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Rechtliche Frage: Songwriting

rabid
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Hallo Leute, ich habe mal eine rechtliche Frage, hier ein beispiel dazu:

John Lennon schreibt einen Song (Gitarre + Text). Nachdem er den Song den restlichen Beatles vorgestellt hat, schreibt George Harrison ein Solo, Paul McCartney sein Bass Spiel und Ringo Starr sein Schlagzeug spiel. Haben nun alle 4 Beatles den Song geschrieben oder nur John Lennon? Der Erlös einer CD geht ja getrennt an Performer und Songwriter (Laut Galileo^^), würden nun also alle Beatles an beiden Punkten verdienen? oder nur Lennon?

Wär echt toll darauf eine Antwort zu bekommen, kenne mich da 0 aus und Google spuckt auch nix Passendes aus.

Danke, Gruß
Rabid
 
Eigenschaft
 
Urheber der Musik ist in der Regel, derjenige, der die Gesangsmelodie geschrieben hat. Sie ist das einzige unveränderliche Merkmal an einem Werk. Begleitstimmen oder -rhythmen (wie Bass, Schlagzeug) zählen nicht dazu, weil das im Grunde alles Arrangement und somit veränderliches Beiwerk ist (z.B. bei einer verjazzten Coverversion).

Die Urheberschaft für den Text erklärt sich sich eh von selbst.

Allerdings kann sich die Band intern darauf einigen, dass z.B. der Sologitarrist mit als Urheber angemeldet wird, wenn sein Beitrag in ganz besonderer Weise prägend für das Stück ist.
 
Der Erlös einer CD geht ja getrennt an Performer und Songwriter (Laut Galileo^^), würden nun also alle Beatles an beiden Punkten verdienen? oder nur Lennon?
*g* galileo kann man sowieso in die tonne treten, das ist sowas von schlecht recherchiert.

bei musikaufnahmen gibts immer zwei beteiligte: urheber und interpret. also komponist/texter und musiker. im fall der beatles sind das ein und diesselben personen, in vielen anderen musikbereichen wie zB schlager nicht.

unabhängig davon ob jemand zwei funktionen hat, jeder urheber bekommt geld für vervielfältigung seiner werke und jeder beteiligte interpet erhält geld für den verkauf eines tonträgers.
 
Urheber der Musik ist in der Regel, derjenige, der die Gesangsmelodie geschrieben hat. Sie ist das einzige unveränderliche Merkmal an einem Werk. Begleitstimmen oder -rhythmen (wie Bass, Schlagzeug) zählen nicht dazu, weil das im Grunde alles Arrangement und somit veränderliches Beiwerk ist (z.B. bei einer verjazzten Coverversion).

Die Urheberschaft für den Text erklärt sich sich eh von selbst.

Allerdings kann sich die Band intern darauf einigen, dass z.B. der Sologitarrist mit als Urheber angemeldet wird, wenn sein Beitrag in ganz besonderer Weise prägend für das Stück ist.

Ah, Okay, Interessant, hast auch gleich meine nächste Frage beantwortet warum Slash in einigen Guns n Roses Werken auch als Uhrheber genannt wird. :great: Vielen Dank dir!


*g* galileo kann man sowieso in die tonne treten, das ist sowas von schlecht recherchiert.

Dennoch hat es einen gewissen Unterhaltungswert :D
 
Hallo,

der Uhrheber hebt die Uhr. Ein toller Beruf.

Ansonsten: bei den Beatles sind meist Lennon/McCartney als Urheber angegeben. Wie das intern a) tatsächlich war und b) geregelt wurde, das wissen die Götter.
Im Prinzip gibt es drei Modelle:
1. der Chef macht alles, der Rest ist angestellt. Da ist dann einer Autor und der Rest wird für das Spielen bezahlt, aus.
2. Die komplette Kapelle wird aufgeführt, intern wird die Verteilung geregelt, z. B. Deep Purple
3. Es treten praktisch ausschließlich zwei Autoren auf, der Rest wird intern geregelt, z. B. Rolling Stones
Was im Proberaum oder wo auch immer tatsächlich abläuft, weiß niemand. Bestenfalls weiß jemand, was vertraglich geregelt wurde, das wird aber in aller Regel unter Verschluss und Geheimhaltung liegen.
Bei der Verwertungsgesellschaft sind die Autoren gemeldet und bekommen dann die Erlöse.

Grüße
Jürgen
 
das kommt darauf an, wer bei den div. Verwertungsgesellschaften als Autor(en) eingetragen ist. Die eingetragenen Autoren sind die Empfänger der Tantiemen. Allerdings ist das bei den Beatles wahrscheinlich sowieso schwierig zu durchschauen, da ja vor zig Jahren McCartney seine Rechte z.B. an Michael Jackson weitergegeben(verkauft???) hat. Inwieweit Y. Ono als Lennon-Witwe weiterhin an Tantiemen beteiligt ist, wird wiederum von einer Art "Hinterbliebenengesetz" geregelt, sofern Lennon zu Lebzeiten nichts anderes geregelt hat. Ob McCartney ganz oder teilweise oder überhaupt wieder im Besitze alter Lennon/McCartney-Autorenrechte ist, weiß vermutlich nur er oder seine Anwälte. Gehst z.B. du selbst zur GEMA als Mitglied, dann bist du zunächst der Autor, der die Tantiemen erhält, falls deine Produkte finanziell verwertet werden. Bist du kein Mitglied der GEMA oder einer anderen Verwertungsgesellschaft, aber deine Produktionen werden trotzdem öffentlich aufgeführt, so werden die Tantiemen, die dir zustünden, nach einem Schlüssel verteilt, wobei der, der in der Erfolgsleiter ganz oben steht, am meisten davon kriegt. Das könnten in Deutschland Bohlen, Rab oder Siegel o.ä. sein.
 
Hui, da wird wieder mit Halbwissen um sich geworfen...
Ansonsten: bei den Beatles sind meist Lennon/McCartney als Urheber angegeben. Wie das intern a) tatsächlich war und b) geregelt wurde, das wissen die Götter.
Im Prinzip gibt es drei Modelle:
1. der Chef macht alles, der Rest ist angestellt. Da ist dann einer Autor und der Rest wird für das Spielen bezahlt, aus.
2. Die komplette Kapelle wird aufgeführt, intern wird die Verteilung geregelt, z. B. Deep Purple
3. Es treten praktisch ausschließlich zwei Autoren auf, der Rest wird intern geregelt, z. B. Rolling Stones
Was im Proberaum oder wo auch immer tatsächlich abläuft, weiß niemand. Bestenfalls weiß jemand, was vertraglich geregelt wurde, das wird aber in aller Regel unter Verschluss und Geheimhaltung liegen.
Bei der Verwertungsgesellschaft sind die Autoren gemeldet und bekommen dann die Erlöse.
Also zumindest bei der GEMA können grundsätzlich nur natürliche Personen als Urheber eingetragen werden, daher ist die "komplette Kapelle" als eintrag schon einmal nicht möglich.
Als Band ist das immer interne Ausmachungssache. Entweder man trängt alle Bandmitglieder einzeln gleichberechtigt als Komponist/Texter ein, man kann z.B. auch "weniger wichtige" Bandmitglieder nur als Bearbeiter eintragen, die erhalten dann weniger Tantiemen. Man kann alles auf einen Namen laufen lassen und die Verteilung dann intern regeln. Wie man es machen will, ist jedem selbst überlassen, allerdings sollte man sich als Band wirklich DAVOR Gedanken über Urheberschaft, ... machen, wenn der Erfolg erst mal da ist (sollte er je kommen) kann das sonst in einer ganz ganz bösen Schlammschlacht enden.

???
Also Lennon und Mc Cartney haben ihre Rechte ganz bestimmt nicht an Michael Jackson verkauft. Die meisten ihrer Werke wurden beim Musikverlag ATV Music Publishing veröffentlicht, den Michael Jackson irgendwann mal gekauft hat. Mittlerweile Hat sich ATV mit Sony zu Sony/ATV zusammengschlossen und ist einer der größten Musikverlage der Welt. Von Rechte besitzen kann da also keineswegs die Rede sein, sondern eher von Rechte verwalten.
Yoko Ono und Paul Mc Cartney bekommen sicher auch genug Geld ab, keine Sorge. Wie hätte es Mc Cartney denn sonst zu einem der reichsten Briten schaffen sollen?

Und wenn ein Titel eines nicht-GEMA Mitgliedes verwertet wird, bekommt weder die GEMA noch Dieter Bohlen Geld dafür, dann kann höchstens das nicht-GEMA-Mitglied Geld dafür verlangen, oder den Aufführer verklagen, falls der Titel ohne Genehmigung des Nicht-GEMA-Mitgliedes verwendet wird.
 
Das mit den Lennon/McCartney Rechten weiß ich nicht so genau. Hab das mal in div, Zeitschriften gelesen, dass die Rechte der Lennon/McCartney Songs Michael jackson erworben haben soll.
Aber: Wenn du als Musiker, der seine eigenen Songs performt, öffentlich auftrittst (bei einem Veranstalter) und du aber kein GEMA-Mitglied bist, so muss der Veranstalter trotzdem GEMA zahlen (für deine EIGENE !!! Musik). Bist du aber kein GEMA Mitglied, kannst du auch nicht mit der GEMA abrechnen, folglich bleibt die Kohle bei der GEMA. Da aber die GEMA nicht aus Eigennutz handelt (hier ist der Glaube des Individuums gefragt), wird die vom Veranstalter bezahlte Summe der Verwertung weiter gegeben. Das wurde mir schon vor Jahren schon so erklärt. Oder sollte die Verwertungsgesellschaft das Geld selber einbehalten???
 
Aber: Wenn du als Musiker, der seine eigenen Songs performt, öffentlich auftrittst (bei einem Veranstalter) und du aber kein GEMA-Mitglied bist, so muss der Veranstalter trotzdem GEMA zahlen (für deine EIGENE !!! Musik)
das ist falsch, der veranstalter muss zwar die veranstaltung der GEMA melden und einen meldebogen ausfüllen, aber selbstverständlich zahlt er an die GEMA nur wenn auch GEMA-werke genutzt werden.
 
Hallo,

offenbar habe ich mich missverständlich ausgedrückt: mit der kompletten Kapelle meinte ich nicht "Deep Purple" als Eintrag, sondern "Blackmore/Gillan/Glover/Lord/Paice", also alle fünf Personen, nicht die Kapelle als eine Person.

Grüße
Jürgen
 
Hallo,

man könnte jetzt noch diskutieren, ob eine Kapelle eine juristische Person ist.
Bevor es ausartet: die Rechte haben die Urheber (natürlich nur natürliche Personen), wer das ist, entscheidet das zuständige Gericht, falls es zur Streitentscheidung angerufen wird. Alles andere ist Spekulation.

Grüße
Jürgen
 

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