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Rauswurf aus Band ohne Gespräch / Wer behält Rechte?

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Fine91
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Guten Abend,

ich habe hier einen Fall, zu dem ich im Internet nur teilweise Antworten finde und hoffe, dass mir jemand einen Rat dazu geben kann.

Mein Partner spielt in einer Band (nicht sonderlich bekannt) und wurde von 3/4 der Band nun gebeten diese zu verlassen. Der Grund hierfür sei, dass die Schlagzeugerin nicht mehr mit seiner Art klar käme. Mein Partner und ich erwarten diese Woche unser erstes Kind und hier hat sich der Frust der Drummerin sichtlich auf meinen Partner festgesetzt, welcher sich gerne mehrere Wochen eine Bandpause nehmen wollte. Durch wiederholte Stichelei von ihrer Seite, dass Sie gerne (trotz derzeitige Pandemiesituation) Weiterproben möchte, hat mein Partner in einer E-Mail erneut dargelegt, dass dieser sich gerne Zeit für seine Familie nehmen möchte und diese als Priorität sieht.
Darauf hin hat sich 3/4 der Band ohne ihn getroffen und beschlossen, dass er die Band verlassen muss, da er diese sonst nur aufhält. Soviel erstmal zu der Situation.

Er ist Gründungsmitglied und hat für alle Songs die Gitarren, und teilweise auch die Bassspuren geschrieben und Live umgesetzt. Kann die Band ihn ohne weiteres "rauswerfen" ohne Ansprüche geltend zu machen? Ebenfalls möchte die Band sein geistiges Eigentum der Gitarrenriffs ohne weiteres weiter Verwenden im Sinne von Live Performances und weiteren Merchvertrieb bereits veröffentlichter Lieder.
Ich habe gelesen, dass es bei gemeinsam Komponierten Songs eine Miturheberrechtschaft gibt, allerdings sind die Songs in erster Linie von ihm komponiert und von den anderen Bandmitglieder mit Schlagzeug und Gesang vervollständigt worden.

Natürlich ist es auch ein emotionales Thema, und man möchte ungerne im Krieg enden, allerdings finde ich die Art und Weise der verbleibenden Mitglieder so hinterlistig, dass ich mich rein rechtlich einmal informieren möchte, was für ihn rein rechtlich möglich ist.
Nicht zu vergessen besteht durch den "Rauswurf" auch ein wirtschaftlicher Schaden, da er nun zeitnahe sein
Equipment aus dem Raum holen muss, einen neuen dafür anmieten muss und ebenfalls den Transport zahlen muss.

Daher meine Fragen:
Darf die Band ohne weiteres die Musik so verwenden?
Welche Möglichkeiten gibt es, um ihn gerecht auszuzahlen bzw. an Gewinnen zu beteiligen? (bei bereits veröffentlichtem Material)
Was kann er geltend machen? Darf er der Band verbieten, die bereits Live gespielten Lieder weiter zu spielen?
Wie verhält es sich, wenn er dagegen ist, dass bereits veröffentlichen Material weiterverwendet wird ohne seine Zustimmung?

Vielen Dank im Voraus

Fin
 
Da bist du besser bei einem Anwalt aufgehoben. Urheberrecht ist eine ziemlich komplizierte Sache. (Wahrscheinlich nach dem Mietrecht, der zweitkomplizierteste Rechtsgegenstand im deutschen Recht.) Von jemandem, der das nicht studiert hat, darf und kann man leider keine verlässliche Antwort erwarten.
(Nichts gegen die Leute, die sich laienhaft, tiefer damit auseinandergesetzt haben, aber die Sache hängt nunmal von verdammt vielen Einzelfaktoren ab.)
 
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@Fine91
Ich denke ebenfalls, dass ihr euch da fachanwaltlich beraten lassen solltet.
Bei komplizierteren Rechtsfragen taugt "Schwarmintelligenz" nicht wirklich.
 
Für Musikbusiness und Recht gibt es ein eigenes Sub im Musiker-Board: https://www.musiker-board.de/forum/musikbusiness.131/

Dort gilt:
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Ich habe mal die Moderation darum gebeten, den Thread dorthin zu verschieben.

Ganz grundlegend: Wenn der in Frage stehende Musiker Urheber der Songs der Band ist, kann er Gema-Mitglied werden und verdient dann jedesmal daran, wenn die Band auftritt und seine Songs spielt. Das könnte man mit der Restband ja mal so besprechen. Das lohnt sich aber nur, wenn die auch ein paar mal im Jahr mit seinen Songs auftreten. Gema-Gebühren zahlt der Veranstalter, nicht die Band (solange sie nicht selbst Veranstalter ist).

