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Rechtsfrage zu Lieder-Covern auf Konzerten

  • Ersteller Der D?nsch
  • Erstellt am
KurzweilRoXx schrieb:
Folgender Sachverhalt:
Meine Coverband, die nicht bei der Gema angemeldet ist, möchte vor unseren öffentlichen Gigs auf den Stadtfesten diesen Sommer ein Vorabkonzert für geladene Gäste ausrichten ohne Eintritt. Es werden nur Freunde und Familienangehörige geladen, das ganze findet in einer kleinen Lokalität statt und wir möchten unser Programm von ca. 3,5 Stunden vorstellen. Ist diese Veranstaltung für uns als Veranstalter Gema-pflichtig?

Ein kurzes und knappes JA!
Jede Aufführung von urheberrechtlich geschützten Werkes ist abgabepflichtig, sprich: es ist eine GEMA-Lizenzgebühr zu bezahlen.

Auch eine Aufführung vor GELADENEN GÄSTEN ist seit Januar 2005 in den U-VK-Tarif ( http://www.gema.de/kunden/aussendienst/tarife/u_vk_tarif.shtml ) integriert. Dazu heißt es unter "III Allgemeine Bestimmungen"
[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]d) Musikaufführungen zu besonderen Anlässen vor geladenen Gästen Für Veranstaltungen vor geladenen Gästen (wie z.B. Firmenjubiläen, Empfänge, Werbeveranstaltungen, Produktpräsentationen etc.), bei denen der Veranstalter kein Eintrittsgeld oder sonstiges Entgelt erhebt, errechnet sich das Entgelt im Sinne der Vergütungssätze in Abschnitt I in Abweichung zu Gruppe A wie folgt:
Die Aufwendungen für musikalische Darbietungen (wie z.B. Künstlerhonorare, Aufwendungen für die Bühne und die Technik, Moderatoren, DJs etc.) werden durch die Anzahl der geladenen Gäste dividiert.
[/FONT]
Zu deutsch: Hat man 1.000 € Produktionskosten und 100 geladene Gäste errechnet die GEMA daraus eine Veranstaltung für 10 € fiktiven Eintritt. Bei der Berechnung des Raumvolumens wird mit 1,5 Besuchern pro qm gerechnet.

Bei aktuellen U-VK-Tarif (01.01.2006) wäre das also die Stufe 1 (bis 100 qm) und beim Eintritt die Gruppe 5 (bis 10 € AK). Das heißt: die GEMA-REchnung würde 81,20 € zzgl. 7 % UST ausmachen.

HOffe, Du bist jetzt von meiner Antwort nicht zu sehr frustriert und hast trotzdem ein schönes Wochenende! :)

Ach ja, noch etwas: GEMA-Mitglied können nur die Autoren (Komponisten/Textdichter) werden. "Ganze" Bands nicht! Und Cover-Bands entsprechend erst recht nicht!

lg
 
Vielen Dank für Deine schnelle Antwort.

Ich hab mir das ja fast gedacht, deswegen frustriert es mich nicht allzusehr ;) ...

Um jedoch weiter nach Schlupflöchern zu suchen; Effektiv haben wir ja eigentlich keine Aufwendungen für diese Veranstaltung: Getränke und so sollten von den Gästen mitgebracht werden,der Raum ist klein genug, damit wir mit unserer Probe-PA eine ausreichende Beschallung liefern können und der Raum steht uns kostenlos zur Verfügung, DJ's und Moderatoren haben wir ebenso nicht.

Auch wenn ich Dich nicht weiter Deiner Zeit berauben möchte, wäre noch eine kurze Aussage hierzu hilfreich, da die oben genannten Vorraussetzungen nach Lektüre der Bestimmungen der Gema in meinen Augen nicht abgedeckt sind...:confused:
...und somit eine Umgehung der Gebührenpflicht doch evtl. möglich machen könnten...:twisted:

Lg
 
KurzweilRoXx schrieb:
Effektiv haben wir ja eigentlich keine Aufwendungen für diese Veranstaltung: Getränke und so sollten von den Gästen mitgebracht werden,der Raum ist klein genug, damit wir mit unserer Probe-PA eine ausreichende Beschallung liefern können und der Raum steht uns kostenlos zur Verfügung, DJ's und Moderatoren haben wir ebenso nicht.

Auch wenn ich Dich nicht weiter Deiner Zeit berauben möchte, wäre noch eine kurze Aussage hierzu hilfreich, da die oben genannten Vorraussetzungen nach Lektüre der Bestimmungen der Gema in meinen Augen nicht abgedeckt sind...:confused:
...und somit eine Umgehung der Gebührenpflicht doch evtl. möglich machen könnten...

Wer die GEMA kennt, weiß, dass sie (fast) allen Eventualitäten vorbaut. Bei "null Produktionskosten" (wie lädst Du die Besucher ein / Portokosten, Druckkosten...?) gibt es auch im U-VK-Tarif die Spalte "0 - 1 € Eintritt".
Das heißt: bis 150 Gästen zahlst Du trotzdem den ganz linken Tabellenwert des U-VK-Tarifs (= 20,50 € zzgl. 7 % UST).

lg.
 
Wir würden per E-Mail einladen, bzw. mündlich.

Jedoch wäre der Beitrag von den 20,50€ zzgl. Umst. durchaus von unserem Budget bezahlbar.

Nochmals vielen Dank für Deine Mühen

Lg
 

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