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Matthias
Registrierter Benutzer
1. Ein Sachmangel liegt (lt. BGB) vor, wenn die Kaufsache (dein Set) bei Gefahrübergang (also Übergabe an dich) nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Du hast schließlich einen Kaufvertrag über ein mängelfreies Set abgeschlossen und nicht über B-Ware.
2. Du musst gegen den Verkäufer eine Mängelrüge stellen um deine Ansprüche geltend zu machen. Die Rügefristen sind bei einem einseitegem Handelskauf (der liegt hier vor) 2 Jahre nach Ablieferung der Sache für offene und versteckte Mängel!
Da der Verkäufer die Mängel beheben kann, kannst du in die Sachmängelgewährleistung gehen und entweder Nachbesserung oder Nachlieferung verlangen. Sollte sich der Verkäufer innerhalb einer angemessenen Frist nicht darauf einlassen, kannst du vom Vertrag zurücktreten.
So, viel Text...hoffe es hilft etwas
Bei Fragen einfach nochmal melden.
2. Du musst gegen den Verkäufer eine Mängelrüge stellen um deine Ansprüche geltend zu machen. Die Rügefristen sind bei einem einseitegem Handelskauf (der liegt hier vor) 2 Jahre nach Ablieferung der Sache für offene und versteckte Mängel!
Da der Verkäufer die Mängel beheben kann, kannst du in die Sachmängelgewährleistung gehen und entweder Nachbesserung oder Nachlieferung verlangen. Sollte sich der Verkäufer innerhalb einer angemessenen Frist nicht darauf einlassen, kannst du vom Vertrag zurücktreten.
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