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Rechtsfrage zu Lieder-Covern auf Konzerten

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Der D?nsch
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Hallo,

Ich habe das Forum durchforstet und leider keinen Thread gefunden, der meine Frage beantwortet.
Mein Problem ist: Wir haben in unserer neuen Band ein Set mit eigenen Lieder, wollen aber als Zugabe Get it On von Turbonegro und Blitzkriegbob von den Ramones spielen. Bei kleineren Sachen haben wir das auch schon gemacht. Bei grösseren Sachen allerdings habe ich immer Schiss vor der Gema... Nun hat unser Bassist gesagt, dass der Veranstalter dafür haftet, wenn er die Songs, die wir spielen, nicht anmeldet . Ich war aber jahrelang der Überzeugung, dass es genau andersherum ist, dass also wir als Band verantwortlich dafür ist, wenn wir Coversongs spielen, da wir mit den Auftritten ja auch Geld verdienen.

Wie ist es denn nun?
1. Können wir die Songs spielen oder nicht?
2. Wenn der Veranstalter dann evtl. eine Gemaliste rumgibt und wir die Songs da eintragen, müssen wir dann zahlen oder er?
3. Was passiert, wenn er die Gemaliste nicht rumgibt, wir ihm aber auch nicht Bescheid geben, dass wir 2 Lieder covern und die Gema dann Ärger macht?
 
Eigenschaft
 
Der Dünsch schrieb:
Nun hat unser Bassist gesagt, dass der Veranstalter dafür haftet, wenn er die Songs, die wir spielen, nicht anmeldet .
Ich würde sagen, der Veranstalter ist für Gema-Gebühren verantwortlich, ihr müsst das jedoch vorher genau mit ihm absprechen, da er ja den Antrag an die Gema ausfüllen muss.

Der Dünsch schrieb:
1. Können wir die Songs spielen oder nicht?
wenn angemeldet, ja klar

Der Dünsch schrieb:
2. Wenn der Veranstalter dann evtl. eine Gemaliste rumgibt und wir die Songs da eintragen, müssen wir dann zahlen oder er?
ich würde sagen, normalerweise er, wenn ers euch nicht von eurem Verdienst abzieht

Der Dünsch schrieb:
3. Was passiert, wenn er die Gemaliste nicht rumgibt, wir ihm aber auch nicht Bescheid geben, dass wir 2 Lieder covern und die Gema dann Ärger macht?
Vermutlich ist der Veranstalter sauer auf euch, weil er als Veranstalter zahlen muss - und ich glaube die "Strafgebühr" ist höher als die eigentliche Gebühr.

Meine Antworten sind natürlich keine Rechtsberatung und können auch nicht die Tipps anderer Mitglieder wie "rockbuerosued" ersetzen.

Max
 
M@xxx schrieb:
Meine Antworten sind natürlich keine Rechtsberatung und können auch nicht die Tipps anderer Mitglieder wie "rockbuerosued" ersetzen.
Max

Ja danke erstmal. Also du bist im endeffekt auch der Meinung, dass der Veranstalter in jedem Fall zahlen muss, oder?

Das mit der Absprache vorher ist eigentlich klar genauso dass er uns die Gema-Gebühren abziehen könnte. Das steht dann ja aber im Vertrag. Das wichtige ist wie gesagt, was passiert, wenn der Veranstalter an die Gema nichts bezahlt (evlt. auch weil wir vergessen haben, ihm mitzuteilen, dass wir 2 Songs covern)... Also ob der Veranstalter sicherstellen muss, was er an die Gema zu zahlen hat und was nicht.

Dass du keine Rechtsberatung machst, das ist mir klar. Ich werd, wenn ich mich beim nächsten grossen Gig immer noch unsicher fühle, auch mal einen Anwalt fragen.
 
Also,w enn das jetzt nich ein Open Air vor 5 Mio. Gästen ist, könnt ihr auch einfach Das Lied SV spielen, einfach die ersten 2 Takte ändern, etc und gut ist...
 
von vornherein auf gar nix einlassen!
Der Veranstalter ist gemapflichtig, wenn gemapflichtige Musik aufgeführt wird.

