So lange man noch nicht vollkommen kommerziell Musik macht, ist es meiner Ansicht nach ein bißchen mit Kanonen auf Spatzen geschossen, wenn man sich für 400 € einen Bandnamen schützen läßt.
Das sehe ich genau so.
Gib das Geld lieber für Sachen aus, die deiner Band direkt etwas bringen.
Und dann sieh zu, dass ihr ... vielleicht sogar unter anderem wegen eures
tollen Namens ... zügig zumindest
so viel Geld verdient, dass du dir über
400 Euro keine Gedanken mehr machen musst.
=> Bis dahin würde ich dir davon
abraten, den Namen eintragen zu lassen.
Deine Band kannst McDonalds nennen (höchstwahrscheinlich, man müsste beim DPMA nachfragen), bei einer Pommesbude wirds eng werden.
Nein, das geht in diesem Fall (Beispiel "McDonald's") definitiv nicht.
Egal, ob die Branche ähnlich ist, oder eine völlig andere.
NEBEN dem Schutz des Deutschen Patent- und Markenamtes (wie bereits genannt,
www.dpma.de)
gibt es noch eine andere, gesetzliche Regelung, die sinngemäß besagt, wenn ein
Name die so genannte "
Verkehrsgeltung" erworben hat, dann darf sich kein anderes
Unternehmen so benennen.
Beziehungsweise für den Fall, dass es zu einem Rechtsstreit kommt, erhält bei
solchen,
eindeutigen Fällen, immer das Unternehmen den Zuspruch, das den Namen in einer
solchen, intensiven Weise etabliert hat.
Bei dem Begriff "McDonald's", beispielsweise, kannst du mal
ganz eindeutig davon ausgehen,
dass diese Marke "Verkehrsgeltung" erworben hat.
Das bedeutet also, wenn ein 'nennenswerter Prozentsatz der Bevölkerung' (oder so ähnlich
ist es formuliert; bitte nicht darauf festnageln; ich bin kein Jurist) den Markennamen
mit einer bestimmten Dienstleistung, Produkt oder Produkt-sortiment verbindet,
dann liegt diese so genannte 'Verkehrsgeltung' vor.
Beispielsweise dürftest du auch keine Band "Aldi" nennen. Oder "Mercedes" etc.
... Du dürftest auch kein anderes Produkt unter einem
in diesem Maße etablierten Namen
herausbringen.
Weil, wie gesagt, diese Markennamen die so genannte "Verkehrsgeltung" erworben haben.
Ich glaube man sagt auch "
Verkehrsgeltung durch Gebrauch" erworben.
Das erklärt den Zusammenhang. Und den Sinn dieses Gesetzes.
In
so eindeutigen Fällen ist es übrigens sogar egal, ob die Namen eingetragen sind.
Selbst, wenn du dir heute den Begriff "Aldi" bei
www.dpma.de sicherst ...
nur mal für dieses Beispiel
angenommen er wäre noch nicht gesichert ...
hättest du trotzdem keine Chance, ihn gegen einen Anwalt von Aldi durchzusetzen.
Das seit Jahren bundesweit etablierte Unternehmen, Aldi, würde
in jedem Fall den
Namen weiter verwenden dürfen.
Und sie dürften dir auch verbieten, ihren Namen zu verwenden. Selbst FALLS du einen
solchen Eintrag beim DPMA hinkriegen solltest. ... Und auch das DPMA weißt darauf ...
wenn auch in Amtssprache, also etwas 'verschlüsselt' hin. Siehe hier:
http://www.dpma.de/marke/recherche/index.html
Also ... Marken wie "Aldi", "McDonald's" etc. haben auf jeden Fall 'Verkehrsgeltung' erworben.
... Somit würde man (siehe Link, zwei Zeilen höher), die bereits entstandenen 'älteren Rechte'
verletzen.
Noch mal in anderen Worten, von dpma.de:
"Außerdem können Namen und Logos, die im geschäftlichen Verkehr verwendet werden, andere Markenrechte verletzen,
selbst wenn diese nicht in Markenregistern eingetragen wurden. Suchen Sie daher auch in Internet-Suchmaschinen, Telefonverzeichnissen, Handelsregistern, Titelschutzanzeigen und/oder Branchen- beziehungsweise sonstigen Produktverzeichnissen nach identischen oder ähnlichen Namen." (Quelle:
http://www.dpma.de/marke/recherche/index.html)
Vergleiche auch:
http://www.marken-recht.de/dmr/ueberdmr1.html
Unterpunkt: "Erlangung des Markenschutzes
Markenschutz kann auf verschiedene Weise erlangt werden. (...)" etc.
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... Ist ja auch völlig logisch.
Wenn das anders geregelt
wäre, wäre das ja Quatsch.
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Alles Gute & beste Grüße
Nils