• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Schulden/Proberaum

  • Ersteller niehmand
  • Erstellt am
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Hm, hätte einer nen kurzen Gesetzesauszug dazu? Weil:
ich: Also, 24,40€ aus dem einfachen Grund, dass mündliche Verträge auch verbindlich sind ;)
er : denkst du zumindest :)
er : ob mündliche verträge selbst vor gericht so angesehen werden... tja tja
ich: gerade da
ich: ich frag mich nur, ob du da hinwillst, oder ob es humaner geht
er : ajo verklag mich wegen deinen 24,50
ich: :cool:mein gott, wie alt bist du?
er : älter als du und nicht gewillt für 3 wochen oder so 24€ zu blätter
ich: das hättest du dir wohl vorher überlegen müssen
ich: älter aber dann nich reif genug 3wochen weit zu rechnen? (es waren übrigens 2monate ;))
 
Mündliche Verträge Mündliche Verträge sind im Geschäftsalltag häufig zweckmäßig und unerlässlich. So wäre ein schriftlicher Vertragsschluss durch den o.g. Morgenmuffel ersichtlich verfehlt. Allerdings sollten sich die Vertragspartner immer fragen, ob im konkreten Fall ein schriftlicher (ggf. auch sehr kurzer) Vertrag nicht von Vorteil ist. Hier kommt es vor allem auf die Beweisfunktion eines schriftlichen Vertragswerkes an. Die Vertragsparteien wissen bei einem schriftlichen Vertrag auch noch Jahre später, was sie geregelt haben. Zudem kann der Vertrag ggf. einem Gericht zur Entscheidung vorgelegt werden.
http://www.boehmanwaltskanzlei.de/index.php?option=content&task=view&id=54

Viele Verträge werden mündlich geschlossen und oft kann man sich auch auf die Zusicherung seines Vertragspartners verlassen. Ein mündlich geschlossener Vertrag ist ohne Weiteres wirksam und ein Anspruch aus einem mündlichen Vertrag daher auch gerichtlich durchsetzbar.
http://www.123recht.net/printarticle.asp?a=581

Nach deutschem Recht herrscht die sog. Vertragsfreiheit, d.h. Verträge und auch deren Änderungen können in beliebiger Form (schriftlich, mündlich, konkludentes Verhalten = z.B. man nickt dem Wirt zu und dieser bringt das nächste Bier) abgeschlossen werden. Davon gibt es nur eine Ausnahme: Grundstücksgeschäfte müssen schriftlich durch einen Notar erfolgen. Jedoch ist es in aller Regel schwiereig nicht schriftliche Verträge bzw. Änderungen zu beweisen, daher ist die Schriftform grundsätzlich vorzuziehen.
http://www.gutefrage.net/frage/zaeh...oder-muessen-diese-immer-schriftlich-erfolgen

reicht das?
 
Super, vielen Danke!!

So, er meinte jetzt "blablabla...war doch nur Spaß, macht mir spaß dich zu verarschen" oderso.

Natürlich ist unsere "Beziehung" so uninnig, dass es kein noch so lustiger Hirsch für angebracht hält, solche "Witzchen" zu machen.
Nochmal auf Deutsch: Wir hatten kein Verhältnis, in dem man sowas witzig meint.
Er wollte (wenn er es denn jetzt ehrlich meint, dass er es mir zurückzahlt [das Geld..]) mich höchstens testen, vllt gebe ich mich ja geschlagen, und er kann sein Geld behalten.

MfG QB.

PS: Ich werde euch aufm Laufenden halten.
 
N´abend,

in einem Beispielsfall wie dem oben beschriebenen wäre natürlich interessant zu wissen: wie alt ist eigentlich der zahlungsunwillige Mitmusiker? Wenn der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, dann könnte die (mündliche) Vereinbarung über die Mittragung der Mietkosten ohne Genehmigung der Eltern des Mitmusikers nichtig sein, § 108 BGB.

Ach, und bitte: Nicht zu Gericht bringen, die Amtsrichter haben wirklich anderes zu tun.

Grüße
 
was denn bitte? kleine kiffer zurechtweisen? lächerlich....

Genau. Das machen die als Lieblingsbeschäftigung, denn damit lässt sich die laaange Pause zwischen 9 Uhr und 15.30 Uhr, in der die Richter ja sonst nix zu tun haben am effektivsten füllen.
Ich meine, sollen die sich etwa wirklich wegen 10 Euro Arbeit machen, wenn sie statt dessen auch die kleinen Kiffer zurechtweisen können?

Sprichst du aus Erfahrung?

Lächerlich.
 
Das führt hier doch zu nichts mehr................

Daher closed!
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben