rockbuerosued
HCA Musik-Praxis
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KurzweilRoXx schrieb:Folgender Sachverhalt:
Meine Coverband, die nicht bei der Gema angemeldet ist, möchte vor unseren öffentlichen Gigs auf den Stadtfesten diesen Sommer ein Vorabkonzert für geladene Gäste ausrichten ohne Eintritt. Es werden nur Freunde und Familienangehörige geladen, das ganze findet in einer kleinen Lokalität statt und wir möchten unser Programm von ca. 3,5 Stunden vorstellen. Ist diese Veranstaltung für uns als Veranstalter Gema-pflichtig?
Ein kurzes und knappes JA!
Jede Aufführung von urheberrechtlich geschützten Werkes ist abgabepflichtig, sprich: es ist eine GEMA-Lizenzgebühr zu bezahlen.
Auch eine Aufführung vor GELADENEN GÄSTEN ist seit Januar 2005 in den U-VK-Tarif ( http://www.gema.de/kunden/aussendienst/tarife/u_vk_tarif.shtml ) integriert. Dazu heißt es unter "III Allgemeine Bestimmungen"
[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]d) Musikaufführungen zu besonderen Anlässen vor geladenen Gästen Für Veranstaltungen vor geladenen Gästen (wie z.B. Firmenjubiläen, Empfänge, Werbeveranstaltungen, Produktpräsentationen etc.), bei denen der Veranstalter kein Eintrittsgeld oder sonstiges Entgelt erhebt, errechnet sich das Entgelt im Sinne der Vergütungssätze in Abschnitt I in Abweichung zu Gruppe A wie folgt:
Die Aufwendungen für musikalische Darbietungen (wie z.B. Künstlerhonorare, Aufwendungen für die Bühne und die Technik, Moderatoren, DJs etc.) werden durch die Anzahl der geladenen Gäste dividiert.
[/FONT]
Zu deutsch: Hat man 1.000 Produktionskosten und 100 geladene Gäste errechnet die GEMA daraus eine Veranstaltung für 10 fiktiven Eintritt. Bei der Berechnung des Raumvolumens wird mit 1,5 Besuchern pro qm gerechnet. Die Aufwendungen für musikalische Darbietungen (wie z.B. Künstlerhonorare, Aufwendungen für die Bühne und die Technik, Moderatoren, DJs etc.) werden durch die Anzahl der geladenen Gäste dividiert.
[/FONT]
Bei aktuellen U-VK-Tarif (01.01.2006) wäre das also die Stufe 1 (bis 100 qm) und beim Eintritt die Gruppe 5 (bis 10 AK). Das heißt: die GEMA-REchnung würde 81,20 zzgl. 7 % UST ausmachen.
HOffe, Du bist jetzt von meiner Antwort nicht zu sehr frustriert und hast trotzdem ein schönes Wochenende!
Ach ja, noch etwas: GEMA-Mitglied können nur die Autoren (Komponisten/Textdichter) werden. "Ganze" Bands nicht! Und Cover-Bands entsprechend erst recht nicht!
lg