rechnung für nen gig

Doch, so ist das.
Na ja, so ganz richtig ist das nicht wirklich. Du bekommst Vorsteuer zurückerstattet, aber im Gegenzug setzt das natürlich voraus, dass Du Deine Einnahmen ja auch ordentlich versteuerst. Mal Hand auf's Herz: wer vond en Amateurmusikern, oder sagen wir lieber Gelegenheitsmuckern gibt schon am Jahresende seine Gagen an, die er das Jahr über bekommen hat? Ist doch Hobby, und daher vermutlich - zumindest bei Geringfügigkeit (ich weiß da jetzt nicht gerade ne zahlenmäßige Grenze) - nicht mal in der Steuererklärung anzugeben. Wenn man es aber einigermaßen ernsthaft betreibt, sagen wir also mal über's Jahr zusammen Gagen im vierstelligen Bereich erwirtschaftet hat (wohlgemerkt, jeder einzelne, nicht die Band als Gesamt), der sollte das schon als Einnahme beim Finanzamt angeben, sonst macht er sich der Steuerhinterziehung strafbar. Und genau hier sollte man das dann auch vernünftig machen, also mit GUV (Aufstellung der Ein- und Ausgaben), dann füllt man das Beiblatt "Einkünfte aus Selbständiger Tätigkeit" aus und gibt das zusammen mit seiner Steuererklärung ab. Und wenn man tatsächlich Gewinn erwirtschaftet hat, muss der selbstredend versteuert werden.
Nur wenn man schlau ist - oder man braucht ja nur mal ehrlich seine Ausgaben über's Jahr zu sammeln - dann machen die meisten eher Minus. Fangen wir an mit Anschaffung von Instrumenten, Kabeln, Saiten, Cases, Effekten, Amps;
sowie Proberaummiete, Strom, Versicherung
Fahrten zu Proben und Auftritten,
darüber hinaus Fachzeitschriften, CD-Rohlinge, Notenpapier, Blöcke, Stifte, Briefmarken und Umschläge, um Demos zu verschicken
sogar Konzertbesuche ...
im Grunde alles, was man braucht, um musikalisch tätig zu sein, dann ist das völlig legal, und die meisten werden mehr Ausgaben als Einnahmen haben, dadurch ihr zu versteuerndes Gesamteinkommen mindern (mal davon ausgegangen, dass man noch andere Einkünfte hat) und sogar weniger Steuern zahlen als ohne dass man Musik als Einnahme angegeben hat.
Gut, dies macht das Finanzamt nicht lange mit, man muss schon eine Gewinnabsicht klarstellen. Früher hat das FA dann die Musik-Tätigkeit als geringfügig eingestuft und einen von der zukünftigen Einreichung einer GUV entlastet.
 
Da sag ich Dir ganz spitzfindig, dass da nur nach Umsatzsteuer und nicht nach Einkommensteuer gefragt war. ;)

Theoretisch ist doch auch die Konstellation denkbar, dass man mangels Gewinnerzielungsabsicht nicht Einkommensteuerpflichtig ist, aber trotzdem Umsatzsteuer zahlen muss. Wenn man nämlich das Finanzamt damit nervt, über Jahrzehnte Riesensummen in Equipment zu verballern, die sonst als Gewinn angefallen wären. :D
 
Da sag ich Dir ganz spitzfindig, dass da nur nach Umsatzsteuer und nicht nach Einkommensteuer gefragt war. ;)
Wenn Du Gewinn aus Selbständigkeit hast, machst Du im Grunde keine Lohnsteuererklärung mehr (obwohl's dasselbe Formular plus Zusatzformular ist), sondern eine Einkommensteuererklärung. Aber Du drückst mit Verlust aus Selbständigkeit Deine Gesamtsteuerveranlagung. Darum stuft Dich das FA schnell als geringwertig ein, und befreit Dich hier von der Angabe aus selbständiger Tätigkeit. Nichtsdestotrotz kannst Du 3-4 Jahre Deine Steuer damit runterdrücken, udn wenn es nur die 19% MwSt beim Kauf von Neugeräten ist, die Du im Grunde nicht zahlst.
Ich fahr seit fast 25 Jahren mit korrekter Abwicklung meiner Einnahmen aus Musik über's FA und bin damit immer gut gefahren. Natürlich hatte ich in den meisten Jahren auch tatsächlich Gewinn eingefahren.
 
klar macht man gewinn..
man muss ja von der tätigkeit auch leben (zumindest ich)
und das finanzamt bekommt sicherlich nen fön wenn ich alles was meine arbeit erwirtschaftet wieder komplett in die arbeit fließt.
aber man könnte sich ja überlegen, dass man gerade so viel gewinn macht, dass man unter der einkommensteuergrenze bleibt.
und das ist nichtmal unrealistisch!
 
