Offensichtlicher Betrug, was tun?

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mach doch einfach das gleiche bei ihm und wenn ihn hast sag, dass dies und jenes kaputt ist :great: :D
 
nein, man kann nicht auf ne straftat mit noch einer straftat reagieren ;)


wenn der betrüger schlau genug ist könnte er dir damit noch merh schaden anrichten ;)
 
Also nochmal zur Verständnis. Ich habe bisjetzt keinen einzigen Cent von den abgemachten 1500 Euro bekommen.

Ja, ich habe die Seriennummer und Bilder von dem Amp wie er auf meinem Tisch steht, von allen Seiten.

Habe noch jede einzelne E-mail von der Verkaufsabwicklung.
 
na wenn du noch kein geld hast würd ich schon was in richtung anwalt machen. einen versuch ist es wert, auch wenn dir bestimmt selbst klar wie leichtsinnig das war. und wie schon gesagt wurde: machs bald. ich kenn mich zwar nicht aus, aber wenn du seriennumemr und bilder hast ist das doch schon mal ein guter anfang.
hast du das schon geschrieben oder wie hast du ihn den verkauft, auf internetseite angeboten oder so?
 
Bregulla Chris schrieb:
Schau mal unter vertragsrecht nach in eurem Bürgergesetzbuch.weiss jetzt net wie des in der schweiz heißt ...is bei uns das BGB.

Nur so am Rande...in der Schweiz heißt's ZGB - Zivilgesetzbuch.
 
Sorry, wenn ich mich einfach mal so einmische.
Aber: Ich kann es absolut nicht verstehen, wie man etwas, wofür man ca. 2000 € haben will, jemandem Unbekannten schicken kann ohne Vorkasse oder Nachnahme- und dann noch ins Ausland!?!
Wenn du Pech hast, ist das Geld futsch und die Ware weg. Wenn du Glück hast, bekommst du übern Anwalt oder die Polizei nach sehr langer Zeit vielleicht was, wenn bei dem überhaupt was zu holen ist.
Das kann im Ausland mitunter sehr lange gehen. Trotzdem Viel Glück noch.

MfG, Daniel

Ps: Und wie schon so oft erwähnt, handle schnell UND konsequent!
 
Für das nächste mal würd ich dir auch empfehlen, bei größeren Summen, die Kaufabwicklung über ebay zu machen!
 
nur mal als kleiner Tip...
Wer als Privatperson verkauft, sollte unbedingt dem Verkäufer mitteilen oder bei ebay in der Artikelbeschreibung mit erwähnen, daß nach §444 BGB die Gewährleistung ausgeschlossen ist...Privatleute dürfen das machen...

Damit kann man sich viel Ärger ersparen, es sei den man ist selber ein Betrüger und sagt:"1A-Zustand" und verkauft nur Schrott...
 
gexx schrieb:
nur mal als kleiner Tip...
Wer als Privatperson verkauft, sollte unbedingt dem Verkäufer mitteilen oder bei ebay in der Artikelbeschreibung mit erwähnen, daß nach §...BGB (den genauen weiß ich jetzt nicht so genau,schau ich mal nach) die Gewährleistung ausgeschlossen ist...Privatleute dürfen das machen...

Damit kann man sich viel Ärger ersparen, es sei den man ist selber ein Betrüger und sagt:"1A-Zustand" und verkauft nur Schrott...

wieso ebay? Hat axl das Ding bei ebay verkloppt :confused:

und der schöne Satz den Du (halb) zitierst entbindet den Verkäufer nicht von der Pflicht das Gerät so zukommen zu lassen wie er es beschrieben hat. Das einzige was noch fraglich ist, ist wer das Versandrisiko trägt, aber da würde ich bei teueren Produkten immer eine Versandversicherung abschliessen (bzw. evtl. nur bei Selbstabholung, aber das ist eine andere Frage). Ausserdem ist es ein Evidenzproblem aufzuweisen, wo ein Artikel kauputt gegangen ist... also auf dem Versandweg oder bereits vorher...


ach ja, und btw.: Nach deutschem Recht kannst Du, angenommen Du schaffst es zu beweisen das dein Preamp gut erhalten bei dem Kerl angekommen ist, deinen ursprünglichen Kaufpreis forden. Also nicht wie viele hier sagten : Drauf eingegangen, Pech gehabt...
Bei deiner Willensabgabe wurdest Du schliesslich arglistig getäuscht, womit Du einen Anfechtungsgrund nach §123 I hast.


[bitte nicht löschen]
 
nee, ebay war ja jetzt nur ein Beispiel... Bei dem Versandrisiko müßte man auch mal nachschauen, aber ich glaube, dieses muss bei Privatkauf der Käufer tragen...