Als Band ist man bestens beraten, wenn man sich von der Gema-Hompage die entsprechende Anmeldeliste runterkopiert und diese ausgefüllt dem Veranstalter aushändigt - alles andere ist dann sein Bier...

Jetzt natürlich wieder die juristischen Feinheiten, Zeugen sind nicht schlecht, daß ihr die Liste ausgehändigt habt, eine kleine Quittung ist natürlich besser...
Es kommt vor, daß der Veranstalter versucht im Vertrag festzulegen, daß er euch die Gema-Gebühr von der Gage abzieht - das könnt ihr akzeptieren oder nicht. Wenn das nicht vereinbart war und er zieht es trotzdem ab, gibt es wieder zwei Möglichkeiten - ihr akzeptiert das (z.B. wegen eventueller Nachfolge-Gigs) oder ihr holt euch das Geld zurück - dann aber ziemlich sicher ohne weitere Gigs...

Alles vorher klären und alles vertraglich festlegen - lieber kleinlich wirken und als gute Geschäftspartner auseinander gehen, als endlose Streitereien um Auslegungssachen.
 
Volare! schrieb:
Also,w enn das jetzt nich ein Open Air vor 5 Mio. Gästen ist, könnt ihr auch einfach Das Lied SV spielen, einfach die ersten 2 Takte ändern, etc und gut ist...
hochgradig dummes Geschwätz - außerdem Anstiftung zum Verstoß gegen das Urheberrecht!
 
Lite-MB schrieb:
von vornherein auf gar nix einlassen!
Der Veranstalter ist gemapflichtig, wenn gemapflichtige Musik aufgeführt wird.

Als Band ist man bestens beraten, wenn man sich von der Gema-Hompage die entsprechende Anmeldeliste runterkopiert und diese ausgefüllt dem Veranstalter aushändigt - alles andere ist dann sein Bier...

Super Danke!! Genau das wollte ich wissen.

Lite-MB schrieb:
Jetzt natürlich wieder die juristischen Feinheiten, Zeugen sind nicht schlecht, daß ihr die Liste ausgehändigt habt, eine kleine Quittung ist natürlich besser...
Es kommt vor, daß der Veranstalter versucht im Vertrag festzulegen, daß er euch die Gema-Gebühr von der Gage abzieht - das könnt ihr akzeptieren oder nicht. Wenn das nicht vereinbart war und er zieht es trotzdem ab, gibt es wieder zwei Möglichkeiten - ihr akzeptiert das (z.B. wegen eventueller Nachfolge-Gigs) oder ihr holt euch das Geld zurück - dann aber ziemlich sicher ohne weitere Gigs...

Alles vorher klären und alles vertraglich festlegen - lieber kleinlich wirken und als gute Geschäftspartner auseinander gehen, als endlose Streitereien um Auslegungssachen.

Das mit dem Vertrag ist mir absolut klar und die juristischen Feinheiten auch. Dass es deswegen vor Gericht gehen wird, davon geh ich mal nicht aus... Ich denke, dass das überreichen der Liste schon ausreicht. Falls der Veranstalter die GemaGebühren abziehen will, dann würden wir eben die Coversongs nicht spielen...

Danke
 
Lite-MB schrieb:
hochgradig dummes Geschwätz - außerdem Anstiftung zum Verstoß gegen das Urheberrecht!

Hab das so von unserem Vermieter, der nebst Pyro Technik auch schon mal das ein oder andere Konzert veranstaltet :screwy:
 
Volare! schrieb:
Hab das so von unserem Vermieter, der nebst Pyro Technik auch schon mal das ein oder andere Konzert veranstaltet :screwy:

Klar, wo klein Kläger da kein Richter.
Das heißt, solang die GEMA dich bzw. deinen Vermieter nicht erwischt, wird wohl kaum etwas passieren.
Und da bei kleineren Gig´s die GEMA meißt eh nicht die Nase dranbekommt, kann sie auch nix kontrollieren. Frei nach dem Motto ,,Was ich nich weiß macht mich nicht heiß".
Aber was ist wenn irgendjemand der GEMA vorher bescheid sagt, oder sie durch Werbung auf die Veranstaltung aufmerksam wird?
Dann wirds erst richtig teuer. Kommt natürlich noch auf die größe des Gig´s an.
Und da reichen auch schon 200 Leute.
 
