Schickt mal Bilder eurer Gitarre Part II

Das ganz rechts ist eine Fireman. Sieht man nicht so häufig.

(SCNR / *duckundweg*)

(Das ganz links ist eine Wild Custom aus Frankreich, Ex-exoslime wenn ich mich nicht irre.)

Alles richtig ;)
 
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Aber bitte nicht ... verraten, sonst verklagt er mich :D ;)

Verklagen kann er dich glaub' ich nicht, wenn's ein Gitarrenbauer auf Kundenwunsch so herstellt. Nur von sich aus darf er'S wahrhscheinlich nicht anbieten.

Normalerweise würde ich nicht den Bilderfluss "stören", aber um komplette Falschaussagen zu vermeiden ("glaub' ich nicht" heißt "nicht wissen" und muss nicht sein) -> OT-Modus ein:

Mein fachlicher Hintergrund ist, dass ich Patentanwalt bin. Die reine Nachahmung von Details ist nicht verboten, wenn es keine darauf gerichteten Schutzrechte gibt. Z.B. sind die Kopfplattenformen von Gibson und Ovation und evtl. anderen Herstellern als Marken und war beispielsweise die Moog Gitarre insgesamt als Geschmacksmuster geschützt, jeweils mit Wirkung für Deutschland. Verboten ist dann die gewerbliche Nutzung dessen, was genau unter Schutz gestellt ist. Wenn sich ein Privatmann für nur seinen persönlichen privaten Gebrauch einer geschützten Formgebung bedient, wenn er selbst eine Gitarre baut oder zusammenstellt, ist das kein gewerblicher Gebrauch. Die selbst hergestellte Gitarre kann unbeanstandbar auch "nicht professionell" an einen anderen Privatmann verkauft werden. Beauftragt er einen Gitarrenbauer damit und/oder spielt er die Gitarre und bekommt Geld dafür (da fällt "Hobby" nicht automatisch raus!!!), ist sein Gitarrenbauer resp. er schon im verbotenen Bereich. In den letzteren Fällen ist auch ohne Schutzrechte oder über diese hinaus auch noch die so genannte "sklavische Nachahmung" zu betrachten, wenn diese ohne zwingenden technischen Grund (wie z.B. bei Autoersatzteilen, die anders geformt halt nicht passen würden) erfolgt. Das gilt natürlich auch für die Nachahmung / Nutzung technischer patentgeschützter Gestaltungen. Jeder Fall, bei dem unter Nutzung eines fremden Schutzrechtes oder unnötiger sklavischer Nachahmung Geld von Dritten (Kaufpreis, Gage) in Spiel kommt, kann zur Beschlagnahme führen, auch beim letzten Besitzer als Privatmann. In der Praxis wird aber wohl kein Rechteinhaber ein einzeln hergestelltes teilweises Plagiat (aufspüren und) verfolgen. Das sind wirtschaftlich unbedeutende Exotenfälle. Relevant ist der Container aus China, aber eine Sicherheit gibt es für den Privatmann bei einem Rechteverstoß natürlich nicht.

Fazit: Ein Schutzrecht oder unnötige sklavische Nachahmung eines wesentlichen Merkmals vorausgesetzt, hätte der Gitarrenbauer ein Problem und bei Verfolgung auch buzzdriver, dem die Gitarre weggenommen werden könnte (Schadenersatzansprüche von buzzdriver wären gegen den Gitarrenbauer zu richten). Spielte buzzdriver die Gitarre gegen Geld - letztlich professionell -, könnte er genau so wie sein Gitarrenbauer direkt vom Rechteinhaber belangt werden. "Strafen" wie in den USA gibt es aber in Deutschland nicht auch noch oben drauf.

-> OT-Modus aus

Und nun noch mein "Nicht-OT-Beitrag"

Anhang anzeigen 348364
 
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Die Sonne ist zu schön :)

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Mein fachlicher Hintergrund ist, dass ich Patentanwalt bin...

Ich mache mich über Sterling Ball nur immer gerne ein wenig lustig, weil der sehr streitfreudig ist. Angst habe ich vor ihm nicht. Bei der riesigen Anzahl von großteils hirnrissigen Klagen durfte sein Anwalt ausgesorgt haben.

Nur zwei von vielen kuriosen Beispielen in Kurzfassung.