Wenn Du Gewinn aus Selbständigkeit hast, machst Du im Grunde keine Lohnsteuererklärung mehr (obwohl's dasselbe Formular plus Zusatzformular ist), sondern eine Einkommensteuererklärung. Aber Du drückst mit Verlust aus Selbständigkeit Deine Gesamtsteuerveranlagung. Darum stuft Dich das FA schnell als geringwertig ein, und befreit Dich hier von der Angabe aus selbständiger Tätigkeit. Nichtsdestotrotz kannst Du 3-4 Jahre Deine Steuer damit runterdrücken, udn wenn es nur die 19% MwSt beim Kauf von Neugeräten ist, die Du im Grunde nicht zahlst.

Es kann dir aber auch passiern, dass das Finanzamt dann Rückzahlungen fordert.
 
Es kann dir aber auch passiern, dass das Finanzamt dann Rückzahlungen fordert.
Hab ich noch nicht gehört, kenne aber Leute, denen das Finanzamt aufgrund von Hobby-Einstufung das Einreichen nzw. Darlegen der Gewinne erlassen hat.
Für mich kein Thema, da ich seit Jahren immer noch Gewinne einfahre, nicht zu viel, aber so rechnet sich das Musikmachen wenigstens für mich :great:
 
Hmm, ich les hier immer "Musiker 7% MwSt."

Ich bin ja nun anerkanntermaßen -dank KSK- auch Künstler/Musiker. Allerdings wollte das FA von mir IMMER 19% USt haben.

Lt. Steuerberater und FA gilt das nur in engen Grenzen, z.B. wenn man als Musiker das Brauchtum unterstützt etc. Sonst IMMER 19%.

2. Alternative war glaub ich ne anerkannte Band. Da hat n Alleinunterhalter (auch Musiker) oder n Aushilfsmusiker, Studiomusiker etc. aber n Problem mit ne 1-Mann-Band zu sein :rolleyes:

Also Vorsicht mit solch pauschalen Äußerungen zur Steuer.

Viele Grüße
 
Lieber Musiker, ich bin nun schon 30 Jahre nebengewerblich musikalisch tätig - um das mal förmlich auszudrücken. Und davon habe ich fast die gesamte Zeit alle Einnahmen über eine eigens dafür gegründete GbR abgewickelt. Die Steuererklärung macht dabei jedes Jahr mein Steuerberater, der mich gleich zu Anfang auf den verminderten Steuersatz gebracht hat, woraufhin ich natürlich grundsätzlich und ausschließlich Rechnungen mit 7% ausgestellt habe, es sei denn es handelte sich um Veräußerungen von Gegenständen oder - was gelegentlich auch vorkommt - Verleih von Ton oder Licht. Da hat's noch nie ein Problem oder eine Anfrage seitens eines Auftragsgebers oder des FA gegeben.
Übrigens gibt es ein Urteil des Finanzgerichts Niedersachsens, dass selbst die Darbietung von Alleinunterhaltern einer Aufführung von Orchestern zumindest steuerrechtlich in nichts nachsteht (guckstduhier)
Sollte sich daran was ändern - und es scheint ja momentan was im Busch - dann müssen wir uns natürlich umstellen. Aber warum sollte ich dem FA mehr in den Rachen schmeißen, als es eh schon von mir bekommt? ;)
 
es gab tatsächlich mal einen unterschied bei den steuersätzen - je nachdem ob man e-musik oder u-musik gemacht hat.
das wurde allerdings vor jahren abgeschafft und seitdem gilt 7%

traurigerweise wissen das viele menschen beim fa nicht (habe das gerade selbst erlebt )
 

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