Man muss nicht beweisen,dass der amp gut angekommen ist, sondern der Käufer muss beweisen, dass er diesen beschädigt durch den versand bekommen hat
 
wary schrieb:
Das einzige was noch fraglich ist, ist wer das Versandrisiko trägt, aber da würde ich bei teueren Produkten immer eine Versandversicherung abschliessen (bzw. evtl. nur bei Selbstabholung, aber das ist eine andere Frage). Ausserdem ist es ein Evidenzproblem aufzuweisen, wo ein Artikel kauputt gegangen ist... also auf dem Versandweg oder bereits vorher...

Bzgl der Frage des Versandrisikos habe ich schon meine Erfahrung gemacht (ich hatte ein 1*12er Cab geschickt bekommen, und der Speaker war defekt). Auf alle Faelle weiss ich seit dem, dass das Paket bis zur Uebergabe dem Versender gehoert, bzw. er eine die Forderungen beim Paketdienst geltend machen muss (zumindest war das mit dem gelben Riesen so).

Wie sich das nun im internationalen Versand verhaelt weiss ich zwar nicht, denke aber das duerfte so aehnlich sein.

Der Nachweis wann der Artikel beschaedigt wurde dagegen ist schwerer.
 
lennynero schrieb:
Bzgl der Frage des Versandrisikos habe ich schon meine Erfahrung gemacht (ich hatte ein 1*12er Cab geschickt bekommen, und der Speaker war defekt). Auf alle Faelle weiss ich seit dem, dass das Paket bis zur Uebergabe dem Versender gehoert, bzw. er eine die Forderungen beim Paketdienst geltend machen muss (zumindest war das mit dem gelben Riesen so).

Wie sich das nun im internationalen Versand verhaelt weiss ich zwar nicht, denke aber das duerfte so aehnlich sein.

Der Nachweis wann der Artikel beschaedigt wurde dagegen ist schwerer.

Richtig, es taucht aber immer wieder der schöne Satz auf : Das Versandrisiko liegt beim Käufer... ich zweifel an der Rechtsmäßigkeit, i.d.R. bedeutet so ein Verhalten für mich eh das die Alarmglocken läuten und ich im Zweifel die Finger vom Geschäft lasse.
 
hast du nen schriftlichen vertrag mit ihm gemacht?

weil das würde einiges erleichtern :)

aber ich hatte mit meinem Preamp auch mal so ein Problem. Preamp kam nie an! mittlerweile hab ich 800€ wieder. fehlen aber immer noch 300€ :-/

EDIT: E-mails schön behalten. nicht so wie ich ;) meine sind damals abhanden gekommen als ich meinen Rechner Formatiert hab!

MFG Dresh
 
Axl schrieb:
Ich glaube ich gehe diesen Sommer mal persönlich bei dem vorbei, ich bin eh 2 Wochen in Holland.

So langsam versteh ich ein paar Dinge nicht mehr!

Du bist um deinen Amp geprellt worden (allerdings aus eigener Dummheit, denn wer verschickt schon einen amp, ohne vorher das Geld bekommen zu haben) und willst dir jetzt erst nochmal richtig Zeit zu lassen? Entweder ist deine Meldung nicht so ganz echt, oder du hast den Glauben an das Gute im Menschen noch nicht verloren! Dann hättest du dich aber nicht so über den Typen aufgeregt.

Ich würde mit ein paar Türformat füllenden Typen (aus der Muckibude) beim dem Kerl auf der Matte stehen und die Herausgabe des Amps oder das Geld (in ursprünglich vereinbarter Höhe) herausverlangen. Ansonsten kannst du nämlich warten bis zu schwarz wirst!

Oder gib endlich zu, dass die Geschichte nicht so ganz echt ist! :rolleyes:
 
Bandit01 schrieb:
So langsam versteh ich ein paar Dinge nicht mehr!

Du bist um deinen Amp geprellt worden (allerdings aus eigener Dummheit, denn wer verschickt schon einen amp, ohne vorher das Geld bekommen zu haben) und willst dir jetzt erst nochmal richtig Zeit zu lassen? Entweder ist deine Meldung nicht so ganz echt, oder du hast den Glauben an das Gute im Menschen noch nicht verloren! Dann hättest du dich aber nicht so über den Typen aufgeregt.

Ich würde mit ein paar Türformat füllenden Typen (aus der Muckibude) beim dem Kerl auf der Matte stehen und die Herausgabe des Amps oder das Geld (in ursprünglich vereinbarter Höhe) herausverlangen. Ansonsten kannst du nämlich warten bis zu schwarz wirst!

Oder gib endlich zu, dass die Geschichte nicht so ganz echt ist! :rolleyes:

möchtest di die mails die ich von ihm habe per PM haben?
 
wary schrieb:
Richtig, es taucht aber immer wieder der schöne Satz auf : Das Versandrisiko liegt beim Käufer... ich zweifel an der Rechtsmäßigkeit, i.d.R. bedeutet so ein Verhalten für mich eh das die Alarmglocken läuten und ich im Zweifel die Finger vom Geschäft lasse.

