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Neuer Verteilungsmodus der GVL. Gewaltige Einbußen für viele Musiker. Keine Proteste?

  • Ersteller klangpurist
  • Erstellt am
Hallo,

i
Es gibt sehr wohl eine nutzungsbezogene Auschüttung bei Aufführungen in Diskotheken, die natürlich nach Verbreitung gewichtet sein wird. Das heißt, ein Titel, der in einer Disco
vor 300 Zuhörern gespielt wird (und vom Wirt ordnungsgemäß angemeldet wird), kann logischer Weise nicht so hoch bewertet werden, wie wenn ein Titel im Radio für
einer halbe Million Hörer läuft.

Mir wäre nicht bekannt, dass Diskotheken neuerdings Musikfolgen o.ä. einreichen würden?! Woher will also die GVL wissen, wer im Bereich öffentliche Wiedergabe nun wirklich stattfindet?

Ausserdem spricht Du ständig von Aufführungen. Die GVL vergütet nicht für Aufführungen, es geht um Tonträger, die können nicht aufgeführt werden, die werden öffentlich wiedergegeben oder gesendet. Auch sprichst Du vom "Vervielfältigungsrecht", das wird aber weder von der GVL vergeben, noch werden die Künstler dafür von der GVL vergütet. Wofür die GVL zuständig ist, ist die angemessenen Vergütung für die PRIVATE Vervielfältigung (= Privatkopie) einzuziehen und auszuschütten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir wäre nicht bekannt, dass Diskotheken neuerdings Musikfolgen o.ä. einreichen würden?! Woher will also die GVL wissen, wer im Bereich öffentliche Wiedergabe nun wirklich stattfindet?
Das sage ich ja, "Vorausgesetzt die Wirte melden ordentlich" - wozu sie verpflichtet wären.

Ausserdem spricht Du ständig von Aufführungen. Die GVL vergütet nicht für Aufführungen, es geht um Tonträger, die können nicht aufgeführt werden, die werden öffentlich wiedergegeben oder gesendet. Auch sprichst Du vom "Vervielfältigungsrecht", das wird aber weder von der GVL vergeben, noch werden die Künstler dafür von der GVL vergütet. Wofür die GVL zuständig ist, ist die angemessenen Vergütung für die PRIVATE Vervielfältigung (= Privatkopie) einzuziehen und auszuschütten.

Gut, dann nennen wir es "Öffentliche Wiedergabe" - wobei eine solche nicht zwingend von einem Tonträger abhängig ist. Bei einem Life-Konzert in Radio/TV fällt genau so Vergütung für die Mitwirkenden an, ohne dass ein TT im Spiel ist.
Vervielfältigungsrecht hat mit "Kopie" nichts zu tun, sondern beschreibt das Recht der Verwerters von dem aufgenommenen Vortrags des Künstlers viele Exemplare in Umlauf zu bringen und auszuwerten. Dieses Recht ist vergütungspflichtig und wird von der GVL kassiert und an die Berechtigten weitergegeben.

Auf deutsch:
Deine Gage bezieht sich auf die einmalige Aufnahme. Das recht zur Vervielfältigung der selben muss extra vergütet werden.
Du schreibst: "Wofür die GVL zuständig ist, ist die angemessenen Vergütung für die PRIVATE Vervielfältigung (= Privatkopie) einzuziehen und auszuschütten."
Da bist Du falsch informiert. Die Privatkopie hat mit der GVL gar nichts zu tun https://www.gvl.de/pdf/10_filmherstellung.pdf . Es geht wie gesagt nur um "Öffentliche Wiedergabe".
 
Gut, dann nennen wir es "Öffentliche Wiedergabe" - wobei eine solche nicht zwingend von einem Tonträger abhängig ist. Bei einem Life-Konzert in Radio/TV fällt genau so Vergütung für die Mitwirkenden an, ohne dass ein TT im Spiel ist.

Ja, eine Live-Übertragung eines Konzertes ist eine Zweitverwertung und fällt in den "Bereich" der GVL. Aber auch das ist eine Sendung. Du hast insofern Recht, dass nicht zwingend ein TT involviert sein muss, ich wollte nur dem Mißverständnis vorbeugen, dass man evtl. auf die Idee kommen könnte es gäbe bereits durch eine Aufführung einen Vergütungsanspruch.

Vervielfältigungsrecht hat mit "Kopie" nichts zu tun, sondern beschreibt das Recht der Verwerters von dem aufgenommenen Vortrags des Künstlers viele Exemplare in Umlauf zu bringen und auszuwerten. Dieses Recht ist vergütungspflichtig und wird von der GVL kassiert und an die Berechtigten weitergegeben.

Nein. Das ist aber ein typisches Missverständnis. Bei der GEMA läuft das so. Jeder kann bei der GEMA ein Werk lizenzieren z.B. für eine Vervielfältigung auf Tonträger (=Erstverwertung). Bei der GVL kann man aber NICHT das Recht erwerben einen Tonträger zu vervielfältigen. Das läuft über die Plattenfirmen oder andere Rechteinhaber und ist rein eine Sache zwischen diesen und dem Lizenznehmer. Es ist auch rein eine Sache zwischen Künstler und Plattenfirma, dass diese direkt miteinander abrechnen. Plattenfirmen zahlen NICHT etwa an die GVL, wie sie z.B. an die GEMA zahlen müssen für die Nutzung der Werke. Im Gegenteil Plattenfirmen BEKOMMEN Geld von der GVL, das diese z.B. von Radiosender kassiert.

Auf deutsch:
Deine Gage bezieht sich auf die einmalige Aufnahme. Das recht zur Vervielfältigung der selben muss extra vergütet werden.

Nein. Es kommt darauf an, was zwischen Künstler und Lizenznehmer, z.B. Plattenfirma, Produzent vereinbart wurde. Der Künstler hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung, aber die GVL hat mit diesem Vorgang der Übertragung des Vervielfältigungsrechts absolut nichts zu tun.

