Pünktlichkeit bei Vermietung

Tja :D das sind wirklich sehr wertvolle Hinweise aus der Praxis von yamaha .., was mich daran erinnert, dass es überall dort wo Zeug rausgegeben und wieder empfangen wird läuft ähnlich läuft.
Das mit dem Ausweis (Führerschein etc.) ist ja geklärt. Falls Du , wie dein aktueller Fall zeigt, mal in die Bredouille kommst wegen Verspätungszuschlag für ein paar Stunden oder einen Tag:
Mach ne Preisliste wo alles aufgelistet ist: Tageweise Vermietung, evtl. typische WE-Rabatte, schreiben, dass verspätete Rückgabe etc. etc. kostet usw. Die kommt auf die Rückseite/letzte Seite deines Vertrags/Verleihformulars. Dann kann der Kunde sich auch nicht rausreden, er hätte nichts gewußt. (Es gelten die umseitigen AGB bla...)
Einen Anwalt drübergucken lassen kann nicht schaden. Problem: Die sind nicht billig. Vorher Preis ausmachen ist immer drin.
 
Da ich kein Jurist bin habe ich dazu keine qualifizierte Antwort, jedoch eine Vermutung.

Es geht immer im eine willentliche Mitarbeit. Wenn dir jemand seinen Ausweis gibt, um davon eine Kopie zu machen, dann darfst du nur diese eine Kopie machen und musst diese samt Original dem Eigentümer zurück geben. Du darfst also keine 2. Kopie anfertigen.
Nur wenn der Eigentümer auch dies willentlich erklärt, nur dann darf man dies auch machen und man muss sich in jedem Fall auch eine Einverständniserklärung dazu einholen (DSGVO) da man mit persönlichen und damit vertraulichen Daten umgeht. Diese dürfen nicht ohne weiteres gespeichert werden und man muss diese unbedingt wieder löschen, sobald diese nicht mehr benötigt werden.
 
Den Personalausweis zu Kopieren ist heute kein Problem mehr. Früher war dies verboten. Hat aber auch keinen davon abgehalten: Probefahrt im Autohaus - keine Chance ohne Kopie des Ausweis. Da wurde auch nicht lange gefragt.
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/

Um aber die Daten gering zu halten: Ergänze in deinem Übernahmeformular ein Feld für Ausweisnummer und lass den Abholer seine Daten eintragen. So machen das bei uns die Technischen Betriebe, wenn ich bei denen z.B. Absperrmaterial für unseren Bergischen 24-Stunden-Lauf abhole. Da muss ich meine Kontaktdaten eintragen inkl. Ausweisnummer, wer Veranstalter ist und den Namen der Veranstaltung. Und ich als Abholer bin für die Sachen verantwortlich, auch wenn die Gemeinde Veranstalter ist.

Ich würde den Kunden einfach mitteilen, dass Du auf Grund der gemachten Erfahrungen leider gezwungen bist Verzugsgebühren zu berechnen.
Dann müssen deine Kunden bei der Rückgabe halt nachzahlen. Wer kein Geld mitbringt kommt eine Rechnung mit oder per Post geschickt. Und wer die nicht bezahlt bekommt einen gelben Brief.

Gibt es in deiner Umgebung noch andere Verleiher, wie machen die das? Meist kennt man sich doch.

Ist halt schwierig, wenn man das quasi als Hobby nebenbei macht. Nachforderungen sind halt immer blöd, meist muss man denen dann noch hinterher rennen. Da ist Rechnung einfacher. Da werden Ausgabezeit und Rückgabezeit festgehalten und die Zeit dazwischen berechnet.

Einem Profiverleih macht das nichts, wenn der Kunde einmal was leiht und dann nie wieder. Wenn er Glück hat, hat er ein Monopol in der Region und der Kunde kommt an ihm nicht vorbei. Dann kann es ihm erst recht egal sein, was die Kunden denken.
 
Die Quelle (Ausweiskopie) bezieht sich ausdrücklich auf die PERSÖNLICHE, also vom Ausweisinhaber gezogene Kopie, welche auch nur persönlich verwendet werden darf. Also liegt eine gänzlich andere Gewichtung und Vorgehensweise zugrunde. Bitte nicht Äpfel und Birnen verwechseln. Der Hinweis ist also nett gemeint, aber an dieser Stelle vollkommen unpässlich. Es geht hierbei einzig und alleine darum, dass man z.B. ein amtliches Dokument (Personalausweis, Führerschein) seit dieser Zeit als Kopie mit sich führen darf, als Ersatz für das Original, welches jederzeit verfügbar sein muss.

Bei der Vermietung möchte der Vermieter aber die Personenidentität durch ein amtliches Dokument feststellen und evtl. dieses als Kopie temporär sicherstellen.
1. Es greift hier die Tatsache, dass einzig und alleine die Polizei oder einer dieser gleichgestellten Institution (in der Regel andere Behörden und deren dazu befugte Mitarbeiter) die Identität einer Person feststellen darf.
2. Greift (wie man in der Quelle am Ende lesen kann - siehe Zitat) in jedem Fall die DSGVO und diese ist Europarecht.

