Wenn ich mit meinem Wagen zum TÜV fahre und die Plakette erhalte, sagt das nur aus, dass ich zum Zeitpunkt der TÜV Abnahme keine oder geringfügig Mängel hatte. Das kann in ein paar Wochen schon wieder anders aussehen. Vielleicht hat ein Marder meine Bremsleitungen angenagt oder ich habe die Reifen durch meine Fahrweise runtergefahren usw. Falls jetzt ein folgeschwerer Unfall passiert, kann ich nicht den TÜV haftbar machen.
Alles richtig, und das ist dann im übertragenen Sinne mit der Abnahme der Kabel durch eine ausgebildete Fachkraft vergleichbar.
Aber das ...
ihr seid selbst für euer Kabel verantwortlich. Das Kabel liegt vielleicht über einen Parkplatz und Fahrzeuge fahren drüber, meint Ihr wirklich, dass der Isolationswiderstand noch in Ordnung ist. Selbst die Prüfung durch einen Elektromeister sagt doch nichts darüber aus ob das Kabel richtig eingesetzt wurde.
Wenn Ihr mit eurem Auto zum TÜV fahrt und habt keine Mängel, braucht ihr dann nichts mehr am euren Wagen reparieren?
... hat mit der Frage dieses Threads nichts zu tun, ist also quasi OT.
Das ungeschützte Kabel auf einem Parkplatz ist wie einAuto, dass du nicht bestimmungsgemäß einsetzt, also z.B. im Gelände oder beim Rennsport einsetzt, überlädst, ... . Da wird auch der TÜV keine Verantwortung übernehmen, dass das Fahrzeug danach noch verkehrstüchtig ist.
Das alles hat aber mit der Fragestellung dieses Threads nichts zu tun. Denn die Frage lautet:
Wie sieht das denn von der rechtlichen Lage her aus? Angenommen eine Person wollte Schuko-Verlängerungsabel selbst zusammenbauen und live einsetzen, müsste diese Person dafür irgendwelche offiziellen Voraussetzungen erfüllen?
Keiner spricht hier von den Dauerbelastungen während des Gebrauchs. Die haben im Übrigen auch die selben Auswirkungen, ob ein Kabel fertig gekauft ist oder sachkundig, selbst konfektioniert wurde. Sind also zur Klärung der Frage unerheblich.
Davon abgesehen, auch der Elektromeister will leben. Er kann sich doch nicht auf einen Fremden verlassen und einfach eine Prüfbescheinigung ausstellen. Ich würde im diesem Fall Stecker und Kupplung aufschrauben, um mich von einer fachgerechten Ausführung zu überzeugen. Erst dann könnte ich die Leitung überprüfen und die Bescheinigung ausstellen. Ich denke da ist man mit 15 Minuten gut bedient, was etwa 15 Euro kosten würde, zusätzlich Mehrwertsteuer, versteht sich. Ist es da nicht günstiger direkt eine Verlängerungsleitung mit VDE Zeichen zu erwerben.
Eine Bescheinigung ohne Prüfung war hier auch nicht diskutiert. Natürlich soll der Elektromeister / Fachkraft / ... prüfen und erst dann bescheinigen. Wie umfangreich er die Prüfung ausgestaltet, ist seine Sache, soweit er zumindest die vorgeschriebenen Prüfungen durchführt. Auch was er berechnet, ist seine Sache. Der Besitzer der Kabel kann dann ja abwägen, was für ihn günstiger und praktikabler ist.
Es geht hier um die Haftung.
Einige Beispiel: Die Musik kommt gut beim Publikum an, alle tanzen wie wild. Das hat jedoch nichts mit der Musik zu tun, sondern mit den Kriechströmen auf feuchten Rasen. Denn normale Gummileitungen werden mit den Jahren porös. ...
Auch dieses Beispiel hat mit der Fragestellung nichts zu tun.
Der Prüfer des Kabels, wie auch der Prüfer bei TÜV, Dekra, GTÜ, ... prüft und bescheinigt ggf. die momentane Betriebssicherheit des Fahrzeugs bzw. des Kabels. Erkennbare kleine Schäden, die mittel- bis langfristig zu einem Sicherheitsrisiko werden, sollen dabei ebenfalls erkannt werden, soweit das mit den technisch aktuellen Prüfverfahren realisierbar und zumutbar ist. Niemand gibt dir die Garantie, dass das Fahrzeug / Kabel bis zum nächsten Prüftermin einwandfrei funktioniert. Wie soll er auch, weiß er doch nicht, was du mit Auto / Kabel in der nächsten Zeit anstellst.
Haftung und Sorfaltspflicht des Betreibers ist da nochmal ein anderes Thema.
Die STVO legt sinngemäß fest, dass der Autofahrer vor Antritt der Fahrt sich davon überzeugen muss, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist. Sie definiert also recht klar, dass die Verantwortung beim Fahrer liegt. Sinngemäß übertragbar wird man auch die Verantwortung für die eingesetzten Kabel nicht dem prüfenden Elektromeister übertragen können sondern selber tragen müssen.
Warum muss ich als Musiker für lange Leitungen zuständig sein? Macht doch einfach vernünftige Verträge und fordert auf der Bühne eine bestimmte Anzahl von Steckdosen mit einer bestimmten Absicherung (zum Beispiel rechts und links mit 16A).
Du bist hier im PA-Bereich. Der Fragesteller ist ggf. der jenige, der DIR diese Anschlüsse zur Verfügung stellt. Da sollte es dir doch recht sein, wenn er sich erkundigt, wie dies am effektivsten unter Einhaltung der gültigen Gesetze und Vorschriften ablaufen kann
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