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Hein
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Nicht vergessen:
Es herrscht Vertragsfreiheit!
Möglich wäre, daß Vermieter und Mieter Lautstärkebeschränkungen oder zeitliche Einschränkungen (wie z.B. nur an Arbeitstagen) ausgehandelt haben.
Solange das icht geklärt ist, begibt man sich mit seinen Aussagen auf sehr dünnes Eis.
Vertragskenntnis ist da unabdingbar!
Es herrscht Vertragsfreiheit!
Möglich wäre, daß Vermieter und Mieter Lautstärkebeschränkungen oder zeitliche Einschränkungen (wie z.B. nur an Arbeitstagen) ausgehandelt haben.
Solange das icht geklärt ist, begibt man sich mit seinen Aussagen auf sehr dünnes Eis.
Vertragskenntnis ist da unabdingbar!