Du schreibst: "Wofür die GVL zuständig ist, ist die angemessenen Vergütung für die PRIVATE Vervielfältigung (= Privatkopie) einzuziehen und auszuschütten."
Da bist Du falsch informiert. Die Privatkopie hat mit der GVL gar nichts zu tun https://www.gvl.de/pdf/10_filmherstellung.pdf . Es geht wie gesagt nur um "Öffentliche Wiedergabe".

Doch, da bin ich richtig informiert. Zitat GVL-Website:

Die GVL nimmt die sog. Zweitverwertungsrechte für die Künstler und die Hersteller wahr. Sie zieht hierfür auf der Basis der von ihr aufgestellten Tarife und abgeschlossenen Verträge die Vergütungen ein und verteilt sie an ihre Berechtigten. Es handelt sich dabei um die gesetzlichen Vergütungsansprüche

gegen Hörfunk- und Fernsehsender für die Verwendung erschienener Tonträger in ihren Programmen,
gegen Kabelbetreiber für die Einspeisung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen ins Kabelnetz,
gegen Diskotheken, Gaststätten, Hotels etc. für die öffentliche Wiedergabe von Tonträgern und von Radio- und Fernsehsendungen,
gegen die Hersteller von Aufnahmegeräten und Leermedien für die private Überspielung von Tonträgern und Videokassetten sowie von Radio- und Fernsehsendungen,
gegen die Videotheken für die Vermietung von Bildtonträgern und Tonträgern (Vermieterlaubnis durch den Hersteller vorausgesetzt),
gegen die öffentliche Hand für den Verleih von Tonträgern und Bildtonträgern in öffentlichen Bibliotheken,
gegen die Schulbuchverleger für die Aufnahme von Titeln aus erschienenen Tonträgern in Sammlungen für den Schul- und Unterrichtsgebrauch
und in anderen Fällen der Zweitverwertung von künstlerischen Darbietungen und erschienenen Tonträgern.
 
Tja, es ist sehr schwer, bei diesem Thema nicht aneinander vorbei zu reden!

Was hier gemeint ist, ist die sog. LEERMEDIEN-ABGABE gegenüber den Herstellern der Leermedien. Diese wird pauschal kassiert und ist bei der GVL nur ein winziger Nebenbereich.
Kerngeschäft der GVL ist tatsächlich die Rechtewahrnehmung im Vervielfältigungs- und Leistungsschutzrecht. Aber "Privat-Kopie" ist was anderes.
Die GVL erhebt Gebühren wenn ein Nutzer die Leistung eines Berechtigten vervielfältigen möchte. Sie hat hierzu auch eine Tariftabelle.http://https://www.gvl.de/pdf/10_filmherstellung.pdf
https://www.gvl.de/pdf/10_filmherstellung.pdf
Du schreibst:
"Es kommt darauf an, was zwischen Künstler und Lizenznehmer, z.B. Plattenfirma, Produzent vereinbart wurde."
Das hat mit der GVL nichts zu tun!
Oder:
"Bei der GVL kann man aber NICHT das Recht erwerben einen Tonträger zu vervielfältigen. Das läuft über die Plattenfirmen oder andere Rechteinhaber und ist rein eine Sache zwischen diesen und dem Lizenznehmer."
Erwerben nicht, aber wenn man das Recht benutzt (z.B. bei Öffentlicher Aufführung - was rechtlich eine Vervielfältigung ist") muss man eine Vergütung an die GVL abführen, die von der GEMA einkassiert wird.
 
Ich verstehe, ich meinte natürlich Handelstonträger.

Ok, Du meinst die Vervielfältigung in Schulen, etc.? Ja, da muss an die GVL gezahlt werden. Entgegen deiner Darstellung ist aber genau DER Bereich praktisch irrelevant, wie man dem Geschäftsbericht der GVL leicht entnehmen kann:

2010 Gesamterträge der GVL 182,9 Mio.

Sendevergütungen 80,1 Mio. EUR
öffentliche Wiedergabe 38,7 Mio
Vervielfältigungsrechte 56,5 Mio. Zitat: "Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Vergütungen für die private Vervielfältigung; Vergütungen für Vervielfältigungen für den sonstigen Gebrauch sind in Höhe von 0,4 Mio."

Studiomusiker schrieb:
Was hier gemeint ist, ist die sog. LEERMEDIEN-ABGABE gegenüber den Herstellern der Leermedien. Diese wird pauschal kassiert und ist bei der GVL nur ein winziger Nebenbereich.

Nicht nur Leermedien, auch Geräte, wie Brenner, PCs, Festplatten, etc. und wenn es um 56,1 Millionen von 182, 9 Millionen geht, ist das sicher kein "winziger Nebenbereich". Das gilt wohl eher für die von Dir erwähnten "sonstigen Vervielfältigungen", die 0,4 Millionen Einnahmen bringen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gut, ich stelle fest, dass wir uns weit vom eigentlichen Thema entfernen. Außerdem stelle ich wieder einmal fest, dass Internet-Foren bei komplexeren Themen geradezu prädestiniert sind, Missverständnisse zu erzeugen. Und die Versuche zu klären schaffen oft neue Probleme.

