songwriter einen pauschalvertrag abschließen, in dem steht dass er eine vorab bestimmte summe erhalten hat und dafür auf die songrechte verzichtet, ansonsten hat er ein recht auf die namentliche erwähnung und kann sonst anklage erheben.
als nicht voll-profi band sollte man also kein risiko eingehen und den namen erwähnen
und normalerweise steht es auch für jeden song einzeln geschrieben, denn auch die (studio)musiker haben ein recht für jeden song benannt zu werden, sowie komponisten etc.
liebe grüße
 
du kannst mit dem songwriter einen pauschalvertrag abschließen, in dem steht dass er eine vorab bestimmte summe erhalten hat und dafür auf die songrechte verzichtet, ansonsten hat er ein recht auf die namentliche erwähnung und kann sonst anklage erheben.
unsinn, urheberrechte sind hierzulande nicht übertragbar
und normalerweise steht es auch für jeden song einzeln geschrieben, denn auch die (studio)musiker haben ein recht für jeden song benannt zu werden, sowie komponisten etc.
liebe grüße
studiomusiker sind interpreten und erschaffen somit leistungsschutzrechte, keine urheberrechte
 

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