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Bregulla Chris schrieb:Schau mal unter vertragsrecht nach in eurem Bürgergesetzbuch.weiss jetzt net wie des in der schweiz heißt ...is bei uns das BGB.
gexx schrieb:nur mal als kleiner Tip...
Wer als Privatperson verkauft, sollte unbedingt dem Verkäufer mitteilen oder bei ebay in der Artikelbeschreibung mit erwähnen, daß nach §...BGB (den genauen weiß ich jetzt nicht so genau,schau ich mal nach) die Gewährleistung ausgeschlossen ist...Privatleute dürfen das machen...
Damit kann man sich viel Ärger ersparen, es sei den man ist selber ein Betrüger und sagt:"1A-Zustand" und verkauft nur Schrott...
wary schrieb:Das einzige was noch fraglich ist, ist wer das Versandrisiko trägt, aber da würde ich bei teueren Produkten immer eine Versandversicherung abschliessen (bzw. evtl. nur bei Selbstabholung, aber das ist eine andere Frage). Ausserdem ist es ein Evidenzproblem aufzuweisen, wo ein Artikel kauputt gegangen ist... also auf dem Versandweg oder bereits vorher...
lennynero schrieb:Bzgl der Frage des Versandrisikos habe ich schon meine Erfahrung gemacht (ich hatte ein 1*12er Cab geschickt bekommen, und der Speaker war defekt). Auf alle Faelle weiss ich seit dem, dass das Paket bis zur Uebergabe dem Versender gehoert, bzw. er eine die Forderungen beim Paketdienst geltend machen muss (zumindest war das mit dem gelben Riesen so).
Wie sich das nun im internationalen Versand verhaelt weiss ich zwar nicht, denke aber das duerfte so aehnlich sein.
Der Nachweis wann der Artikel beschaedigt wurde dagegen ist schwerer.
Axl schrieb:Ich glaube ich gehe diesen Sommer mal persönlich bei dem vorbei, ich bin eh 2 Wochen in Holland.
Bandit01 schrieb:So langsam versteh ich ein paar Dinge nicht mehr!
Du bist um deinen Amp geprellt worden (allerdings aus eigener Dummheit, denn wer verschickt schon einen amp, ohne vorher das Geld bekommen zu haben) und willst dir jetzt erst nochmal richtig Zeit zu lassen? Entweder ist deine Meldung nicht so ganz echt, oder du hast den Glauben an das Gute im Menschen noch nicht verloren! Dann hättest du dich aber nicht so über den Typen aufgeregt.
Ich würde mit ein paar Türformat füllenden Typen (aus der Muckibude) beim dem Kerl auf der Matte stehen und die Herausgabe des Amps oder das Geld (in ursprünglich vereinbarter Höhe) herausverlangen. Ansonsten kannst du nämlich warten bis zu schwarz wirst!
Oder gib endlich zu, dass die Geschichte nicht so ganz echt ist!
wary schrieb:Richtig, es taucht aber immer wieder der schöne Satz auf : Das Versandrisiko liegt beim Käufer... ich zweifel an der Rechtsmäßigkeit, i.d.R. bedeutet so ein Verhalten für mich eh das die Alarmglocken läuten und ich im Zweifel die Finger vom Geschäft lasse.
wary schrieb:Richtig, es taucht aber immer wieder der schöne Satz auf : Das Versandrisiko liegt beim Käufer... ich zweifel an der Rechtsmäßigkeit, i.d.R. bedeutet so ein Verhalten für mich eh das die Alarmglocken läuten und ich im Zweifel die Finger vom Geschäft lasse.
wary schrieb:@ Hans3 : Würdest Du mir bitte den Post von Axl zeigen indem er klar und deutlich meine Frage schon beantwortet hatte? Ich habe ihn nur nochmal aufgefordet den Sachverhalt nochmal schlüssig zusammenzufassen, damit ich ihm evtl. helfen kann. Auch wenn Du aus welchem Grund auch immer von der Sinnhaftigkeit meines Postings nicht üperzeugt warst (wofür Du mir bitte nochmal deine Gründe darlegen müsstest) ist dies in meinen Augen nicht gleich ein zwingender Grund es zu löschen...
bevor die Frage aufkommt warum ich das nicht in einer PM kläre (was mein erster Gedanker war), gleich vorweg meine Antwort : Mein Post wurde auch öffentlich sichtbar gelöscht, und nicht etwa mir ein PM geschickt.
Nun also nochmal die Fragen : Hast Du irgendentwas in der Hand um den Kauf als solches Nachzuweisen? Du hast im Moment noch kein Geld, sehe ich das richtig?