Also nochmal mein Standpunkt:
Das neue GVL-System ist gerechter als das alte. Vorbehaltlich einer funktionierenden Melde- und Inkassomethode.
Zugegeben, Artsys ist in weiten Teilen fehlerhaft und wir Rechteinhaber werden bei der Registrierung stark in Anspruch genommen.
Aber wie will man es machen? Die Titel/Filme/Sendungen sind teilweise vier oder fünf Jahrzehnte alt. Viele Mitwirkende sind längst gestorben,
viele Rechte sind nicht oder unheimlich schwer nachzuweisen, obwohl sie Fakt sind.
Was passiert mit den sog. "verwaisten Rechten" und deren Erlöse. Ich erwarte noch ein Hauen und Stechen.
Nun erweist sich, wie schlecht es ist, dass wir freischaffenden Musiker es nie geschafft haben, eine Gewerkschaft auf die Beine zu stellen.
Das hat die Industrie erfolgreich verhindert um uns maximal auszubeuten.
Und: Wir Musiker sollten uns hüten, GVL, GEMA und andere schlecht zu reden. Die sind immer noch auf Seiten der Künstler.
Die Bemühungen der Diskreditierung sind im Interesse der Industrie, die am liebsten das Urheberrecht abschaffen würden um die
Kreativen wieder am Nasenring zu führen.
Lassen wir uns von "Anonymus" und anderen Web-Anarchisten nicht als geldgierige Multimillionäre hinstellen, die den armen Kids ihre Downloads
weg nehmen wollen.
Die meisten Musiker haben eh schon genug zu kämpfen und sollten sich nicht gegen einander aufhetzen lassen!
 
Das neue GVL-System ist gerechter als das alte. Vorbehaltlich einer funktionierenden Melde- und Inkassomethode.
Ich versuche jetzt einmal die Detaildiskussionen außen vor zu lassen. Aber genau diese funktionierende Meldemethode ist der Knackpunkt.
Natürlich wäre das neue System viel fairer als das alte, wenn man denn jede Wiedergabe/Aufführung eines Titels berücksichtigen würde, nur leider hat die GVL, soviel ich mitbekommen habe, das nicht vor, sondern will dabei nur auf die Meldelisten des Rundfunks zurückgreifen und genau das ist das Ungerechte am neuen System.

Meiner Meinung nach sollten GEMA wie auch GVL endlich die dank Internet sehr einfach zu realisierende Online-Titelfolge einführen und auch endlich die Abgabe dieses Meldebogens verpflichtend machen. Vor allem die GEMA sollte ja einen recht guten Überblick über die ganzen Aufführungen haben, seien sie jetzt auf einzelnen Veranstaltungen oder in Gaststätten/Schulen/... Was ist das Problem daran, von all diesen "Veranstaltern" auch einen Titelfolge einzufordern (selbst wenn dann nur darauf steht, dass täglich von 8:00 - 24:00 Ö3 gelaufen ist)?
Genau mit diesen Daten könnte dann auch die GVL ein gerechtes Auszahlungsschema erstellen, bei dem die heimischen Künstler zwar verlieren werden, was aber wie Studiomusiker schon gesagt hat nicht das Problem der GVL, sondern das der Medienlandschaft ist.
Was die GVL derzeit aber einführen will, ist das Todesurteil für jeden kleinen Studimusiker, Remixer, Nischenmusiker, ... (zumindest was die GVL Auszahlungen betrifft)
 
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Leider kann die GVL mit den GEMA-Meldungen nichts anfangen, weil sich diese nur auf die Urheberschaft beziehen. Aber die GVL braucht die genaue Version eines Titels, um die Mitwirkenden
zu vergüten. Das wäre organisatorisch schon zu machen, aber die Sendeanstalten (und da erstaunlicher Weise ganz besonders die Öffentlich Rechtlichen) stellen sich quer und wollen davon gar nichts wissen.
Wahrscheinlich sitzen diese Leute dermaßen auf dem hohen Ross, weil sie so satt sind, im Geld schwimmen, und gar nicht erkennen wollen, dass die GEZ-Einnahmen auch Verpflichtungen mit sich bringen. Sie sollten erkennen, dass es fatal wäre die einheimischen Musiker auch noch gegen sich auf zu bringen, statt sie als Partner zu gewinnen. In einem Klima, in dem von der Industrie ohnehin schon an den GEZ-Pfründen gesägt wird.
Wenn ordentlich abgerechnet würde, käme das auch den Mitwirkenden an weniger häufig gespielten Werken zu gute, denn es laufen eben nicht nur Hits!
Ich bin gespannt, ob sich die Justiziare der GVL endlich auf die Hinterbeine stellen. Möglicher Weise müssen die Künstler selbst initiativ werden, und den Beteiligten Parteien Beine machen.
Ich rate allen, die GVL Einkünfte haben, immer wieder mal die Playlists der Radiosender zu checken und Aufführungen zu dokumentieren. Kann nichts schaden!
 
Gut, ich stelle fest, dass wir uns weit vom eigentlichen Thema entfernen. Außerdem stelle ich wieder einmal fest, dass Internet-Foren bei komplexeren Themen geradezu prädestiniert sind, Missverständnisse zu erzeugen. Und die Versuche zu klären schaffen oft neue Probleme.

Ja, da hast Du recht.

Also nochmal mein Standpunkt:
Das neue GVL-System ist gerechter als das alte.

Wie wuiii gesagt hat, in der Theorie natürlich (wenn man mal die eher Frage aussen vorlässt, ob die "Bevorzugung" der "Kleinen" wirklich sooo ungerecht war). In der Praxis sind aber eben nicht alle Nutzungsvorgänge erfassbar. Das heisst dann direkt, dass alles, was abseits des Mainstreams, in Clubs, Nischenradios (melden keine Programme), etc. stattfindet nun definitiv benachteiligt wird und zwar derart, dass dort GAR NICHTS mehr ausgeschüttet wird. Das kann nicht sein. Weniger müsste man schlucken, aber NICHTS?

GEMA, GVL und das Urheberrecht habe ich hier schon oft vehement gegen die Tendenzen, die Du ansprichst verteidigt. Teilweise mit den gleichen Argumenten, die Du vorbringst.

