Neukauf-Schnäppchen für Drummer

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Hübsches Ding! Aber seit ich meine 13er Adoro habe, wüsste ich nicht, warum ich noch eine andere Snare bräuchte. Der Preis ist aber wirklich klasse - wenn sie "echt" ist.
 
Naja wenn sie's nicht ist, wäre das Angebot ja falsch beworben, immerhin ist ja eine Snare für 400€ verlinkt, wenn die nicht teil des Angebots wäre, dürfte das ja nicht rechtens sein, oder? (Ich kann ja auch keine Paiste 2002 im Flohmarkt reinstellen und 101 versenden)

Ich werde auf jeden Fall berichten, was letztendlich angekommen ist. ;)
Gruß, Jan
 
Selbst falls es eine günstigere Variante sein sollte, kann man die immer noch zum Einkaufspreis verkaufen...wobei ich nicht glaube, dass die dich da bescheissen und ne andre Snare schicken.

Glückwunsch, ich bin neidisch :)
 
Kann jemand für mich mitbestellen? Möchte mich da ungern registrieren. :D *Aluhutaufsetz*
Aber wies aussieht gibts die ja schon gar nicht mehr oder?
Wär aber sehr nett wenn sich jemand findet. ;)
 
Bin mal gespannt ob ihr, die dieses Snare-Tasche-Bundle bestellt haben, auch was bekommt oder ob es dann doch nicht lieferbar ist.
Und wenn sie nicht gefällt kann man mit Sicherheit noch ein Paar Euro gutmachen, wenn man sie wieder verkauft.
 
Also als ich sie eben bestellt hab, war sie lieferbar, danach nicht mehr ... sieht aus, als wär's wirklich ein Versandrückläufer oder so gewesen...
 
Die ist aber angeblich immer noch kurzfristig Lieferbar. Wer dieses Schätzchen haben möchte kann es ja ruhig mal versuchen. Mehr als nein sagen können die guten Leute ja nicht.
 
dieses Angebot ist so leider nicht mehr verfügbar. Das war ein einmaliger Sonderdeal.

Wir wünschen ein schönes Wochenende!


Mit besten Grüßen

Soundland Drums

Das kam heute per eMail an... Leider... xD
 
Hab ichs mir doch fast gedacht... ;)
Na dann Glückwunsch an denjenigen der dieses Schmuckstück zu diesem Preis bekommen hat, auch wenn er vllt. nicht aus dem Musiker-Board ist.
 
Ich muss mich sehr zurückhalten jetzt keine extrem negativen Kommentare über diesen Laden loszuwerden.
Nachdem die Bestellung bestätigt und die Zahlung auch schon getätigt war (also der Kauf quasi abgeschlossen) erreichte mich eine Mail mit dem Inhalt, dass die Snare gleichzeitig im Ladenlokal verkauft worden wäre, auf meine Anfrage hin, wie das sein könnte, da meine Bestellung ja spät in der Nacht einging, korrigierten sie, dass die Snare nach meinem Kauf verkauft wurde... Ich bin leicht angesäuert, ist das überhaupt rechtens? Immerhin wurde alles mit PayPal direkt abgewickelt und müsste ja demnach ab dem Zeitpunkt der Bezhalung mein Besitz sein, oder irre ich mich?
Gruß, Jan
 
Gute Frage. Ich zitiere mal aus dem BGB:

§433:
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

§929:
Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. Ist der Erwerber im Besitz der Sache, so genügt die Einigung über den Übergang des Eigentums.

So wie ich das verstehe: Die Snare war noch nicht dein Eigentum! Jetzt stellt sich allerdings die Frage, ob man die Bestellbestätigung als Kaufvertrag sehen kann oder nicht (da würde ich einfach mal einen Blick in die AGBs des Ladens werfen). Sollte dies nämlich der Fall sein, so ist das Geschäft, nach meinem Verständniss, ihrer vertraglichen Verpflichtung nicht nachgekommen.

