Naja, es kommt darauf an...
... wenn du deine Lizenzen auf einen transportablen Dongle hast (z.B. iLok), dann kannst du insoweit auch auf anderen Rechnern mit dem Dongle und darauf lizenzierten Tools arbeiten (dazu ist der Dongle ja da).
Viele PlugIns bieten die Möglichkeit (ob über Dongle oder Cloud), eine Lizenz z.B. zweimalig zu aktivieren (bzw. Lizenzen auch zu verschieben) um seiner Arbeit an verschiedenen Rechnern/Orten nachgehen zu können.
Allerdings ist der Lizenztransport und Reaktivierung nicht immer so ganz reibungslos und mitunter funktioniert es dann doch nicht auf dem anderen Rechner... im allerschlimmsten Fall lässt sich die Lizenz gar nicht mehr auf dem Hauptrechner aktivieren und das PlugIn ist futsch.. hab ich bisher zwar nur ein einziges Mal erlebt (mit RePAN), aber ist natürlich mehr als nervig... und je teurer die Software, umso nerviger der Ärger
Grundsätzlich hast du eigentlich die Möglichkeit, deine VST`s &Co (ob nun Kontakt-Instrumente usw.) natürlich auf eine externe Festplatte zu verschieben... du musst dann halt der Engine (z.B. Kontakt) und der DAW dann wiederum über den internen Dateibrowser mitteilen (oder scannen lassen), wo die VST`s&Co nun alle zu finden sind (was mitunter sehr nervigen Zeitaufwand in Abhängigkeit der Anzahl deiner Tools bedeuten kann)... denn die Speicherorte von Soundbänke, VST-Ordner usw. kannst du ja selbst bestimmen und prinzipiell ist es ja empfehlenswert, sein Zeug nach Möglichkeit halt nicht auf der Systemplatte zu speichern.
Allerdings gibt es auch hier wiederum PlugIns, die mögen ein nachträgliches Verschieben gar nicht gerne, bzw. sind irgendwie (warum auch immer) fest mit dem internen zugewiesenen VST-Ordner und Routing/Speicherort der DAW "verwachsen" und lassen sich nicht verschieben- bzw. sind danach an einem anderen Ort nicht mehr auffindbar... wie ich es leider mit einigen PlugIns von Waves erfahren durfte (die ja nur noch die Shell ablegen) und im alten Ordner belassen musste.
Kurzum machst du das natürlich alles auf eigene Gefahr und ohne jegliche Gewähr