M@xxx schrieb:
Ich würde sagen, der Veranstalter ist für Gema-Gebühren verantwortlich, ihr müsst das jedoch vorher genau mit ihm absprechen, da er ja den Antrag an die Gema ausfüllen muss.

Lite-MB hat eigentlich schon fast alles gesagt. Ein paar Ergänzungen aber dennoch von meiner Seite:

Zahlungspflichtig ist immer der Veranstalter.

Dieser muss VOR DEM KONZERT die Veranstaltung bei der GEMA melden. Zu diesem Zeitpunkt weiß er gar nicht - falls er das nicht ggf. im Vertrag mit der Band fixiert hat (auch das gibt es!) - ob urheberrechtlich geschütztes Material zur Aufführung kommt.

Als "guter Veranstalter" sollte er daher die GEMA-Lizenzgebühr immer in seine Kalkulation integriert haben!

Wie ist es denn nun?
1. Können wir die Songs spielen oder nicht?

Klar kann man! Außer: eine Band hat vorher im Engagementvertrag schriftlich versichert, dass sie kein urheberrechtlich geschütztes Material aufführt. Das wäre z.B. eine Leistungsstörung/Vertragsbruch!

2. Wenn der Veranstalter dann evtl. eine Gemaliste rumgibt und wir die Songs da eintragen, müssen wir dann zahlen oder er?
3. Was passiert, wenn er die Gemaliste nicht rumgibt, wir ihm aber auch nicht Bescheid geben, dass wir 2 Lieder covern und die Gema dann Ärger macht?

Wer zahlen muss, steht oben!

ABER: Auch wenn eine Band kein urheberrechtlich geschütztes Material aufführt, empfehlen wir den Clubs und sonst. Veranstaltern, die zu unseren Veranstalterseminaren kommen, dass sie sich von der Band trotzdem einen Musikfolgebogen ausfüllen lassen sollen, denn nur dieser ist ein rechtskräftiger Beweis dafür, dass die GEMA gegen den Veranstalter KEINE LIZENZFORDERUNGEN stellen kann.

Wenn aber eine Band bei diesem Musikfolgebogen unrichtige Angaben macht, dann ist das.....:screwy: Denn der Musikfolgebogen ist ein Dokument mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift eines Bandverantwortlichen!
Zum Vergleich: Was ist, wenn man seinem Finanzamt unrichtige Angaben macht und die kommen einem drauf? :eek::eek:

Die GEMA wird zwar dann, wenn es auffliegen sollte in PUnkto Zahlungspflicht den Veranstalter in Regress nehmen. Aber der dürfte auf eine solche Band mit solchen Geschäftsgepflogenheiten sicherlich nicht gut zu sprechen sein.
UND: Veranstalter halten auch untereinander Kontakt und bei unseren Seminaren tauschen Veranstalter auch schon mal sogenannte Black-Lists aus! Das als Info nur, um mal auch den anderen Kontaktpfad zu dokumentieren.

Mit der Konsequenz, dass Bands, die so arbeiten, sich ins eigene Fleisch - sprich den Terminkalender - schneiden. Denn das macht garantiert die Runde.

Und auffliegen tun solche Sachen auch öfter als man denkt. Denn wie zufällig ist dann ein anwesender Lokaljournalist so begeistert, dass er in seinem Artikel genau über die Coverversion schwärmt.
Genau diese Dinge wertet dann nämlich der GEMA-Artikeldienst aus!

Ich bin im übrigen um ein Tutorial zum Thema "covern" gebeten worden und werde das in den nächsten Tagen hoffentlich auch schaffen. Denn viele Fragmente stehen ja auch schon in anderen Threads.

lg
 
Es ging auch gar nicht darum, dass wir was falsches ausfüllen wollen oder werden. Ich wollte nur im Falle eines Fehlers (Wir vergessen dem Veranstalter Bescheid zu sagen, etc.) wissen, wer haftbar gemacht werden kann... Nur so als Richtigstellung ;).

