RAUTI
Helpful & Friendly User
Und noch einmal für alle (insbesondere für Commander):
Es gibt weder einen Rechtsanspruch auf Garantie, noch eine geregelte Garantiedauer. - Soweit meine ursprüngliche Aussage!
Man hat auch nach 6 Monaten einen Rechtsanspruch auf Gewährleistung
Legt sich der Händler aber quer (das kommt ja gerade bei ebay praktisch nie vor ): Viel Spaß beim Rechtsstreit!
Die Mehrzahl der Anwälte vertreten solche Kleinkrämereien gar nicht erst, weil viele Kammern solche Streitigkeiten ohnehing wegen Geringfügigkeit abweisen. Wenn man dann schlimmstenfalls z.B. mittels eines kostenpflichtigen Gutachters nachgewiesen hat, dass der Schaden bereits ursächlich beim Kauf vorgelegen hat, steigt der Streitwert und wird für die Justiz zusehends interessanter - da muss der Kunde aber erst kräftig vorlegen! Sollte diese 2 jährige Gewährleistung vielleicht doch irgendwas mit Augenwischerei zu tun haben
Man kann ja auch nicht seinen Benz vor eine Wand setzen und dann auf Gewährleistung plädieren - unsachgemäße Benutzung ist grundsätzlich von Gewährleistung und Garantie ausgenommen! Da ändert dann auch der perfekte Zustand von Schraubenköpfe recht wenig dran....
Viele Grüße noch ans obrigkeitstreue und gottesfürchtige Paderborn
Es gibt weder einen Rechtsanspruch auf Garantie, noch eine geregelte Garantiedauer. - Soweit meine ursprüngliche Aussage!
Man hat auch nach 6 Monaten einen Rechtsanspruch auf Gewährleistung
Legt sich der Händler aber quer (das kommt ja gerade bei ebay praktisch nie vor ): Viel Spaß beim Rechtsstreit!
Die Mehrzahl der Anwälte vertreten solche Kleinkrämereien gar nicht erst, weil viele Kammern solche Streitigkeiten ohnehing wegen Geringfügigkeit abweisen. Wenn man dann schlimmstenfalls z.B. mittels eines kostenpflichtigen Gutachters nachgewiesen hat, dass der Schaden bereits ursächlich beim Kauf vorgelegen hat, steigt der Streitwert und wird für die Justiz zusehends interessanter - da muss der Kunde aber erst kräftig vorlegen! Sollte diese 2 jährige Gewährleistung vielleicht doch irgendwas mit Augenwischerei zu tun haben
Es sei denn, dass das (immer noch ungeöffnete) Gehäuse so aussieht, als hätte ein Elefant draufgesessen, ein Köter das Gerät mit seinem Baum verwechselt oder oder oder....Commander schrieb:Zudem: Wenn man erkennt, dass das Gehäuse nicht aufgeschraubt wurde, dann reicht das IMHO auch schon aus, um zu beweisen, dass der Fehler bereits beim Kauf vorhanden war.
Man kann ja auch nicht seinen Benz vor eine Wand setzen und dann auf Gewährleistung plädieren - unsachgemäße Benutzung ist grundsätzlich von Gewährleistung und Garantie ausgenommen! Da ändert dann auch der perfekte Zustand von Schraubenköpfe recht wenig dran....
Viele Grüße noch ans obrigkeitstreue und gottesfürchtige Paderborn