Ob hier irgendein wirtschaftlicher Ausgleich stattfinden kann, hängt in erster Linie davon ab, ob überhaupt wirtschaftlich relevante Einnahmen erzielt werden. Wegen einer Hobby-Band mit dreieinhalb Kneipengigs im Jahr macht man da eher kein Fass auf.

Viele Grüße,
McCoy
 
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Hallo Fine,
folgendes ist keine Rechtsberatung... allerdings ist diese hier insoweit auch in der Form m.E. gar nicht nötig, solange keine konkreten Forderungen als mit Titel Kläger vs. Beklagte hinsichtlich WER,WIE,WAS,WANN,WO etc. bestehen und diesbezüglich folgendes auch nur als ein eigens gesammelter Erfahrungsbericht aufzufassen.
Ansonsten wäre einem tatsächlich Mund und Äußerungen dazu strikt untersagt.
Daher also subjektive Erfahrungsberichte, die keine Gewähr auf Allgemeingültigkeit haben oder haben müssten ;).

Okay, einfach mal zum Rahmen:
In einer Band ist es natürlich nicht unüblich, dass verschiedene Bandmitglieder essentiell am Entstehen von Songs mitwirken und dementsprechend eine gesetzliche Miturheberschaft besitzen... die allerdings nicht immer fair jene Frage regelt, wer mitbeteiligt zu welchen Anteilen berücksichtigend vergütet wird.
In der Regel belaufen sich typischerweise und knallhart gehandhabt, 50/50 Anteile zwischen Komponisten und Texter.

Die Schöpfungshöhe der mitbeteiligten Musiker/Komponisten, sofern nicht im Vorfeld in einem Bandvertrag mit prozentualen Anteilen, bzw. anderweitig über Urheberschaft geregelt und honorierbar, WER WIE an jeweiligen Werken und Umsatz untereinander aufteilend begünstigst ist, bleibt im unüberbrückbaren Streitfall leider eine Frage der Anwälte, sofern innerhalb einer Band nicht festgehalten sei (selbst wenn auch nur mündlich- besser jedoch schriftlich), dass alle Musiker zu z.B. gleichen Teilen, unabhängig ihrer Schöpfungshöhen, an Umsätzen beteiligt sind.

In einer perfekten Band und ebenso perfekten Welt, ist das natürlich supergut und schön- aber in der Realität nicht weniger unüblich, dass sich Band und Mitglieder auch trennen... und die Band in einer anderen Besetzung mit mehr oder minder kurzfristigen Ersatzleuten jedoch gleichen Repertoire weiter bestehen... und hier wiederum die Frage in den Raum tritt, bzw, eben nicht zu treten braucht, wer da eigentlich WIE beteiligt wird- weil eben jene Regelungen zur Schöpfungshöhe der Komponisten etc. bestehen.- und das ist entweder gut oder auch nicht gut.. und als aushelfenden "Gastmusiker" wiederum nicht etwaige hohe Vergütungsansprüche zu gleichen Teilen bestehen (müssen) und er lediglich durch eine Gage honoriert wird... aber das jetzt nur als Info nebenbei und zum Thema Komponist/Texter-Ansprüche/Schöpfungshöhen.

Was bedeutet das nun eigentlich wesentlich für deinen Partner ?
Die Frage die er (du) stellen müsse ist, weswegen andere Bands trotz Ausstieg eines bedeutenden Bandmitglieds eigentlich weiter mit dem gleichen Repertoire auf Tour gehen ?... was mich zu deiner eigentlich doch vielmehr primären Frage und Antwort führt (wenngleich du diese erst an zweite Stelle gesetzt hattest) :
Welche Möglichkeiten gibt es, um ihn gerecht auszuzahlen bzw. an Gewinnen zu beteiligen? (bei bereits veröffentlichtem Material)
Dadurch, das er die Band die Sachen weiterhin spielen lässt und wie ansonsten in der Branche üblich, Tantiemen für das von der Band gespielte und publizierte etc. Liedgut bekommt an dem er beteiligt war, selbst wenn er nicht mehr aktiver Part der Band ist !

Jetzt mal von der geschäftlichen Denke:
Die Band deines Partners ist also nicht sonderlich bekannt und finanziell auch eher beschaulich zu beziffern ?
Welche finanziellen Einbußen sind dann insofern zu vermissen in dem es sich lohnen würde, sehr kostspielige Anwälte zu bemühen ohne ggfls. drastisch dabei drauf zu zahlen ?
Ist das der Preis für den Stolz ?