Klar, dass im Vertrag stehen kann, dass wir nicht covern dürfen. Das habe ich ja schon gesagt. Wenn irgendwas von Gagenkürzung oder nicht covern dürfen im Vertrag steht, würden wir die Coverlieder weglassen...

Es geht übrigens schon um teilweise grössere Veranstaltungen, wo die Gema auf jeden Fall Wind von bekommt und evtl. jemanden vorbeischickt.
 
rockbuerosued schrieb:
...Dieser muss VOR DEM KONZERT die Veranstaltung bei der GEMA melden ...
Das wußte ich auch nicht! Gibt es da Fristen einzuhalten?
 
Lite-MB schrieb:
Das wußte ich auch nicht! Gibt es da Fristen einzuhalten?

Meines Wissens ist das "vorher" nicht explizit definiert.

Bei der GEMA heißt es hierzu wie folgt:
"Die wichtigste Pflicht: Die Nutzung urheberrechtlich
geschützter Musik muss vorher
angemeldet werden. ...
Kommt jemand seiner Anmeldepflicht nicht oder
zu spät nach, hat die GEMA grundsätzlich einen
Schadenersatzanspruch. Nach ständiger Rechtsprechung
ist dies das Doppelte des Normalvergütungssatzes."


Aus der Praxis würd ich es so sehen, dass auch der Freitagnachmittag noch VOR einem Samstagabendkonzert ist. Bei einer telefonischen Meldung IMMER den Namen des Sachbearbeiters und Datum und Uhrzeit notieren. Wir hatten schon einige Streitfälle, wo Veranstalter telefonisch gemeldet hatten, aber die Notiz dann irgendwie verschwunden war und der 100-Prozent-KK-Aufschlag verrechnet wurde.

Eigentlich geht es ja quasi nur um einen disziplinarischen Akt: die GEMA will wissen, was draußen läuft! Wer regelmäßig veranstaltet sollte ohnehin auch einen regelmäßigen Kontakt zu seinem Sachbearbeiter pflegen.

Wer nur unregelmäßig oder selten Konzerte veranstaltet, der "vergisst" halt nach unserer Erfahrung die GEMA auch desöfteren. Darum geht es! Aber wie es oben schon steht, dann hat die GEMA - juristisch bis zum Ende ausgefochten! - das Recht automatisch den so genannten KK-Aufschlag von 100 Prozent auf die Rechnung draufzuschlagen (damit sind die hohen Recherchekosten etc. der GEMA gegengerechnet).

lg
 
Man kann das Formular ja inzwischen online abschicken. Da reicht sogar Samstag Morgen, wenn abends das Konzert ist.

Noch mal was zur Blacklist...: ich sitze in so einer Art Jury für ein großes Open Air Musikfestival und darf meine Meinung dazu abgeben, ob und wo (welche Bühne) und wann (Tag und Uhrzeit) eine Band dort spielen darf.
2005 waren von den über 200 Bands, die sich dort beworben haben 14 auf einer Blacklist.
Uns ist gesagt worden - "egal was ihr (die Art Jury) sagt, diese Bands spielen hier nicht. Wir lassen uns nicht verarschen......."


Topo :cool:
 
Wir spielen ausschließlich Cover-Songs. Und deswegen steht in unserem Vertrag der kleine Satz:

"Der Veranstalter meldet die Veranstaltung bei der GEMA an und zahlt die GEMA-Gebühren."

Was er zur Anmeldung braucht, kann er jederzeit bei uns anfordern. Aus meiner Sicht ist es allerdings unmöglich, die Setlist schon vor dem Gig einzureichen. Erfahrungsgemäß gibt es nämlich bei 70% der Gigs noch Änderungen, wenn man schon auf der Bühne steht ("Könnt ihr noch 'ne halbe Stunde länger...?" bzw. "Die Rede hat so lang gedauert, ihr müsst ein paar Songs streichen...")

Was genau wir bei einer Veranstaltung spielen, wissen wir also selbst erst hinterher :rolleyes:

Also: Anmeldung der Veranstaltung ist Sache des Veranstalters. Anmelden kann/soll er auch gerne vor dem eigentlichen Termin. Die wirkliche Setlist kann aber immer erst nach dem Gig abgegeben werden.