Ich würde wie folgt vorgehen: Erst mal in den ABGs nachschauen, was da bezüglich Kaufvertrag drinsteht. Sollte die Bestellbestätigung tatsächlich einen gültigen Kaufvertrag darstellen, würde ich erstmal auf entsprechende Gesetzestexte hinweisen. Eventuell kommt man dir dann ja von sich aus entgegen. Sollte darauf keine Reaktion erfolgen, würde ich einfach mal nen Lauten machen. Ich würde auf jeden Fall nicht komplett leer aus der Sache herausgehen wollen.

Wie gesagt: Alles unter dem Vorbehalt, dass die Bestellbestätigung einen gültigen Kaufvertrag darstellt. Bin BTW kein Anwalt! Ist also lediglich meine Interpretation der oben zitierten Paragraphen. ;)
 
Ist nicht als Rechtsberatung sondern lediglich als Verweis auf vorliegende Gesetzestexte verstanden worden, danke.
War nämlich etwas angesäuert, als die mir dann die 2te eMail geschrieben hatten.... Ich check' mal die AGBs und berichte weiter (allerdings wird's langsam etwas OT :D)
Grüzi
€dit: Das hier dürfte der passende Teil sein, ich bin mir jedoch nicht ganz sicher, was das jetzt heißt, immerhin war die Ware zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses verfügbar.

Wir behalten uns ein Rücktrittsrecht vom Vertrag für den Fall vor, dass sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass die Ware nicht verfügbar ist oder nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen beschafft werden kann. Im Fall des Rücktritts erhält der Kunde unverzüglich Nachricht. Eventuell bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche des Kunden gegen uns sind im Rücktrittsfalle ausgeschlossen. Ansprüche aus Gutscheinen und Gutschriften verjähren nach 36 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ausstellung des Gutscheins bzw. der Gutschrift. Gutscheine und Warengutschriften, die aufgrund von Kulanzrücknahmen ausgestellt wurden, sind ausschließlich mit Neukäufen verrechenbar. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
 
Viel interessanter finde ich eigentlich den Teil:

"Ein Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung zustande."

War die Mail die du bekommen hast eine Bestell- oder eine Auftragsbestätigung? Im zweiten Falle würde ich sie auf jeden Fall darauf festnageln, denn dass klingt für mich nach Vertragsbruch.
 
Ich schreib' jetzt einfach mal, wie es denn sein kann, dass sie einen bereits bezahlten Artikel einfach verkaufen können und dass das für mich nicht gerade erlaubt klingt, immer erstmal auf freundlichstem und vor allem unbürokratischsten Wege versuchen hilft oftmals mehr, als direkt Paragraphen zu zücken ;)
Aber danke auf jeden Fall für die Hilfe ... Frechheit ...
 
immer erstmal auf freundlichstem und vor allem unbürokratischsten Wege versuchen hilft oftmals mehr, als direkt Paragraphen zu zücken ;)

Absolute Zustimmung! Letztlich macht ja keiner mit Absicht Stress, aber wo Menschen am Werk sind passieren halt Fehler. Reicht ja schon, dass der für den Versand zuständige Mitarbeiter seine Nachrichten nicht rechtzeitig abgerufen oder die Snare nicht rechtzeitig abgeholt hat. Shit happens! Erst mal im normalen Ton anschreiben und ich denke schon, dass man dir entgegenkommen wird. Schließlich wird das für die auch keine angenehme Situation sein. :)
 