Umkehrschluss-> wenn es sich lohnen würde in rechtliche Streitigkeiten zu treten:
Was hat man davon, wenn die Band weiterhin aktiv ist und man selbst schön lukrative Gewinnbeteiligungen zu erwarten hat... und sich selbst in das nur eigene Fleisch und finanziellen Nordpol schneidet, indem man der Band verbietet, für einen praktisch so ganz nebenbei ohne Mühen, weiter für einen Geld zu verdienen ?
Ist das auch der Preis für Stolz ?
Insbesondere wenn es dir/euch unterm Strich um die nicht unwichtige Frage einer Gewinnbeteiligung geht ?

Er kann der Band ohne jeglichen juristischen Rahmen und getroffenes Urteil nicht verbieten, das als Band entstandene Liedgut aufzuführen etc.p.p.
Die eigentlich viel essentiellere Frage ist, selbst wenn er könnte und dürfte... sollte er das wirklich, wenn es so lukrativ um Kohle geht ?
 
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Er kann der Band ohne jeglichen juristischen Rahmen und getroffenes Urteil nicht verbieten, das als Band entstandene Liedgut aufzuführen etc.p.p.

Das sehe ich aber ganz anders. Ich brauche auch keinen "juristischen Rahmen und getroffenes Urteil", um jemanden zu verbieten mein Auto zu fahren, mein Haus zu betreten, Äpfel von meinem Baum zu essen oder mir in den Garten zu kacken.

Urheberrecht ist definiert. Der Partner der TE ist in einer guten Position insofern es ihm möglich ist, seine Urheberschaft zu untermauern. Ein Nutzungsverbot kann er ohne Weiteres aussprechen bzw. schriftlich formulieren. Eventuelle Verstöße dagegen können angeklagt werden. Da würde ich auch nicht von "nur verletzter Stolz" sprechen, wer sowas schreibt entwertet Musik und musikalisches Schaffen...
 
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Hi @Fine91
das Ganze hört sich ziemlich bitter an, ist aber absolut nicht selten und es spielen die gleichen Dinge eine Rolle wie bei einer Scheidung: es geht nie nur um´s Porzellan.

Grundsätzlich halte ich das Ganze für eine Patt-Situation.
Denn: ohne seine Zustimmung und ohne eine angemessene Beteiligung kann die Band seine songs nicht spielen, denn er ist Komponist (wie sieht es mit den Texten aus?)
Er darf die songs aber auch nicht so ohne weiteres eigenständig in dieser Weise weiterbenutzen, denn die anderen Bandmitglieder sind Miturheber.
Heißt: so lange keine Regelung besteht, mit der alle einverstanden sind und die schriftlich festgehalten werden sollte oder so lange es kein Gerichtsurteil gibt, kommt eigentlich keine Seite so recht weiter.
Allerdings: Bei bereits veröffentlichten songs kann er auch nicht einfach die Verbreitung, den Verkauf und Auftritte mit diesen songs verbieten - denn sie haben diese ja, solange sie eine Band waren, gemeinsam geschaffen. Also ein komplettes Veto seinerseits würde die anderen über Gebühr schädigen.

Es ist vielleicht nicht schlecht, dass sich alle mal diesen Tatbestand vor Augen halten. Man kann sich gegenseitig erheblich blockieren - bis man sich hinsetzt und vernünftig redet.
Und vor allem einigt. Und zwar in Richtung: Okay - das bisher Geschaffene weiter vertreiben und verkaufen und bei Auftritten spielen nur mit angemessener finanzieller Beteiligung des Ausgeschiedenen. Das macht man am besten so, dass man generell oder pro song festlegt, wie groß sein Anteil ist. Er darf seine Ideen und Kompositionen weiter nutzen, allerdings nur wenn er die parts der anderen nicht nutzt oder sie dafür entschädigt.
Generell sollte man sich auch darüber verständigen, was mit dem Bandnamen ist.

Das kann man ja der Band mitteilen und gegebenenfalls Vorschläge machen. Man kann auch durchaus äußern, dass solange es keine Einigung gibt, es seinerseits ein Veto gibt und er sich rechtliche Schritte vorbehält.

Generell sollte man sich vor Augen halten, dass der finanzielle Aspekt alleine wohl nicht der ausschlaggebende Faktor sein wird.
Dennoch geht es für Euch darum, dass Ihr mit dem Kind nun in eine neue Lebensphase tretet, wo man nicht all zu viel Energie in Konflikte stecken sollte, die eh keine Zukunft haben.

Und: so einfach aus dem Raum rausschmeißen können sie ihn nicht. Er ist Mieter genau wie die anderen und hat Anspruch auf angemessene Kündigungszeit.