Was gewerkschaftliche Organisation angeht, gibt es ver.di mit eigener Fachgruppe Musik. Da kann man auch als Solo-Selbstständiger Mitglied werden, machen nur die wenigsten. Ich bin Mitglied, zusätzlich zum Grundgedanken gibt es auch ganz alltagspraktische Vorteile, z.B. Rechtsschutz.
 
Hi Kosto,


wiederum sprichst Du mir mit Deinen Anmerkungen aus dem Herzen.

Soweit mir bekannt ist, bezieht die GVL einen Teil der Gelder aus Verkäufen von CD Rohlingen. Auch Discotheken müssen, soweit mir bekannt, einen Obolus entrichten.
siehe: https://www.gvl.de/gvl-ueber-profil.htm

In den Discos läuft fast nur Dance, im Radio dagegen kaum. Kann die Verteilung also gerecht sein?
Ich denke nein.
Wird auf CD Rohlinge nur Musik gebrannt, die auch im Radio läuft.
Ich denke nein.
Ist das gerecht?
Nein, ist es nicht!

Und wird nicht das Radio generell immer unwichtiger im Vergleich zu Portalen wie youtube?
Kann man einfach behaupten, daß was im Radio gespielt wird, ist das gleiche wie das, was bei youtube angeklickt wird?

---------- Post hinzugefügt um 22:48:33 ---------- Letzter Beitrag war um 22:28:20 ----------

Gut, ich stelle fest, dass wir uns weit vom eigentlichen Thema entfernen. Außerdem stelle ich wieder einmal fest, dass Internet-Foren bei komplexeren Themen geradezu prädestiniert sind, Missverständnisse zu erzeugen. Und die Versuche zu klären schaffen oft neue Probleme.

Also nochmal mein Standpunkt:
Das neue GVL-System ist gerechter als das alte. Vorbehaltlich einer funktionierenden Melde- und Inkassomethode.
Zugegeben, Artsys ist in weiten Teilen fehlerhaft und wir Rechteinhaber werden bei der Registrierung stark in Anspruch genommen.
Aber wie will man es machen? Die Titel/Filme/Sendungen sind teilweise vier oder fünf Jahrzehnte alt. Viele Mitwirkende sind längst gestorben,
viele Rechte sind nicht oder unheimlich schwer nachzuweisen, obwohl sie Fakt sind.
Was passiert mit den sog. "verwaisten Rechten" und deren Erlöse. Ich erwarte noch ein Hauen und Stechen.
Nun erweist sich, wie schlecht es ist, dass wir freischaffenden Musiker es nie geschafft haben, eine Gewerkschaft auf die Beine zu stellen.
Das hat die Industrie erfolgreich verhindert um uns maximal auszubeuten.
Und: Wir Musiker sollten uns hüten, GVL, GEMA und andere schlecht zu reden. Die sind immer noch auf Seiten der Künstler.
Die Bemühungen der Diskreditierung sind im Interesse der Industrie, die am liebsten das Urheberrecht abschaffen würden um die
Kreativen wieder am Nasenring zu führen.
Lassen wir uns von "Anonymus" und anderen Web-Anarchisten nicht als geldgierige Multimillionäre hinstellen, die den armen Kids ihre Downloads
weg nehmen wollen.
Die meisten Musiker haben eh schon genug zu kämpfen und sollten sich nicht gegen einander aufhetzen lassen!

Das alte System hatte auch Schwächen.
Durch Fakeabrechnungen konnten dort hohe Beträge erschlichen werden.
Dem Einheit zu gebieten begrüße ich, der ich immer wirklich nur das angab, was ich auch wirklich verdiente, was mich daher im Vergleich zu einigen Betrügern ins Hintertreffen brachte (der Ehrliche ist eben oft der dumme), sehr.

Aber das neue System erscheint mir eben noch viel ungerechter. Da wird doch der Vetterleswirtschaft Tür und Tor geöffnet. Der Teufel wird mit dem Belzebub ausgetrieben.
Wenn man das System schon umstellt, dann müssen als Bemessungsgrundlage schon alle Bereiche, aus denen die GVL ihr Geld bezieht, berücksichtigt werden und nicht nur ein einziger Bereich.
Es geht also nicht darum, die GVL schlecht zu reden.
Es geht nur darum, einen Riesenfehler aufzudecken. (ich fühle mich fast schon wie "Monitor Aust" ;-) )

Was Deine Einschätzungen zu den Äußerungen von anonymus angeht, bin ganz auf Deiner Seite.
Aber mit solchen Leuten rede ich erst gar nicht mehr.
Ich würde auf derartige Postings auch gar nicht erst antworten.
 
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Die winzigen Radiostationen zahlen pauschal GEMA und ich denke, das wird auch die Grundlage für die GVL Verrechnung sein.
"Gerecht" könnte es nur sein, wenn die Stationen titelgenau melden. Aber den Aufwand kann man den kleinen Stationen nicht zumuten.
Wenn die Clubs Meldelisten führen würden hätte die GVL sicher auch wenig Probleme dahingehend genau zu verrechnen.

Ist eine Mitgliedschaft bei ver.di sinnvoll für "reinrassige" Freiberufler, wie ich einer bin? In wie fern kann denn ver.di meine Interessen tatsächlich vertreten?
Was kostet das?
 
Die winzigen Radiostationen zahlen pauschal GEMA und ich denke, das wird auch die Grundlage für die GVL Verrechnung sein.
"Gerecht" könnte es nur sein, wenn die Stationen titelgenau melden. Aber den Aufwand kann man den kleinen Stationen nicht zumuten.
Wenn die Clubs Meldelisten führen würden hätte die GVL sicher auch wenig Probleme dahingehend genau zu verrechnen.

Ist eine Mitgliedschaft bei ver.di sinnvoll für "reinrassige" Freiberufler, wie ich einer bin? In wie fern kann denn ver.di meine Interessen tatsächlich vertreten?
Was kostet das?