Einmal das, und zumindest in Deutschland ist es so, dass, wenn AGBs dem BGB widersprechen, die entsprechenden Klauseln keine Gueltigkeit haben.

Allerdings ist halt hier das Problem das es sich ja um ein internationales Geschaeft handelt... aber ich glaube das hatten wir schon erwaehnt.
 
wary schrieb:
Richtig, es taucht aber immer wieder der schöne Satz auf : Das Versandrisiko liegt beim Käufer... ich zweifel an der Rechtsmäßigkeit, i.d.R. bedeutet so ein Verhalten für mich eh das die Alarmglocken läuten und ich im Zweifel die Finger vom Geschäft lasse.

Man muß zwei verschiedene Sachen betrachten:

1. der Verkäufer ist eine Privatperson

Hier trägt eindeutig der KÄUFER das Versandrisiko. Nach §446 trägt der Käufer das Risikio des "zufälligen Unterganges" mit Übergabe der Sache(Gefahrübergang).
Beim Versand ist dieser Gefahrübergang mit Abgabe des Paket bei der Post,Spediteur...nach §447 Abs.1

2. der Verkäufer ist ein Unternehmer

Hier trägt der VERKÄUFER das Risiko... Nach §474 Abs.2 findet nämlich der §447 keine Anwendung.


abgesehen davon wird ein Unternehmer immer ein versichertes Paket verschicken und die Kosten auf den Kunden abwälzen. Ein normales Postpaket ist ja schließlich auch schon ein vesicherter Versand.

Es stimmt also nicht, dass generell der Verkäufer/Versender das Risiko trägt, wenn das die Post behauptet hat, dann liegt sie definitiv falsch.
 
vielleicht verstehe ich §446 ja falsch, aber meines Erachtens geht es dabei nicht um Versand, sonderm um direkte Übergabe. Desweiteren regelt §447 II nicht etwa einen gewerblichen Verkauf, sondern ein abweichen von der vom Käufer gewünschten Versandart durch den Verkäufer... :confused:

Vielmehr spielt beim gewerblichem Verkauf der § 474 II eine Rolle, da der den §447 ausschliesst
 
So, mittlerweile tappen wir alle richtig im Dunkeln, Internationales Recht scheint auch nicht wirklich ein Spezialgebiet irgendeines Boardteilnehmers zu sein.

ICh werde diesen Thread hiermit vorerst schliessen, da wir (mich eingeschlossen) mittlerweile ziemlich weit OT sind. Auch an eine verschieben in Musik und Recht hatte ich nachgedacht, aber hier geht es ja um Verkauf und Versand, und in diesem Thread wurde bereits an Rechts-Forum genannt.

Falls mir jemand eine PM schreibt mit einer sehr guten Begruendung weshalb wir den Thread wiedereroeffnen, so werde ich das auch machen.... allerdings sollte da Hand und Fuss und einen Bezug zu Gitarre haben (und das der Gegenstand des Versands ein Preamp ist reicht da IMHO nicht, denn es koennte genausogut um einen DVD-Player gehen).
 
wary schrieb:
@ Hans3 : Würdest Du mir bitte den Post von Axl zeigen indem er klar und deutlich meine Frage schon beantwortet hatte? Ich habe ihn nur nochmal aufgefordet den Sachverhalt nochmal schlüssig zusammenzufassen, damit ich ihm evtl. helfen kann. Auch wenn Du aus welchem Grund auch immer von der Sinnhaftigkeit meines Postings nicht üperzeugt warst (wofür Du mir bitte nochmal deine Gründe darlegen müsstest) ist dies in meinen Augen nicht gleich ein zwingender Grund es zu löschen...


bevor die Frage aufkommt warum ich das nicht in einer PM kläre (was mein erster Gedanker war), gleich vorweg meine Antwort : Mein Post wurde auch öffentlich sichtbar gelöscht, und nicht etwa mir ein PM geschickt.


Nun also nochmal die Fragen : Hast Du irgendentwas in der Hand um den Kauf als solches Nachzuweisen? Du hast im Moment noch kein Geld, sehe ich das richtig? :confused:

Hier die Gründe, die ich aber beireits als Schließungsgrund angegeben habe: (NIcht nur) Du hast einfach den Thread IMO nicht gelesen und deshalb nicht bemerkt,

1. Dass Deine Fragen zuvor allesamt schon gestellt worden sind, (darunter auch von mir exakt vor Deinem 1. Post).

2. Dass er die Ware ohne das Geld rausgegeben hat, geht aus dem Eröffnungspost hervor. Logisch: Sonst hätte er das Problem doch gar nicht.

Nimm das bitte nicht persönlich. Aber wenn gleich mehrfach Fragen hintereinander von verschiedenen Usern wiederholt werden, die bereits gestellt wurden, bläht das so ein Thema ziemlich auf.

//EDIT// PS: Kann passieren... Threadschließung zeitgleich mit meinem Post.
 
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