Herzliche Grüße, viel Kraft und genug kühlen Kopf - und viel Energie für Eure neue Familie!

x-Riff
 
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Zeit für seine Familie
... da hake ich doch mal ein, denn die juristischen Fragen sind eh nur bedingt klärbar auf der Basis der vorhandenen Informationen ...
Wie lange soll denn die Zeit dauern? (sind "mehrere Wochen" 5 Probetermine? oder 50? Wieviele Aufritte sollen ausfallen? 2? 10?) Probt die Band jeden Tag? 8 Stunden?
Die Vorstellung, dass sich ein Elternteil ab Geburt komplett aus allen außerfamiliären Aktivitäten zurückzieht, finde ich schon ein wenig gruselig (... ich habe 6 Kinder, zwei davon erwachsen, das Szenario ist mir also nicht ganz fremd). Sobald sich ein Baby in seine Familie eingelebt hat und die erste Aufregung abgeklungen ist, wird es durchaus auch wichtig, das Erwachsenenleben weiter zu leben ... wenn man keine TeidadeiDachschäden kriegen will.
Vielleicht solltet ihr auf der Ebene nochmal etwas überlegen ...
 
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Das sehe ich aber ganz anders. Ich brauche auch keinen "juristischen Rahmen und getroffenes Urteil", um jemanden zu verbieten mein Auto zu fahren, mein Haus zu betreten, Äpfel von meinem Baum zu essen oder mir in den Garten zu kacken.
der Unterschied zwischen deinen Beispielen und einem Lied ist erst einmal, dass zwei Menschen das Lied gleichzeitig nutzen können. Und dass sich das Lied weder abnutzt, verbraucht, noch in Unfälle verwickelt werden dürfte. Es hält sich auch nicht in deinem privaten Lebensbereich auf.
Ein Nutzungsverbot kann er ohne Weiteres aussprechen bzw. schriftlich formulieren.
wie das allerdings gehen soll, ist mir nicht klar. Und noch entscheidender: warum sollte denn das eigentlich das Ziel des Anliegens sein? Wenn die Restband das Material weiter verwerten will, ist das doch für einen Urheber, der eh keine Musik mehr machen möchte, nur von Vorteil.
Da würde ich auch nicht von "nur verletzter Stolz" sprechen, wer sowas schreibt entwertet Musik und musikalisches Schaffen...
... doch, genau das scheint hier vorzuliegen. Und was entwertet Musik mehr, als wenn sie nicht aufgeführt wird??
 
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Seid ihr in Deutschland zu Hause? Dann gilt: Urheberschutz ist an die Person gebunden. Punkt, aus. Das ist die gute Nachricht. Die schlechte: Falls sich die Bandmitglieder nicht in Güte einigen, wird's trotzdem aufwändig und teuer. (Nachweis, der Urheberschaft, Rechtsklärung, ...)
@x-Riff und @frankpaush haben hier schon zielführende Weg aufgezeichnet, die ich unterstütze. Die zeigen aber auch, dass man irgendwie in Kontakt treten muss (oder das für viel Geld in langer Zeit erledigen lassen muss).
 
Das sehe ich aber ganz anders. Ich brauche auch keinen "juristischen Rahmen und getroffenes Urteil", um jemanden zu verbieten mein Auto zu fahren, mein Haus zu betreten, Äpfel von meinem Baum zu essen oder mir in den Garten zu kacken.

Urheberrecht ist definiert. Der Partner der TE ist in einer guten Position insofern es ihm möglich ist, seine Urheberschaft zu untermauern. Ein Nutzungsverbot kann er ohne Weiteres aussprechen bzw. schriftlich formulieren. Eventuelle Verstöße dagegen können angeklagt werden. Da würde ich auch nicht von "nur verletzter Stolz" sprechen, wer sowas schreibt entwertet Musik und musikalisches Schaffen...
Nun ja, auf sein Recht zu pochen und aber Recht zu bekommen, sind immer noch zwei verschiedene Paar Stiefel.

Wenn wir jetzt mal bei dem mageren Vergleich mit dem Auto blieben (und auch mal völlig unbeachtet vom Umstand eines natürlich alleinig eingetragenen Fahrzeughalters im Fahrzeugbrief)... jetzt gehört ein Auto aber eben nicht einer Person allein, sondern 4 Leute haben sich das Auto zu gleichen Anteilen zusammen gekauft.
Steht es jetzt einer Person frei darüber zu entscheiden, dass ein anderer (oder alle anderen außer ihm) dieses Auto nicht mehr fahren dürfen ?
Wenn es ganz allein() dein Auto wäre, wenn es ganz allein dein Haus wäre, wenn es ganz allein dein Apfelbaum und Garten wäre... hier ist die Krux aber die Miturheberschaft und hier geht es nicht um Annahmen, sondern um Regelungen.

