Halten wir uns mal an die Schrittfolge:
Solange der Vorwurf des Plagiats nicht rechtlich relevant erhoben wurde, hat das Label absolut keine Handhabe, irgendetwas zu tun, was der Person schadet.
Völlig unbenommen davon, ob sich später herausstellen würde, dass es ein Plagiat wäre, müßte das Label den Rechtsweg beschreiten, um eine Handhabe zum Einschreiten zu haben. Es ließe sich seitens des Labels möglicherweise eine Begründung finden, warum es trotz dieser fehlenden Handhabe eigenmächtig eingeschritten ist, dies würde aber begrenzt und nur in Kraft treten, wenn das Label glaubhaft nachweisen kann, dass dazu beispielsweise die Zeit gefehlt hat. Zumindest würde hier seitens des Gerichts verlangt, dass das Label alle anderen Möglichkeiten bereits ausgeschöpft hat: nämlich der Person eindeutig und begründet (!) mitzuteilen, dass und warum es sich aus Ihrer Sicht um ein Plagiat handelt, die Person zu einer Stellungnahme aufzufordern, die Person zum Beispiel zu einer Unterlassung aufzufordern, und letztlich auch bei Gericht begründet und glaubhaft so etwas wie einen "Ruhezustand" zu erstreiten, so dass das Musikstück, das unter dem Verdacht des Plagiats gestellt wird, solange nicht gespielt/veröffentlicht etc. wird, bis geklärt ist, ob es sich um Plagiat handelt oder nicht. Und allein das ist juristisch schon nicht ohne, da ja klar ist, dass damit erhebliche Beschneidungen bezüglich der Rechte der Person einhergehen.
Somit:
Erstens: solange nichts juristisch wirksames vorliegt, wie etwa ein begründeter Vorwurf, eine Klage oder die Aufforderung zur Unterlassung (etwa des Hochladens des plagiatverdächtigen Stückes im Rahmen eines Wettbewerbes), kann Person tun und lassen, was es will.
Zweitens: Wenn das Label eigenmächtig Schritte unternimmt, die Person schädigen, hat es für die Folgen aufzukommen und die liegen unter anderem im Ersatz des (vermuteten bzw. festgestellten) Schadens, der Person zugefügt wurde.
All das berührt natürlich nicht beispielsweise die Ebene, dass Person weiterhin Interesse am Label hat, es sich mit diesem nicht verscherzen möchte und was der weiteren Verhältnisse und Beziehungen sein mögen.
Möglicherweise würde eine einfache Nachricht von Person an Label genügen, die beinhaltete, dass wenn das Label überzeugt ist, dass das neue Stück ein Plagiat des alten ist, ihm der Rechtsweg offen stehe und dass solange dies nicht geklärt ist, Person dieses Stück öffentlich verwenden wird und im Falle eines Einschreiten des Labels einen entstandenen Schaden sich von diesem ersetzen lassen würde.
Möglicherweise bewirkt das beim Label ein gewisses Sich-Einlassen auf die in einem Rechtsstaat üblichen Wege, die zu beschreiten sind, wenn man sich in seinem Recht beschnitten fühlt.
x-Riff