Bei der GEMA gibt es wenigstens noch einen Härtefonds, aus dem man als Berechtigter Geld bekommt, wenn man SELBST Sendungen auf kleinen Stationen nachweisen kann. Den Clubs ist das Einreichen von Programmen aber ganz sicher auch nicht zuzumuten. Auch die privaten Vervielfältigungen sind nicht erfassbar und wie gesagt, dieser Topf, der von der ZPÜ kommt, ist ein erheblicher Teil der Einnahmen der GVL. Insofern: Warum nicht zumindest einen Teil der entsprechenden Einnahmen weiterhin nach dem "alten" System verteilen?

Zu ver.di:

http://darum.verdi.de/leistungen/selbststaendige

Wenn zu wenige Freie aus dem Bereich Musik drin sind, wird und kann ver.di natürlich auch nicht viel machen...
 
Bei der GEMA gibt es wenigstens noch einen Härtefonds, aus dem man als Berechtigter Geld bekommt, wenn man SELBST Sendungen auf kleinen Stationen nachweisen kann. Den Clubs ist das Einreichen von Programmen aber ganz sicher auch nicht zuzumuten. Auch die privaten Vervielfältigungen sind nicht erfassbar und wie gesagt, dieser Topf, der von der ZPÜ kommt, ist ein erheblicher Teil der Einnahmen der GVL. Insofern: Warum nicht zumindest einen Teil der entsprechenden Einnahmen weiterhin nach dem "alten" System verteilen?

Stimmt, irgendeine andere Lösung, als die ungerechte Neue muß gefunden. werden.
 
Den Clubs ist das Einreichen von Programmen aber ganz sicher auch nicht zuzumuten.
Also ich finde das gar nicht so unzumutbar, vor allem wenn man sich das Sammeln erst mal angewöhnt hat. Eine Ein-Ausgabenrechnung muss auch jeder Betrieb machen, was erheblichen Aufwand bedeutet, damit leben mittlerweile auch alle.
Gerade in Gaststätten (zumindest in denen, die ich kenne) ist es ja meist so, dass entweder ein x-fach CD-Wechsler läuft, irgendein Radiosender eingestellt ist, oder der Wirt ein MP3-System hat. Bei allen 3 Systemen sollte das mitprotokollieren kein Problem sein.
In den Discos läuft auch meist ein MP3 System, oder ich habe einen DJ eingestellt, der mittlerweile auch meist mit Laptop unterwegs ist, oder sonst sich sonst halt die Arbeit machen muss, die Titel mitzuschreiben, vor allem wenn er dann auch noch seine eigenen Remixes spielt.
Auch bei einmaligen Veranstaltungen habe ich schon lange keinen DJ mehr mit CD bzw Plattenkoffer gesehen und falls doch kann auch er sich die Mühe machen mitzuschreiben oder hat ohnehin eine Setlist. Auch bei Liveacts läuft oft nur eine Pausen-CD. Und selbst für die Liveauftritte selber, die ja für die GEMA interssant sind, sollte jede Band eine Playlist abgeben können.
Also ich denke, wenn man sich das einmal angewöhnt hat (Vor allem auch die Musiker und DJs), ist das für die Veranstalter gar kein so großer Aufwand mehr, da gibt es viel schlimmere Verpflichtungen.

Die Identifikation von Aufnahmen ist natürlich wieder ein anders Blatt, wobei hier, falls denn kein ISRC Code vorhanden ist, allein mit Interpret und Titel (mit eventuellem Zusatz Liveversion/Remix/...) sicher der Großteil der Aufnahmen auch zugeordnet werden kann. Also ich habe früher extrem oft die GEMA-Werksuche benutzt und bin in geschätzten 95% der Fälle allein mit dem Songtitel fündig geworden. Mit der entsprechenden Interpretenangabe sollte diese Quote auch Aufnahmenbezogen möglich sein.
 
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Stimmt, wuiii, wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.
 
Hallo Zusammen,

Eure Beiträge hier sind insgesamt sehr hilfreich und informativ. Es werden auch viele Missverständnisse teilweise aufgeklärt bzw. darauf hingewiesen. Manches ist mir aber immer noch nicht so ganz klar. So hat Uranus geschrieben:

Bei Kosto liegt ein Mißverständnis vor: Die GVL hat noch nie für Tonträgerverkäufe ausgeschüttet bzw. kassiert, denn das ist ja die Erstverwertung, für die der Künstler direkt von der Plattenfirma vergütet wird. Also sind selbst 1.000.000 verkaufte Einheiten keine Grundlage für Ansprüche. Was die GVL aber bisher gemacht hat, war in etwa folgendes: Man hat gesagt, wir wissen nicht welche Berechtigten wie wo und wann auf Sendung gehen, ganz zu schweigen, wer wann in welchem Club aufgelegt wird, etc. deshalb
gehen wir einfach her und fragen die Künstler: Wieviel Geld hast Du aus der Erstverwertung von deiner Plattenfirma, Produzenten, etc. bekommen? Da wir ungefähr davon ausgehen können, dass vielverkaufte oder hochbezahlte Produktionen mit entsprechend hohen Einnahmen auch entsprechen viel zweit- (z.B. Sendung, öffentliche Wiedergabe) und drittverwertet (z.B. private Aufnahme von Radioprogrammen) werden, bekommen dieses auch einen entsprechenden Anteil aus dem gesamten Topf. Das war bisher schon sehr "Pi mal Daumen", da aber JEDER was bekommen hat, kann man sagen, keiner wurde übergangen, nur die Großen leicht benachteiligt.

Das wusste ich so bisher gar nicht, da ich in den letzten 15 Jahren immer meine Lizenzabrechnungen einreichen konnte und nach Vorab-Abzug von 55% als Produzentin dann ca. 30-35 % von der GVL auf die Lizenzabrechnungen ausgeschüttet bekam.

