dr_rollo
Mod Keyboards und Musik-Praxis
Na ja, so ganz richtig ist das nicht wirklich. Du bekommst Vorsteuer zurückerstattet, aber im Gegenzug setzt das natürlich voraus, dass Du Deine Einnahmen ja auch ordentlich versteuerst. Mal Hand auf's Herz: wer vond en Amateurmusikern, oder sagen wir lieber Gelegenheitsmuckern gibt schon am Jahresende seine Gagen an, die er das Jahr über bekommen hat? Ist doch Hobby, und daher vermutlich - zumindest bei Geringfügigkeit (ich weiß da jetzt nicht gerade ne zahlenmäßige Grenze) - nicht mal in der Steuererklärung anzugeben. Wenn man es aber einigermaßen ernsthaft betreibt, sagen wir also mal über's Jahr zusammen Gagen im vierstelligen Bereich erwirtschaftet hat (wohlgemerkt, jeder einzelne, nicht die Band als Gesamt), der sollte das schon als Einnahme beim Finanzamt angeben, sonst macht er sich der Steuerhinterziehung strafbar. Und genau hier sollte man das dann auch vernünftig machen, also mit GUV (Aufstellung der Ein- und Ausgaben), dann füllt man das Beiblatt "Einkünfte aus Selbständiger Tätigkeit" aus und gibt das zusammen mit seiner Steuererklärung ab. Und wenn man tatsächlich Gewinn erwirtschaftet hat, muss der selbstredend versteuert werden.Doch, so ist das.
Nur wenn man schlau ist - oder man braucht ja nur mal ehrlich seine Ausgaben über's Jahr zu sammeln - dann machen die meisten eher Minus. Fangen wir an mit Anschaffung von Instrumenten, Kabeln, Saiten, Cases, Effekten, Amps;
sowie Proberaummiete, Strom, Versicherung
Fahrten zu Proben und Auftritten,
darüber hinaus Fachzeitschriften, CD-Rohlinge, Notenpapier, Blöcke, Stifte, Briefmarken und Umschläge, um Demos zu verschicken
sogar Konzertbesuche ...
im Grunde alles, was man braucht, um musikalisch tätig zu sein, dann ist das völlig legal, und die meisten werden mehr Ausgaben als Einnahmen haben, dadurch ihr zu versteuerndes Gesamteinkommen mindern (mal davon ausgegangen, dass man noch andere Einkünfte hat) und sogar weniger Steuern zahlen als ohne dass man Musik als Einnahme angegeben hat.
Gut, dies macht das Finanzamt nicht lange mit, man muss schon eine Gewinnabsicht klarstellen. Früher hat das FA dann die Musik-Tätigkeit als geringfügig eingestuft und einen von der zukünftigen Einreichung einer GUV entlastet.