RfC
Registrierter Benutzer
ist es nicht so, dass wenn der artikel als NEU deklariert wird, der verkäufer gezwungen ist, ein rückgaberecht binnen einer frist zu gewährleisten, wohingegen das bei gebracuhten sachen anders aussieht?
Nee, das hat mit der Artikelbeschreibung als "neu" oder "gebraucht" nix zu tun.
Ein Rückgaberecht in Form von 14 Tagen (bzw. 1 Monat) bei Fernabsatz müssen nur gewerbliche Händler einräumen.
Ansonsten hat man nur ein Rücktritts(!)recht, wenn ein Mangel vorliegt. Das wäre hier natürlich der Fall, wenn der Käufer falsche Angaben macht, z.B. wenn es gar keine Diezel-Box ist. Dann hilft ihm auch ein evtl. Gewährlestungsausschluss nichts.
Wenn es dann doch ne Diezel-Box ist, kann man sie aber nicht mehr einfach so zurückgeben, wie bei einem gewerblichen Händler, der ein Rückgaberecht einräumen muss.
Alles kompliziert und verwirrend, ist aber so .
Ich bin aus Eppelborn, deine Band kenne ich irgendwoher... weiß aber nicht mehr genau... der Name bleibt einem jedenfalls im Gedächtnis ^^