Habe mir daher noch einmal den GVL-Wahrnehmungsvertrag angesehen. Nachfolgend ein Auszug:

GVL-Wahrnehmungsvertrag

Der Berechtigte überträgt der GVL zur Wahrnehmung im eigenen Namen alle ihm gegenwärtig zustehenden und während der Vertragsdauer zufallenden Leistungsschutzrechte als ausübender Künstler, insbesondere
  1. das Recht auf Einwilligung, wenn
  1. seine Darbietung außerhalb des Raumes, in dem sie stattfindet, durch Bildschirm, Lautsprecher oder ähnliche technische Einrichtungen öffentlich gemacht werden soll,
  1. seine Darbietung auf Bild- oder Tonträger aufgenommen werden soll,
  1. Bild- oder Tonträger vervielfältigt und körperlich oder unkörperlich verbreitet werden sollen,
  1. Seine Darbietung durch Funk gesendet werden soll;
  1. den Anspruch auf Zahlung einer Vergütung, wenn
  1. erschienene Bild- und Tonträger durch Funk gesendet werden
seine Darbietung mittels Bild- oder Tonträger oder öffentlicher Zugänglichmachung öffentlich wahrnehmbar gemacht wird.



Hmmmh, das ist mal wieder Auslegungssache und ein Fall für die Juristen. Denn es heißt ja, dass der Berechtigte u.a. den Anspruch auf Zahlung einer Vergütung hat, wenn seine Darbietung mittels Bild- oder Tonträger oder öffentlicher Zugänglichmachung öffentlich wahrnehmbar gemacht wird.

Erst einmal steht hier gar nichts von Erst- und Zweit- und Drittverwertung. Dann stelle ich mir die Frage, wie man denn genau "öffentlich wahrnehmbar" definiert?

Sind denn beispielsweise Tonträger erst dann öffentlich wahrnehmbar, wenn sie mal im Radio, im Fernsehen gesendet worden sind? Oder auch schon, wenn sie in Clubs, Discos, Schulen, Kindergärten etc. gespielt werden? Sind manche Tonträger nicht schon alleine durch massive Print-Werbung oder Bewerbung und Herausstellung im Saturn, Mediamarkt etc. öffentlich wahrnehmbar gemacht? Was ist mit Tonträgern, die z.B. in der Deutschen Bahn immer wieder eingesetzt werden (kann man sich da über Kopfhörer was wählen - alle paar Monate wechselnde Titel, Hörspiele etc.) - sind die nicht auch öffentlich wahrnehmbar gemacht worden? Was ist mit den Tonträgern, die auch im Fernsehen beworben wurden und somit der Öffentlichkeit wahrnehmbar gemacht wurden? Und was ist mit Tonträgern, die über das Internet, wie z.B. Youtube, Myspace, erst öffentlich wahrnehmbar gemacht wurden und später auch u.a. von itunes, musicstore etc. weiter bekannt gemacht wurden und vertrieben wurden?

Fällt unter "öffentliche Zugänglichmachung" denn tatsächlich nur die Wahrnehmung über Funk und TV? Und wo steht das differenziert? Im Wahrnehmungsvertrag der GVL habe ich jedenfalls nichts gefunden.

Somit wurde hier aus meiner Laien-Sicht die Vertragsgrundlage einseitig seitens der GVL zu Ungunsten vieler Berechtigter wahrscheinlich einfach so geändert. Von "medialer Nutzung" als Grundlage für Zahlungsansprüche habe ich jedenfalls im Wahrnehmungsvertrag nichts lesen können.

Vielleicht wäre das mal ein nicht gänzlich uninteressanter Ansatz zu hinterfragen, wie genau "öffentliche Zugänglichmachung" definiert ist...

Und auch die Definition von "Öffentlichkeit". Wer ist denn die "Öffentlichkeit"? Etwa nur die Radiohörer und Fernsehzuschauer? Wohl kaum. Zur Öffentlichkeit gehören wohl sicherlich auch Besucher von Konzerten, von Discos, von Clubs, Kunden von diversen Märkten, die Tonträger, DVD´s etc. verkaufen, Kunden des Internets etc. etc.

Und was im Übrigen die Meldelisten auch von "öffentlich rechtlichen" Sendern angeht, so weiß ich aus sehr verlässlicher Quelle, das da auch Einiges im Argen liegt. Unabhängig davon, dass auch die großen Sender wohl auch eher "Pauschalen" an die GEMA und GVL leisten, sind sie aber trotzdem verpflichtet, auch Titellisten zu erstellen, von eben den Titeln, die sie gesendet haben. In der Theorie... Praktisch funktioniert das aber nach meinen Informationen nicht sehr oft...Und selbst WENN tatsächlich diese Titellisten erstellt worden sind, so gibt es teilweise ein "jahrelanges" Hick Hack darum, WER denn letztendlich den gesendeten Titel auf welchen Kostenträger verbuchen muss... Da schiebt wohl die eine Abteilung die Zuständigkeit auf die nächste, die wiederum auf die übernächste und so weiter und so fort...

Tja, das ganze Thema ist leider sehr schwierig, komplex und für uns Laien kaum durchschaubar und nachvollziehbar, da eben nicht sehr transparent.

Bin mal sehr gespannt, wie sich das Ganze weiter entwickelt...

Alles Gute
Kosto
 
Natürlich hat die GVL bis vor einem Jahr noch die sog. Erstverwertung vergütet. Genau so haben die Damen und Herren das kürzlich noch am Telefon bezeichnet.

Ich habe heute einen neuen GVL Wahrnehmungsvertrag bekommen. :eek::gruebel:
 
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Die GVL-Kürzungen: Eine bittere Pille - Was sind die Hintergründe?


Beste Grüße
Kosto


Edit durch Moderation: Kopie des Artikels durch Link ersetzt. Ist übersichtlicher und urheberrechtlich unproblematisch.

