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Öffentliche musikalische Aufführungen mit digitalen (Tablet) Noten = Grauzone?

Auch noch meine 2 Cent:
Ich hatte vor auf Tablet umzusteigen. Deshalb habe ich alle für mich relevanten Verlage wegen dieser Noten (die ich natürlich im Original habe) angeschrieben. Alle (Carus, Peters, Bärenreiter, ...) haben das Einscannen und nutzen am Tablet NICHT erlaubt. Manche (ich glaube z.B. Carus) haben gemeint, ich kann mir die Noten auch in ihrer App kaufen und somit digital nutzen (nur in ihrer App, aber auch bei weitem nicht alle Noten die ich gebraucht hätte). Auch mein Angebot, für die gescannten Noten eine zweite Lizenz zu erwerben half bei keinem Verlag.
Stimmt auch nicht ganz, zwei Verlage wären kulant gewesen, aber was bringt mir das dann?

Egal, ich bin sowieso mehr der "in Papiernotenkritzler" 😀

Das Ganze ist jetzt 2-3 Jahre her, kann sich also schon was getan haben in der Zwischenzeit.

Ich bin übrigens im klassischen Gesang unterwegs.

Lg Thomas
 
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Ist es nicht generell verboten, urhebergeschützte Werke öffentlich zu performen? In meinen Notenbüchern steht zum Beispiel "... public performance is an infrigement of the copyright. Infringers are liable under the law."
 
Solange GEMA abgeführt wird eigentlich nicht.
 
Solange GEMA abgeführt wird eigentlich nicht.
Zumindest für Material aus den Ländern, mit denen die GEMA Gegenseitigkeitsverträge abgeschlossen hat. Das englische Zitat deutet ja an, dass es möglicherweise aus dem Ausland stammt.
 
Ist es nicht generell verboten, urhebergeschützte Werke öffentlich zu performen?
Solange GEMA abgeführt wird eigentlich nicht.
GEMA und Verlage von Noten sind zwei Paar Schuhe.

Der GEMA werden Titel die Aufgeführt werden / wurden gemeldet, entsprechend abgerechnet und gut ist es.
Was digitalisierte Noten betrifft, und um die geht es hier ja, sieht das ganze offensichtlich nicht mehr so einfach aus.
 
Der Punkt ist das das Aufführungsrecht über die GEMA gewährt wird. Damit hat der Notenverlag da nichts zu melden, auch wenn er gerne würde. Der Urheber kann ja schwer auf einem Weg die Aufführung genehmigen und auf einem 2. dann verbieten.
 
Ist es nicht generell verboten, urhebergeschützte Werke öffentlich zu performen?
Natürlich nicht, dann könnte man ja nur noch selbst komponierte, oder gemeinfreie Musik aufführen.

Das mit dem Kauf der Noten aber noch kein Aufführungsrecht erworben wird, ist hier ja wohl jedem klar. Dafür gibt es eben die Verwertungsgesellschaften (GEMA, AKM, etc.).

lg Thomas
 
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