1. Dem Besitzer einer Music Man JP6 ging der Hals der Gitarre kaputt. Music Man wollte ihm keinen neuen Hals verkaufen. Er hat dann bei Ebay einen JP6 Hals gefunden, den ersteigert, an die Gitarre angebaut und diese dann als "Music Man JP6" bei Ebay angeboten. Sterling Ball hat das mitbekommen, die Auktion gerichtlich stoppen lassen und in einer Unterlassungsklage erwirkt, dass der Verkäufer diese Gitarre nicht als echte "Music Man" Gitarre anbieten darf, sondern nur als "Gitarre aus Music Man Teilen"

2. Earvana hat den kompensierten Sattel erfunden und patentieren lassen. Die Firma Ernie Ball diese Prinzip schon immer selbst verwendet und dann im Earvana Patent eine technische Ungereimtheit gefunden (es ging um eine einzige Formulierung). Das Patent wurde angefechtet, Earvana hat verloren. Darauf hat Music Man sich das Prinzip patentieren lassen und Earvana wegen Patentrechtsverletzungen verklagt. Earvana muss nun Lizenzgebühren an Music Man zahlen. Das witzige ist, dass Earvana immer noch damit wirbt, dass das Verfahren patentiert ist. Stimmt ja auch, aber halt nicht von Earvana. Man munkelt, dass Music Mans nächster Anstrebung ist, dies zu unterbinden bzw. dass Earvana an dieser Stelle erwähnen muss, dass die Sache von Music Man patentiert ist.

jetzt aber weiter Bilder posten :)
 
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Bei ebay gibt es für Markeninhaber ein vereinfachtes Verfahren, VERI genannt. Wir vertreten Moog und wenden das gelegentlich auch bei gewerblichen Anbietern von Samples etc. an

Du stellst "technische Ungereimtheit (...) (es ging um eine einzige Formulierung)" so verniedlicht dar. Die Bearbeiter bei den Ämtern machen sich solche Entscheidungen nicht leicht. Patentrecht ist grundsätzlich eine Frage der Formulierung UND dessen was es schon gibt (Stand der Technik). Also jetzt grundsätzlich Earvana als den armen "Erfinder" und Ernie Ball als den bösen Großkotz darzustellen wird den Sachverhalten so jedenfalls nicht gerecht. Da müsste man schon die Details betrachten, mit welcher Wahrscheinlichkeit eine nicht sachgemäße Entscheidung ergangen sein könnte.

Gewerbliche Schutzrechte sind Wirtschaftsinstrumente und regeln Rechte, was nicht erforderlich wäre, wenn (je)der Mensch "gut" wäre. Dem Laien erschließt sich vieles nicht (ohne weiteres), sonst bräuchte man meine Profession nicht.

BILD J.J. Cale Gitarre:

CASIO PG 380.jpg

Während J.J. sie einfach als Elektrogitarre spielte, wolle ich den eingebauten Midi-Wandler (eine der wenigen, die tatsächlich selbst ein Midi-Signal ausgibt!) nutzen, kam aber mit dem Abstimmen der Triggerung nicht zurecht, was aber der Käufer laut seinen Aussagen problemlos schaffte.

UND: MEIN roter Teppich :D
 
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Kleine Taschenlampe brenn...

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kopievonimg_52089lkqv.jpg


:cool:
 
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+1 für den roten Teppich!
+1 für dein fachliche Ausführung.

Kekse gibt es wenn ich ich wieder backen kann!
 

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Ein bisschen Ambiente ...

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Cool. Wild Custom. muss ich mir merken. Und was ist das rechts? :ugly:

Das ganz rechts? Schwierig. Sieht irgendwie nach einer Lefthand Iceman aus. Die Frage gehört in den Identifikations-Sammelthread. :hat:

- - - aktualisiert - - -

Kleine Taschenlampe brenn...

:cool:
Bei den meisten Kreationen von Nick Page muss ich sofort an Rickenbacker denken. Aber sie haben Wiedererkennungswert und Stil, soviel steht fest.
 
cschock, was ist mit der Kappe des Neck-P90 passiert? :rolleyes:
 
Mir ist leider die Plastikkappe meines P90 auch eingedellt, weil ich weitergeschraubt habe obwohl er schon komplett unten war :/
 
ist jetz nich' so das Knaller Bild, wollte es euch trotzdem zeigen.

Heute war mal Revision bei allen angesagt. War auch längst überfällig...

dajyse9y.jpg
 
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So, da isser´ mal vollständig, der Fuhrpark. Sieht gut aus der S/W Kontrast, finde ich (Jaja die eine ist nur halb schwarz ;-))
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Mal ein schnelles Foto in Schwarz-Weiss ;)

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muss noch eines nachliefern. Meine 'Strat' hat nen neuen Platz bekommen.

u7unuza9.jpg


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