LeGato
 
LeGato schrieb:
Also: Anmeldung der Veranstaltung ist Sache des Veranstalters. Anmelden kann/soll er auch gerne vor dem eigentlichen Termin. Die wirkliche Setlist kann aber immer erst nach dem Gig abgegeben werden.
LeGato

@LeGato:
Unter "Anmelden" definiert sich zunächst schlicht und einfach die Mitteilung, WANN WELCHES Konzert von WEM zu welchem EINTRITTSPREIS veranstaltet wird.

Die oben erwähnte GEMA-Online-Anmeldung gibt es als Formular auch hier:
http://www.gema.de/media/de/ad_kundengr/gema_veranstaltung_formular.pdf

Vielen ist das aber zu viel Schreibkram. Da gibt es z.B. eine kurze Mail mit KUndennummer, Veranstaltungsdatum, Künstlername, Eintrittspreis. Reicht in der Regel auch - wenn man regelmäßiger durchführt.

Das, was Du meinst, ist dann der Musikfolgebogen. Den kann man klarerweise erst NACH DURCHFÜHRUNG der Show ausfüllen und einreichen. Wobei viele Bands - insbesondere wenn sie auf Tour sind - diese Bögen schon fertig ausgedruckt mitbringen, weil sie in der Regel auch das gleiche Set abliefern.

lg.
 
topo schrieb:
Noch mal was zur Blacklist...: ich sitze in so einer Art Jury für ein großes Open Air Musikfestival und darf meine Meinung dazu abgeben, ob und wo (welche Bühne) und wann (Tag und Uhrzeit) eine Band dort spielen darf.
2005 waren von den über 200 Bands, die sich dort beworben haben 14 auf einer Blacklist.
Uns ist gesagt worden - "egal was ihr (die Art Jury) sagt, diese Bands spielen hier nicht. Wir lassen uns nicht verarschen......."
Topo :cool:

Danke, ein schönes Beispiel, wie die Verhältnisse in der Realität sind!!

Viele Bands checken das leider nicht und vergessen, dass sie und ihre Musik das Produkt sind, dass es a) zu verkaufen gilt oder das sich b) gerne selbst zum möglichst hohen Preis VERKAUFEN möchte.

lg
 
Korg schrieb:
Und da reichen auch schon 200 Leute.

Gema wird nach meinem Wissen nach Groesse der Location berechnet und nicht nach Besuchern die Anwesend waren. Deshalb kann man da auch ganz schoen auf die Nase fallen wenn man eine grosse Halle booked und keiner kommt. Gema-Gebuehr wird trotzdem fuer die grosse Halle faellig.

Mir ist in letzter Zeit vermehrt aufgefallen das kleinere Veranstalter Bands wollen die nicht bei der Gema gemeldet sind. Es wurde uns sogar schon direkt gesagt das keine Gemaband in einigen Locations spielen wird. Mirs solls egal sein weil wir sind nicht bei der Gema.
 
Ich kenne mich da in der rechtslage nicht so aus.
Damit wollte ich eigentlich nur betonen das es auch bei kleineren Gig´s Gema gezahlt werden muss (wenn Coversongs gespielt werden), und auch bei solchen Auftritten die
GEMA unter anderem aufmerksam wird.
Und nicht erst ab 5 Millionen (Zahl ist zwar übertrieben aber ich denke ,,Volare!" will damit größere gigs ausdrücken) kontrolliert.
 
Hallo,
ich habe hier mal eine konkrete Fragestellung zu diesem Thema, da ich nicht 100% schlau werd aus den anderen Posts und den Informationen auf der Gema-Homepage.

Folgender Sachverhalt:
Meine Coverband, die nicht bei der Gema angemeldet ist, möchte vor unseren öffentlichen Gigs auf den Stadtfesten diesen Sommer ein Vorabkonzert für geladene Gäste ausrichten ohne Eintritt. Es werden nur Freunde und Familienangehörige geladen, das ganze findet in einer kleinen Lokalität statt und wir möchten unser Programm von ca. 3,5 Stunden vorstellen. Ist diese Veranstaltung für uns als Veranstalter Gema-pflichtig?

Freue mich über hilfreiche Antworten.
 

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