Pigini Master 58 de Luxe - Bugari Nextra Convertor Instrumente Knopf

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Rein gesetzlich (so glaube ich) muss man dem Verkäufer/Hersteller erst mal die Möglichkeit zur Nachbesserung geben. Erst wenn diese nicht zufriedenstellend erfolgt sind hat man ein Recht auf Wandlung.
Wenn es ein Instrument aus dem Regal des Verkäufer gewesen wäre, hätte man ein 14-tägiges Rückgaberecht. Wie das bei einer Neubestellung ist weiß ich nicht. Müßte aber im Kaufvertrag aber stehen. Wenn das nicht expliziet ausgeschlossen wurde (auf Rückgaberecht hingewiesen und verzichtet) Ist der Kaufvertrag evt. sogar nichtig. Wenn die Käuferin das Instrument zurück geben möchte sollte sie sich vielleicht zeitnah mit dem Verbraucherschutz kurzschließen und über ihre Rechte aufklären lassen

Wenn die 14-Tage noch nicht verstrichen sind sollte sie evt. vorsorglich das Rückgaberecht (sofern möglich) einfordern. Das motiviert den Verkäufer vielleicht zu ner schnellen und befriedigenderen Lösung
 
Grund: Ergänzung
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Aha, danke.
Dann wird sich ab jetzt noch ein Kampfplatz mehr eröffnen müssen.
 
Ich sag halt: made in Italy
 
Ich sag halt: made in Italy
würde ich jetzt nicht pauschalieren.... vielleicht war das Instrument bei Auslieferung völlig in Ordnung und hat innerlich durch unsachgemäßem Transport Schaden genommen???

Meine Italienerinnen funktionieren zumindest wunderbar :)
 
Hallo,
ohne hier eine Rechtsberartung zu machen (kann ich nicht und darf ich nicht), melde ich hier ohne Gewähr Zweifel an:
Wenn es ein Instrument aus dem Regal des Verkäufer gewesen wäre, hätte man ein 14-tägiges Rückgaberecht.
Das gilt nur, wenn die Bestellung per Versandhandel erfolgt, also schriftlich, telefonisch, online o.ä. (Fernabsatzgesetz), nicht wenn das Produkt im Laden gekauft wird. Dann ist die Rückgabe eine freiwillige Leistung.

Dann ist es noch wichtig, Gewährleistung und Garantie zu unterscheiden. Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt bei neuen Gegenständen zwei Jahre (bei Gebrauchtwaren kann sie, wenn das noch gilt, auf ein Jahr verkürzt werden), nach einem Jahr greift die Beweislastumkehr, d.h. ab dann muss der Kunde vorweisen, dass der Mangel bereits von Beginn an vorlag, auf einem Fertigungsfehler beruht usw.
Ansprechpartner für die Gewährleistung ist immer der*ie Händler*in. Er hat ein Recht auf zwei Versuche Nachbesserung/Nacherfüllung. D.h. nicht automatisch, dass er das Recht zur Reparatur hat, der Kunde kann entscheiden, wie die Nacherfüllung aussieht, also neuer mängelfreier Gegenstand oder Reparatur. Allerdings gilt dabei die Verhältnismäßigkeit. Einem großen Elektromarkt ist zuzumuten, dass er sofort ein neues Handy aushändigt. Dass man bei einem neuen Auto, das mit einem kleinen und leicht behebbaren Mangel aufweist (Lüftermotor defekt, eine Platine nicht in Ordnung), im Rahmen der Nachbesserung sofort das Recht hat auf ein anderes neues Fahrzeug hat hat, darf bezweifelt werden. Ich vermute, dass das für ein Akkordeon für >10.000 Euro auch gilt.

Garantie ist dagegen eine freiwillige Leistung seitens Hersteller oder Händler, die an Bedingungen geknüpft sein kann wie bestimmte Wartungen, die Nutzung festgelegter Werkstätten etc.

@Klangbutter : Damit genau das nicht passiert, dass die Frist für die Gewährleistung "ausgesessen" wird, würde ich empfehlen, die Anzeige der Mängel gegenüber dem Händler schriftlich festzuhalten, auch noch nachträglich wenn man dies ggf. zunächst vor Ort oder per Telefon getan hat. D.h. die Mängel immer per Mail mit Anforderung von Empfangs- und Lesebestätigung anmelden oder per Einschreiben.
Denn dann kann man nachweisen, dass man die Mängel innerhalb der Fristen festgestellt und deren Beseitigung eingefordert hat.

Das Ganze nervt natürlich und hinterlässt kein schönes Gefühl. Aber m.E. ist es besser, jetzt einen Ärger und ggf. Streit samt ungutem Gefühl inn Kauf nehmen (natürlich vom Ton her soweit möglich höflich und sachlich bleiben), als hinterher mit Dauer-Bauchschmerzen zu leben und sich immer zu ärgern, wenn man das Instrument in die Hand nimmt. Dabei kann es helfen, sich klar zu machen, dass der Händler einen nicht mögen oder gar ein Freund werden muss.

BTW: Ausgrechnet du hast mehr als genug Expertise, um einem Händler sagen zu können, ob ein Akkordeon in Ordnung ist oder nicht!

Gruß und viel Erfolg bei der Klärung,
Tobias
 
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Hallo Uwe,
wie gings jetzt mit der Pigini weiter? Konnte man sich mit dem Verkäufer/Hersteller einigen?
 
Leider noch garnicht.
Es gibt so eine gewisse Trägheit, an allen Ecken und Enden.
 

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