
Robby1001
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Guten Abend zusammen, 
folgende Situation: Wir proben im Keller einer mittelgroßen (1500 Schüler) staatlichen Schule.
Zur Zeit können wir leider nur von 15:30 bis 19:30 proben. Da wir wegen dem Studium nicht so früh können, kommen wir meist erst gegen 17:30 zum proben. Auf dauer nervt das extrem, da man kaum Zeit hat sich wirklich Zeit für die ganze Sache zu nehmen. Wenn man einmal drin ist, muss man wieder raus.
Der Kellerraum ist ein extra Raum (abschließbar). In den Kellergängen befinden sich links und rechts weitere freiräume (Tut eig nichts zu Sache). Es gibt einen Gang in Richtung Schule, wo man (Durch eine dicke Stahltür) in die Schule kann. Die Schule ist ab 20:00 Alarm gesichert. D.h wir könnten theoretisch im Brandfall daraus fliehen, aber sonst nicht umbemerkt dort raus/in die schule rein. Die andere Richtung führt zu einer anderen Stahltür, welche nach draußen führt. Zu dem gibt es bei uns im Raum 2 Kellerfenster, welche in einen senkrechten Schacht führen, welcher ca 1 Meter nach unten geht, und ca 40 cm nach oben. Oben sind zwei ca. 1qm große Gitter, die direkt nach draußen führen. Dort sollte man aber eine Leiter anbringen, um den Schacht hoch zu steigen. Das Gitter könnte man einfach nach oben wegdrücken.
Wir würden gerne einen Schlüsselvertrag abschließen, damit wir von dem Zugang von draußen in den Keller der Schule können, um dort zu proben (nach 19:30 oder evtl. auch mal Samstags).
Der Hausmeister sagt, ihm wäre das egal, früher ginge das immer. Aber durch die Brandschutzbestimmungen ginge das nicht mehr. Aber viel wichtiger sei, das man uns nicht unbeaufsichtig in der Schule (Keller) lassen könne. (Wir sind 20 und 19 und einer von uns geht sogar noch auf die Schule). D.h nicht Schulfremd, und Volljähirig.
Es gibt doch 2 Fluchtwege. Einmal den Gang richtung Schule, wo man im Brandfall flüchten kann, aber durch die Alarmsicherung nicht unbemerkt dort verkehren könnte. Zweitens den anderen Weg, welcher genau in die andere Richtung führt (Direkt nach draußen (naja okay, man müsste einmal eine Treppe runtergehen, und dann eine Stahltreppe wieder hochklettern. Türen gibt es dort aber nirgens mehr, die jmd. behindern.. außer die Außentür).
Letztendlich gibt es noch die "Fenster". Diese sind zwar relativ schmal, und niedrig, aber man kann dort locker rausklettern. Wenn man evtl. in dem senkrechten Tunnel eine Stahlplatte anschraubt, damit man nicht den meter dort runterfallen kann, könnte man dort auch raus, wen man das Gitter oben einfach wegdrückt. Man wär auch hier direkt draußen.
Kann man das nicht vertraglich regeln, das man im Schadensfall haftet (Obwohl man eh nicht umbemerkt in die Schule kann), und dann dort proben? Ich meine.. wir sind auch alle Volljährig, und dem Hausmeister wäre das egal,.. er stellt sich da nicht quer. Er sagt es geht einfach behördlich nicht, und der Schulleiter wird es heimlich kaum erlauben, da er sonst seinen Job in gefahr bringt.
Hier eine Zeichnung: http://www.abload.de/img/proberaumwypyq.jpg
Ich hoffe ich habe das Problem gut beschrieben. Habt ihr eine Ahnung was jetzt richtig ist? Darf man offiziell dort proben? Mal von der erlaubnis des Schulleiters abgesehen.. dieser würde bei rechtlicher Sicherheit zustimmen.
vielen Dank
viele Grüße
Robert
folgende Situation: Wir proben im Keller einer mittelgroßen (1500 Schüler) staatlichen Schule.
Zur Zeit können wir leider nur von 15:30 bis 19:30 proben. Da wir wegen dem Studium nicht so früh können, kommen wir meist erst gegen 17:30 zum proben. Auf dauer nervt das extrem, da man kaum Zeit hat sich wirklich Zeit für die ganze Sache zu nehmen. Wenn man einmal drin ist, muss man wieder raus.
Der Kellerraum ist ein extra Raum (abschließbar). In den Kellergängen befinden sich links und rechts weitere freiräume (Tut eig nichts zu Sache). Es gibt einen Gang in Richtung Schule, wo man (Durch eine dicke Stahltür) in die Schule kann. Die Schule ist ab 20:00 Alarm gesichert. D.h wir könnten theoretisch im Brandfall daraus fliehen, aber sonst nicht umbemerkt dort raus/in die schule rein. Die andere Richtung führt zu einer anderen Stahltür, welche nach draußen führt. Zu dem gibt es bei uns im Raum 2 Kellerfenster, welche in einen senkrechten Schacht führen, welcher ca 1 Meter nach unten geht, und ca 40 cm nach oben. Oben sind zwei ca. 1qm große Gitter, die direkt nach draußen führen. Dort sollte man aber eine Leiter anbringen, um den Schacht hoch zu steigen. Das Gitter könnte man einfach nach oben wegdrücken.
Wir würden gerne einen Schlüsselvertrag abschließen, damit wir von dem Zugang von draußen in den Keller der Schule können, um dort zu proben (nach 19:30 oder evtl. auch mal Samstags).
Der Hausmeister sagt, ihm wäre das egal, früher ginge das immer. Aber durch die Brandschutzbestimmungen ginge das nicht mehr. Aber viel wichtiger sei, das man uns nicht unbeaufsichtig in der Schule (Keller) lassen könne. (Wir sind 20 und 19 und einer von uns geht sogar noch auf die Schule). D.h nicht Schulfremd, und Volljähirig.
Es gibt doch 2 Fluchtwege. Einmal den Gang richtung Schule, wo man im Brandfall flüchten kann, aber durch die Alarmsicherung nicht unbemerkt dort verkehren könnte. Zweitens den anderen Weg, welcher genau in die andere Richtung führt (Direkt nach draußen (naja okay, man müsste einmal eine Treppe runtergehen, und dann eine Stahltreppe wieder hochklettern. Türen gibt es dort aber nirgens mehr, die jmd. behindern.. außer die Außentür).
Letztendlich gibt es noch die "Fenster". Diese sind zwar relativ schmal, und niedrig, aber man kann dort locker rausklettern. Wenn man evtl. in dem senkrechten Tunnel eine Stahlplatte anschraubt, damit man nicht den meter dort runterfallen kann, könnte man dort auch raus, wen man das Gitter oben einfach wegdrückt. Man wär auch hier direkt draußen.
Kann man das nicht vertraglich regeln, das man im Schadensfall haftet (Obwohl man eh nicht umbemerkt in die Schule kann), und dann dort proben? Ich meine.. wir sind auch alle Volljährig, und dem Hausmeister wäre das egal,.. er stellt sich da nicht quer. Er sagt es geht einfach behördlich nicht, und der Schulleiter wird es heimlich kaum erlauben, da er sonst seinen Job in gefahr bringt.
Hier eine Zeichnung: http://www.abload.de/img/proberaumwypyq.jpg
Ich hoffe ich habe das Problem gut beschrieben. Habt ihr eine Ahnung was jetzt richtig ist? Darf man offiziell dort proben? Mal von der erlaubnis des Schulleiters abgesehen.. dieser würde bei rechtlicher Sicherheit zustimmen.
vielen Dank
viele Grüße
Robert
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