---------- Post hinzugefügt um 00:57:54 ---------- Letzter Beitrag war um 00:23:06 ----------

Hi Massive,

habe gerade Deinen letzten Beitrag mit grossem Interesse gelesen:

"Natürlich hat die GVL bis vor einem Jahr noch die sog. Erstverwertung vergütet. Genau so haben die Damen und Herren das kürzlich noch am Telefon bezeichnet.

Ich habe heute einen neuen GVL Wahrnehmungsvertrag bekommen."

Wie ich schon ausgeführt hatte, war mir persönlich bisher gar nicht der Unterschied zwischen Erst-, Zweit- und Drittverwertung in Bezug auf meine Vergütungen durch die GVL klar. Ich wusste bis vor wenigen Tagen nur, dass ich als Musikerin, Produzentin, Sängerin einfach alle Belege einreichen konnte. Seien es Honorare für musikalische Einspielungen oder Gesang gewesen oder eben auch Lizenzabrechnungen, ja sogar Vorauszahlungen auf zu erwartende Umsätze der Plattenfirmen als Produzentin, die, wie ich nun weiß als so genannte "Erstverwertung" gelten könnten und somit gar nicht GVL-abrechnungsfähig sein dürften - obwohl sie das doch, was mich persönlich betrifft, seit mind. 15 Jahren auch in der "Erstverwertung" waren...

Die Frage ist nur: Dadurch, dass wir alle noch nicht einmal einen Mitgliedsbeitrag gegenüber der GVL leisten müssen -wie etwa bei der GEMA - haben wir da überhaupt irgendwelche rechtlichen Ansprüche? Oder hatten wir bisher einfach nur viele Jahre sehr viel Glück, dass wir quasi "freiwillige", "mildtätige" Vergütungen von der GVL erhielten ohne jeglichen Rechtsanspruch? Ich weiß es nicht.

Höchst interessant finde ich, dass Du, lieber Massive, bereits einen "neuen Wahrnehmungsvertrag" erhalten hast. Ich habe den noch nicht erhalten, was aber daran liegen kann, dass der in meinem Postfach gelandet ist. Da war ich seit einigen Tagen wegen Grippe nicht.

Gucke da aber morgen mal nach, ob ich auch einen neuen Vertrag erhalten habe.

Welche massiven Änderungen stellst Du denn auf Anhieb fest? Und: Muss man das nach den neuesten Erkenntnissen denn tatsächlich noch unterschreiben?

Vielleicht hofft die GVL einfach auf die Naivität ihrer zahlreichen Berechtigten und versucht schnell und komplikationslos ohne entsprechende Aufklärung "Fakten" zu schaffen. So, als wäre das alles "alternativlos" (wie Merkel sagen würde...)

Würde mich und sicher auch die anderen Forumsteilnehmer sehr freuen, wenn Du ein paar "Neuerungen" aus dem neuen Wahrnehmungsvertrag hier einstellen könntest. Wie gesagt, ich habe ihn leider noch nicht vorliegen.

Dir alles Gute - und trotz Alledem nicht verzweifeln
Kosto
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ja Kosto,

ich habe das Schreiben von der GVL aus Zeitmangel bislang zwar nur überflogen, aber es scheint wohl in der Tat so zu sein, daß man jetzt die Pistole auf die Brust gesetzt bekommt und erst unterschreiben soll, um an dem neuen Verteilungsverfahren teilnehmen zu können.
Ich bin aber mit den neuen Vertragsbedingungen, bzw. dem neuen Verfahren nicht einverstanden.
Eigentlich gedachte ich ja die erste Auszahlung einfach mal abzuwarten.
 
Hi Massive,

per Post liegt mir der neue GVL-Wahrnehmungsvertrag zwar erstaunlicher Weise immer noch nicht vor, habe diesen jedoch heute mit der entsprechenden Änderungsübersicht auf der GVL-Seite gefunden und ihn kurz gelesen.

Nachfolgend füge ich eine Mitteilung der GVL vom 16.11.2011 ein, die mich ein wenig auch in Bezug auf Dein Posting hin dahingehend irritiert, dass Du ja den "neuen Wahrnehmungsvertrag" von der GVL wohl schon zugesandt bekommen hast, obwohl Du aber, so wie ich Dich verstanden habe, auch schon lange bereits einen Wahrnehmungsvertrag mit der GVL bereits abgeschlossen hast. Also, was mich gerade ein wenig irritiert ist, dass die GVL explizit darauf hinweist, man solle als bereits Berechtigter "NICHT" den neuen Vertrag zurücksenden...??? Es würde lediglich die unterschriebene "Zustimmungserklärung", "die Sie automatisch per Post erhalten bzw. "erhalten haben" (wann ca.? - wüsste jetzt leider nicht genau, ob die GVL mir im letzten Jahr da mal so eine Art Zustimmungserklärung zugesandt bzw. untergejubelt hätte - meine, ich hätte etwas in der Art von der GEMA erhalten...).

Hast Du denn jetzt explizit den neuen Wahrnehmungsvertrag erhalten, oder eine Zustimmungserklärung? Selbst auf der GVL-Seite habe ich diese so genannte "Zustimmungserklärung" nicht finden können - lediglich den Hinweis darauf, dass man sie erhalten haben könnte (keine Zeitraum-Angabe) oder noch erhalten wird...

Hier der Hinweis der GVL:

16.11.2011
Neuer Wahrnehmungsvertrag für ausübende Künstler
Die GVL hat den Wahrnehmungsvertrag für ausübende Künstler aktualisiert, um die nötige rechtliche Grundlage zur Auszahlung der modernen nutzungsbasierten Vergütungen zu schaffen. Durch die Anpassung ändert sich nichts am Umfang der wahrgenommenen Rechte, wie der Änderungsübersicht zu entnehmen ist.
Wenn Sie als Künstler bereits einen Wahrnehmungsvertrag mit uns geschlossen haben, senden Sie uns bitte nicht den neuen Vertrag. Es genügt die unterschriebene Zustimmungserklärung, die Sie von uns automatisch per Post erhalten bzw. erhalten haben.


