reini2
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Hallo, Uwe,
Dann führst Du beide Instrumente vor und erklärst ihm, daß Du die Ansprache wenigstens genau so gut haben möchtest, wie das bei dem preiswerteren Vergleichsakkordeon der Fall ist. Wenn man der Meinung ist das ginge nicht, würde ich Wandlung des Kaufvertrages (also die Rückgabe des Instruments gegen erstattung des Kaufpreises) verlangen. Gleichzeitig bäte ich um Aufklärung, warum denn die Firma XY nicht in der Lage ist, ihr vergleichsweise teures Akkordeon mit der gleichen Qualität herzustellen, wie die Firma YZ ihr obendrein preiswerteres Instrument. Diese Auseinandersetzung sollte möglichst schriftlich erfolgen oder schriftlich dokumentiert werden, das erzeugt beim Händler einen gewissen Druck, da er sich aus seinen Aussagen nicht mehr herauswinden kann.
Eventuell muß man eben auch mal eine spitze Bemerkung fallen lassen, dass bei XY Akkordeons verkauft werden mit denen der Hersteller hoch zufrieden ist, während YZ Wert darauf legt, daß auch die Kunden zufrieden sind. Für Händler und Hersteller ist nichts so schmerzhaft, wie ein negatives Image, und man muß Ihnen klar machen, daß man dieses negative Image verbreiten wird, wenn er nicht endlich angemessene und ordentliche Leistung abliefert.
Mit etwas Aufwand ist es sicher möglich, eine Prüfanlage für die Ansprache zu erstellen. Zumindest eine vergleichende Prüfung, bei der festgestellt werden kann ob Instrument A oder B besser anspricht ist sicher realisierbar.
Gruß
Reini2
ich würde mit dem Akkordeon zum Hersteller/Händler gehen und das konkurrierende Produkt, mit dem Du in Post #17 verglichen hast mitnehmen.Genau. Das war meine Frage, was kann ich denn machen?
Dann führst Du beide Instrumente vor und erklärst ihm, daß Du die Ansprache wenigstens genau so gut haben möchtest, wie das bei dem preiswerteren Vergleichsakkordeon der Fall ist. Wenn man der Meinung ist das ginge nicht, würde ich Wandlung des Kaufvertrages (also die Rückgabe des Instruments gegen erstattung des Kaufpreises) verlangen. Gleichzeitig bäte ich um Aufklärung, warum denn die Firma XY nicht in der Lage ist, ihr vergleichsweise teures Akkordeon mit der gleichen Qualität herzustellen, wie die Firma YZ ihr obendrein preiswerteres Instrument. Diese Auseinandersetzung sollte möglichst schriftlich erfolgen oder schriftlich dokumentiert werden, das erzeugt beim Händler einen gewissen Druck, da er sich aus seinen Aussagen nicht mehr herauswinden kann.
Eventuell muß man eben auch mal eine spitze Bemerkung fallen lassen, dass bei XY Akkordeons verkauft werden mit denen der Hersteller hoch zufrieden ist, während YZ Wert darauf legt, daß auch die Kunden zufrieden sind. Für Händler und Hersteller ist nichts so schmerzhaft, wie ein negatives Image, und man muß Ihnen klar machen, daß man dieses negative Image verbreiten wird, wenn er nicht endlich angemessene und ordentliche Leistung abliefert.
Mit etwas Aufwand ist es sicher möglich, eine Prüfanlage für die Ansprache zu erstellen. Zumindest eine vergleichende Prüfung, bei der festgestellt werden kann ob Instrument A oder B besser anspricht ist sicher realisierbar.
Gruß
Reini2