Und gerade weil das Urheberrecht und die Miturheberschaft definiert ist, heißt es da, dass ein Miturheber seine Einwilligung zur Veröffentlichung, Verwertung oder Änderung nicht wider Treu und Glauben verweigern darf !
Daher kann er weder aus Jux&Tollerei mal eben ein Nutzungsverbot aussprechen- denn auch die Mitmusiker haben ihre Rechte.

Mir geht es hier auch nicht um die Entwertung von Musik und künstlerischen Schaffen, ganz im Gegenteil... ich bin nur schon seit über 30 Jahren beruflich in der Musik unterwegs und in meiner Laufbahn zwei Streitfälle mit einer recht ähnlich gelagerten Thematik durchfochten hatte und die Dinge und Musik auch aus einer anderen Sicht als nur Just4Fun kennenlernte und ich kann nur sagen dass es gut ist, dass im Falle einer Miturheberschaft eben nicht einer alleine ungeschoren auf die Idee kommt, die gemeinsame Musik zu verkaufen und die Kohle für sich nur ganz allein einzusackt.
 
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die gemeinsame Musik zu verkaufen und die Kohle für sich nur ganz allein einzusacken.
..mh, um welche Summen mag es hier wohl konkret gehen? Ich denke, es geht eher um Stolz ... und vermutlich auch Ärger, vielleicht Neid ... alles so Sachen, die zu nichts führen.
 
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um sehr hohe Summen bei denen es sich lohnte, bzw. absolut erforderlich war, eine Kanzlei zu beauftragen.

Man darf auch nicht vergessen, dass es nicht sein kann, weil sich ein bockiger Querulant- weil er mitunter gerade `ne streitsüchtig neidvolle Egotrip-Phase hat, mitunter die Existenzgrundlage der anderen Mitglieder gefährdet (ob nun im Fortbestehen als Band oder finanziell).
Nicht nur die restlichen Bandmitglieder brauchen etwaige Sicherheiten, sondern auch ein scheidendes Mitglied braucht diese genauso, wenn der Rest sich mit dem Repertoire entscheidet, alleine weiterzumachen. Die Miturheberschaft ist ja Gottlob keine Einbahnstraße.
 
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;)
(Hatte die Betonung überlesen)
 
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Nicht zu vergessen besteht durch den "Rauswurf" auch ein wirtschaftlicher Schaden, da er nun zeitnahe sein
Equipment aus dem Raum holen muss, einen neuen dafür anmieten muss und ebenfalls den Transport zahlen muss.
... um welche Kosten geht es denn dabei? Und um welche Equipmentmengen? "Transport zahlen" bewegt sich in einer anderen Dimension als bei jedem Auftritt?? Und wieso muss er es eigentlich aus dem Raum holen? Hat er den nicht mit angemietet??
 
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@Fine91 liegt wahrscheinlich schon in den Wehen und kann nix mehr antworten ...;)
 
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...schon seltsam und manchmal Paradox, das Zusammenlebn, gell. Folgendes : die Band tourt also weiter durch Kneipen . Nun kommt es vermehrt zu aggressiven Wirtshausschlägereien, woraufhin die Renovierungskosten von Wirt:innen auf den Verursacher abgeschoben werden. Ein Beteiligungsanspruch künnte auch zu einer indirekten Schuldbeteiligung werden. Nicht? ...
 
Hallo @Fine91

Das ganze ist natürlich mies gelaufen, keine Frage - aber gekränkte(n) Stolz / Eitelkeit würde ich einfach mal vergessen und die Sache abhaken...denke nicht, dass ein weiteres Vorgehen dort irgendwas bringen wird als noch mehr Ärger.

Konzentriert euch lieber auf das, was nun vor euch liegt - das wird die schönste /oder schlimmste ;-) Zeit in eurem Leben und bedarf vermutlich all eurer Aufmerksamkeit!

Euch alles Gute!
 
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...Folgendes : die Band tourt also weiter durch Kneipen . Nun kommt es vermehrt zu aggressiven Wirtshausschlägereien, woraufhin die Renovierungskosten von Wirt:innen auf den Verursacher abgeschoben werden. Ein Beteiligungsanspruch künnte auch zu einer indirekten Schuldbeteiligung werden. Nicht? ...
Nein, aber das weisst Du selbst, oder?
 

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