Update 13.06.2019

Zwischenzeitlich ist die DSGVO in Kraft getreten. Als unmittelbar anzuwendende europäische Verordnung genießt sie Vorrang vor dem deutschen Personalausweisgesetz. Daher muss die DSGVO bei dessen Anwendung zwingend beachtet werden. Dies führt dazu, dass das Kopieren des Personalausweises oftmals wieder verboten ist. Mehr dazu erfahren Sie hier.
https://www.datenschutzbeauftragter...ausweis-kopieren-oftmals-nach-dsgvo-verboten/

Man kann als Vermieter den Ausweis auf freiwilligenbasis des Besitzers mit dessen willentlichen Entscheidung und Zustimmung zur Feststellung seiner Identität erbitten, man kann als Vermieter dies aber nicht einfordern.
Die Speicherung (egal in welcher Form) unterliegt in jedem Fall der DSGVO, daher sollte man tunlichst sehr viel Umsicht und Vorsicht im Umgang mit persönlichen Daten walten lassen.
Es ist in jedem Fall eine Einverständniserklärung des Ausweisinhabers einzuholen und dieser muss in jedem Fall darüber aufgeklärt werden zu welchem Zweck die Speicherung erfolgt, wo und wie diese erfolgt und wie lange die Daten gespeichert werden.

Mittlerweile kann man sich daran mehr als nur die Finger verbrennen, vor allem dann wenn etwas schief geht. Also in jedem Fall rechtlich mindestens doppelt absichern. Es gibt durchaus auch noch andere Möglichkeiten die Identität einer Person festzustellen und vor allem deren Absichten zu prüfen.

Des Weiteren steht es dir als Vermieter immer frei den Auftrag jederzeit abzulehnen.
 
1. Es greift hier die Tatsache, dass einzig und alleine die Polizei oder einer dieser gleichgestellten Institution (in der Regel andere Behörden und deren dazu befugte Mitarbeiter) die Identität einer Person feststellen darf.

Wo steht das? Wenn ich die Identität meines Mieters nicht feststelle, brüllt meine Versicherung zu 100% "grobe Fahrlässigkeit", wenn was unterschlagen wird....
 
Zeig uns doch mal den Absatz deiner Versicherungspolice, wo steht wie genau du die Identität des Mieters festzustellen hast.

Nein, der Ausweisinhaber muss dir (immer noch) nicht seinen Ausweis zeigen. Dies ist in jedem Fall auf freiwilliger Basis.
Ja, du kannst deinen Mieter bitten seine Identität irgendwie zu bestätigten.
Ja, du hast ein gewisses berechtigtes Interesse daran die Identiät des Mieters festzustellen.
Ja, du kannst dem Mieter den Auftrag verweigern.

Exakt in dieser Reihenfolge.

Und nein, eine Kopie zu ziehen wäre nie nicht verhältnismässig. (DSGVO).

Sicher erledigt eine Versicherung dir zu deren Selbstschutz gewisse Dinge auf und ja, die Versicherung wird dir wegen Fahrlässigkiet nicht einspringen. Allerdings darf die Versicherung dir nicht vorschreiben wie du die Identität festzustellen hast. In dem Fall würde ich die Police und deren vertraglichen Bedingungen durch einen Rechtsbeistand mal prüfen lassen.

In der Regel wird der Mieter mitspielen. Falls nicht darf man davon ausgehen, dass da was faul ist. Ergo: Auftrag ablehnen.
Aber nochmal: Niemand ausser der Polizei und einer gleichgestellten Institution kann und darf den Identitätsbeweis per Ausweis einfordern und du als Ausweisinhaber musst dem folge leisten. Nur darum geht es rein formal.
 
Warum so dogmatisch? Ausweis vorzeigen lassen und Name, Anschrift, evtl. noch Ausweisnummer notieren. Fertig. Keine Kopie. Keine elektronische Datenverarbeitung. Bei Rückgabe datenschutzkonform vernichten im Shredder. Fertig.

Wer keinen Ausweis vorzeigt, bekommt halt keinen Vertrag und kein Equipment. Punkt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und weil das da:
...und ja, die Versicherung wird dir wegen Fahrlässigkiet nicht einspringen."
dazu führt:
... du hast ein gewisses berechtigtes Interesse [vgl. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO] daran die Identiät des Mieters festzustellen.
stimmt es halt nicht, dass eine Kopie nie, auch seit Geltung der DSGVO, verhältnismäßig sein kann.

Aber ich seh schon, dass das hier zu nichts führt. Ich wollte lediglich zeigen, dass "immer" oder "nie" bei allem was mit Recht zu tun hat, kein passendes Vokabular sind.
 
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