"Ich kann mir zwar nicht vorstellen, dass man später bei eventueller Einstellung des Gewerbes den bisherigen Steuervorteil zurückzahlen muss"
Liber "Strassi" : EXAKT DAS IST DER FALL! Wenn das FA den Laden schließt, wird bilanciert und aufgerechnet. Daher haben ja aufgelöste Gbr, GmbHs und auch Personenfirmen bei Gewerbeabmeldung oft eine Steuerschuld. Sieh mal in Deinen Steuerbescheid: Dort steht oft: "Der Bescheid ist im Bezug auf die Gewerbetätigkeit vorläufig, da die Gewinnerzeilungsabsicht noch nicht abschließend beurteilt werden kann".
Die einzige Möglichkeit dem FA wirklich etwas zu klauen sehe ich darin, erstmal riesige Verluste zu machen und nach eine Weile ständig ein kleines Plus zu haben, daß in der Gesamtbilanz ein großen Minus steht aber die Sache ewig in der Schwebe ist. Wenn Du irgendwann man in die Kiste springts, musst du mit Schulden gehen, und Deine Nachkommen das Erbe ablehnen. Dann hast Du echt was rausgeholt.
Die tatsächlichen Vorteile eines Gewerbes liegend daher eher darin, daß man Sachen absetzen kann, die man sonst auch hätte aufwenden muessen. Miete für Räume, Strom, Wasser Heizung und Teelfon lassen sich anteilig dorthin verschieben. Auch kann man sich Sachen kaufen, die nicht nur für das Gewerbe benutzt werden, wie Computer, Autoreparaturen, Benzin, Portokosten, Reisen zu Seminaren und inunserem Falle die Musikinstrumente.
Sparen kann man in dem Sinne nichts, da man ja Ausgeben muss, um Steuern zu sparen und alles ja auch mal finanziert und angekauft werden muss und da man immer nur anteilig Querbuchen kann, liegt der "Vorteil" irgendwo bei 50% der sonst gezahlten Steuern. Das sind dann je nach Einkommen etwa 15% des Wertes, um den man etwas billiger bekommt, als wenn man sein Hobby privat finanzieren muss und nichts absetzt.
Es muss aber ein ordentlicher Durchsatz da sein: Erst bei Einnahmen von mehr als 5000,- lohnt sich das, da man so etwa 500,- "rausholt".