Aber bitte nicht ... verraten, sonst verklagt er mich
Verklagen kann er dich glaub' ich nicht, wenn's ein Gitarrenbauer auf Kundenwunsch so herstellt. Nur von sich aus darf er'S wahrhscheinlich nicht anbieten.
Normalerweise würde ich nicht den Bilderfluss "stören", aber um komplette Falschaussagen zu vermeiden ("glaub' ich nicht" heißt "nicht wissen" und muss nicht sein) -> OT-Modus ein:
Mein fachlicher Hintergrund ist, dass ich Patentanwalt bin. Die reine Nachahmung von Details ist nicht verboten, wenn es keine darauf gerichteten Schutzrechte gibt. Z.B. sind die Kopfplattenformen von Gibson und Ovation und evtl. anderen Herstellern als Marken und war beispielsweise die Moog Gitarre insgesamt als Geschmacksmuster geschützt, jeweils mit Wirkung für Deutschland.
Verboten ist dann die
gewerbliche Nutzung dessen, was genau unter Schutz gestellt ist. Wenn sich ein Privatmann für nur seinen persönlichen privaten Gebrauch einer geschützten Formgebung bedient, wenn er selbst eine Gitarre baut oder zusammenstellt, ist das kein gewerblicher Gebrauch. Die selbst hergestellte Gitarre kann unbeanstandbar auch "nicht professionell" an einen anderen Privatmann verkauft werden. Beauftragt er einen Gitarrenbauer damit und/oder spielt er die Gitarre und bekommt Geld dafür (da fällt "Hobby" nicht automatisch raus!!!), ist sein Gitarrenbauer resp. er schon im verbotenen Bereich. In den letzteren Fällen ist auch ohne Schutzrechte oder über diese hinaus auch noch die so genannte "sklavische Nachahmung" zu betrachten, wenn diese ohne zwingenden technischen Grund (wie z.B. bei Autoersatzteilen, die anders geformt halt nicht passen würden) erfolgt. Das gilt natürlich auch für die Nachahmung / Nutzung technischer patentgeschützter Gestaltungen. Jeder Fall, bei dem unter Nutzung eines fremden Schutzrechtes oder unnötiger sklavischer Nachahmung Geld von Dritten (Kaufpreis, Gage) in Spiel kommt, kann zur Beschlagnahme führen, auch beim letzten Besitzer als Privatmann. In der Praxis wird aber wohl kein Rechteinhaber ein einzeln hergestelltes teilweises Plagiat (aufspüren und) verfolgen. Das sind wirtschaftlich unbedeutende Exotenfälle. Relevant ist der Container aus China, aber eine Sicherheit gibt es für den Privatmann bei einem Rechteverstoß natürlich nicht.
Fazit: Ein Schutzrecht oder unnötige sklavische Nachahmung eines wesentlichen Merkmals vorausgesetzt, hätte der Gitarrenbauer ein Problem und bei Verfolgung auch buzzdriver, dem die Gitarre weggenommen werden könnte (Schadenersatzansprüche von buzzdriver wären gegen den Gitarrenbauer zu richten). Spielte buzzdriver die Gitarre gegen Geld - letztlich professionell -, könnte er genau so wie sein Gitarrenbauer direkt vom Rechteinhaber belangt werden. "Strafen" wie in den USA gibt es aber in Deutschland nicht auch noch oben drauf.
-> OT-Modus aus
Und nun noch mein "Nicht-OT-Beitrag"
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