Nachdem bei mir gestern das Internet nicht ging, nochmal mein Nachtrag dann :D
Der Kaufvertrag kommt dann zustande, wenn der Verkäufer dir eine Bestellbestätigung geschickt hat. Das Angebot auf dessen Homepage ist ja nur eine "invitatio ad offerendum", also eine Aufforderung, ein Kaufgebot abzugeben, genauso, wie wenn du einen Katalog vor dir liegen hast. Hier ist der Vertrag nicht dann geschlossen, wenn du deine Bestellung abgibst. Das Abgeben der Bestellung ist der erste Schritt auf die "invitation ad offerendum", der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer dir eine Bestellbestätigung schickt, da dann beide Seiten ausdrücklich bestätigt haben, den Kaufvertrag abschließen zu wollen.
Ein einfacher Rücktritt vom Kaufvertrag ist sonst eigentlich nur wegen Irrtums möglich, also falls beispielsweise die Sekretärin irgendwas falsch verstanden hat und dementsprechend ein Kaufvertrag falsch aufgesetzt wurde, der urpsrünglich eigentlich anders vereinbart war. Ansonsten kann der Käufer nur zurücktreten, falls es um extremere Dinge geht, wie wenn der Kunde nicht zahlt (auch hierzu sind aber erstmal Mahnungen vonnöten, bevor er zurücktreten kann).
Für mich ist das ein ganz normaler Kaufvertrag.
Zudem ist es hierfür meines Wissen nicht nötig, dass du schon gezahlt hast, beim Zustande kommen eines KV ist es nur wichtig, dass die eine Partei das Angebot abgibt (also du: "ich will Snare kaufen") und die andere Partei das Angebot annimmt (Verkäufer: "ich verkaufe dir die Snare"). Fertig abgewickelt ist der KV dann natürlich erst, wenn gezahlt und geliefert wurde, aber zustande gekommen ist er definitiv und davon kann nicht so einfach zurückgetreten werden. Und in Zeiten des Internets ist das komplett egal, ob du da nachts die Mail mit deiner Anfrage schickst oder während der Geschäftszeiten. Jetzt müsste halt allerdings nachgeschaut werden, wann der Verkäufer die Bestellbesätigung geschickt hat, wenn das nämlich erst am nächsten Morgen war, NACHDEM der Kunde im Laden die Snare gekauft hat, siehts wieder anders aus.

Zudem sollte man noch unterscheiden: hast du eine BESTELLbestätigung bekommen oder erstmal eine EINGANGSbestätigung über den Auftrag? Ich bin da zwar kein Profi, aber ich denke, bei zweiterem ist dann noch kein KV geschlossen, da dies ja nur eine Bestätigung ist, dass deine Mail angekommen ist.

Btw.: was ist hier der Unterschied zwischen Bestellbestätigung oder Auftragsbestätigung? Klingt für mich irgendwie ziemlich gleich...
 
Bestellbestätigung ist doch nur die automatisch generierte Mail die nach Abschluss deiner Bestellung bei dir eingeht oder?
Auftragsbestätigung dann wenn ein Mensch am anderen Ende der Leitung zugesagt hat.
 
Also ist die Bestellbestätigung wie die Eingangsbestätigung? Keine Ahnung...
aber ich meine, dass man bei thomann auch eine automatisch generierte Mail bekommt über den Eingang des Auftrags und bei vielen andere Unternehmen auch, wo dann extra drunter steht, dass die Mail automatisch generiert ist und man darauf nicht antworten soll oder so. Bin mir aber nicht sicher.

Wenn das dann nämlich so wäre, dann wäre bie h4x0r kein KV zustande gekommen und er hätte kein Recht, seine Schnarre einzuklagen, wenn er denn wollte.
 
Findet ihr das nicht ein bisschen krass? War halt ein eimaliges Sonderangebot, wer zuerst kommt, mahlt zuerst... Eine Email zu schreiben, in der man sich erkundigt, wie das denn sein kann, dass die Snare online immer noch verfügbar ist, obwohl sie schon verkauft wurde, ist ja Standard, aber klagen... für die 400€?

Ich habe mein Amediacrash bei Session Music auch nicht erhalten, war nicht mehr verfügbar. Hab mich ebenfalls derbe darüber aufgeregt, aber so ist es halt, who cares?
 
@Luks: Da hast du wohl etwas missverstanden. Die Snare wurde im Laden verkauft nachdem er sie im I-net bestellt und sogar schon bezahlt hatte.
 
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