Nun recht kurz meine persönliche Einschätzung zu dem neuen Wahrnehmungsvertrag der GVL, den ich mir, wie gesagt, heute kurz auf der GVL-Seite angesehen habe. Als erstes ist mir aufgefallen, dass er WESENTLICH umfangreicher und WESENTLICH komplizierter aufgebaut ist, als der ursprüngliche Vertrag.

Während der ursprüngliche Vertrag kurz und knapp und selbst für juristische Laien relativ leicht verständlich und recht transparent gestaltet war und auch fast keine juristische Fallen aus meiner Sicht erkennbar waren, so ist der NEUE Vertrag aus meiner Sicht das genaue Gegenteil davon. Der neue Vertrag ist im Vergleich dazu extrem lang, kaum für den juristischen Laien verständlich, nicht transparent und sehr kompliziert. Außerdem beinhaltet er aus meiner Sicht einige Fallen.

Allein die zig Verweise auf x Paragraphen aus z.B. dem UrhG, die man sich als juristischer Laie erst einmal a) mühsam zusammensuchen muss und b) sie auch verstehen muss, finde ich persönlich höchst unangemessen und für die Berechtigten sehr nachteilig.

Es fängt schon abenteuerlich an mit § 1 Rechteübertragungen:

1 Rechteübertragungen (NEU)

(1) Der Berechtigte räumt der GVL zur
Wahrnehmung im eigenen Namen
gegenüber Dritten folgende ihm
gegenwärtig zustehende und während
der Vertragsdauer zufallende Rechte
ein:


Bisher I, Abs. 1:
Der Berechtigte überträgt der GVL zur
Wahrnehmung im eigenen Namen alle
ihm gegenwärtig zustehenden und
während der Vertragsdauer zufallen-
den Leistungsschutzrechte als aus-
übender Künstler, insbesondere den
Anspruch auf Zahlung einer Vergü-
tung,



Diesen ersten neuen geänderten Absatz finde ich persönlich schon recht bedenklich, da 1.) die "Rechte" auf Anhieb und auf den ersten Blick gar nicht mehr definiert sind. Scheinbar tritt man nun sämtliche, undefinierte Rechte, die man persönlich besitzt, an die GVL ab - auch zur Weitergabe an Dritte... In der ursprünglichen Version war explizit von "Leistungsschutzrechten als ausübender Künstler" die Rede. Darum geht es ja auch eigentlich nur. In der neuen Version taucht auch gar nicht mehr auf: "insbesondere den Anspruch auf Zahlung einer Vergütung"!!!

In den nachfolgenden Absätzen werden die "Rechte" zwar etwas genauer definiert, jedoch scheint mir die gesamte Rechteübertragung sehr pauschal, allumfassend und gleichzeitig recht schwammig zu sein.

Interessant und bemerkenswert auch die "Neuerung" zu den Pflichten des Berechtigten...

6§ 4 Pflichten des Berechtigten (NEU)

(1) Der Berechtigte ist jederzeit verpflichtet,
der GVL die für die Feststellung und
Wahrnehmung seiner Rechte und
Ansprüche erforderlichen Auskünfte zu
erteilen und Nachweise zu erbringen,
ferner die zur Aufstellung und Durch-
führung des Verteilungsplanes notwen-
digen Angaben zu machen und die
erforderlichen Unterlagen zur Verfügung
zu stellen. Hierzu zählt insbesondere
die Registrierung der künstlerischen
Mitwirkungen im ARTSYS-Meldeportal oder auf den von der GVL herausgege-
benen Formularen.


Bisher IV, Abs. 1:
Der Berechtigte ist verpflichtet, der
GVL die für die Feststellung und
Wahrnehmung seiner Rechte und
Ansprüche erforderlichen Auskünfte
und Hinweise zu erteilen, ferner die zur
Aufstellung und Durchführung des Ver-
teilungsplanes notwendigen Angaben
zu machen und die diesbezüglichen
Unterlagen zur Verfügung zu stellen.


Besonders bedenklich finde ich außerdem die Änderung in Bezug auf Datenschutz. Während die GVL die erhobenen Daten bisher lediglich gespeichert hat ( wobei ich mich da schon wieder fragen muss: welche erhobenen Daten eigentlich? Nur die persönlichen Daten, wie Name, Mitwirkung allgemein, Geburtsdatum, Adresse, Bankverbindung? WARUM eigentlich, sind die über die Jahre von uns Künstlern eingereichten Daten über etwaige Mitwirkungen (dicke fette Ordner teilweise) scheinbar NIEMALS gespeichert und archiviert worden?)

Jetzt werden ALLE Angaben des Berechtigten nicht nur elektronisch gespeichert - NEIN - sie werden auch noch "verarbeitet" - was immer genau das heißen soll - und dürfen "weitergegeben werden"! An wen? An ALLE, die bei der GVL nach unseren Daten nachfragen? Und "was genau" ist die "Zweckbestimmung" dieses Vertragsverhältnisses??? Von "Zweckbestimmung" habe ich bisher nichts lesen können. Vielleicht ist es mir auch nur aufgrund der ersten Lesung dieses neuen Wahrnehmungsvertrages schlicht entgangen.


§ 10 Sonstiges

Der Berechtigte ist damit einverstanden, dass seine Angaben elektronisch gespeichert, verarbeitet und weitergegeben werden, jedoch nur im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses.


Bisher IV, Abs. 5:
Die von der GVL erhobenen Daten
werden gespeichert.

Ach, und ganz erheblich unangenehm ist mir auch der folgende Passus aufgefallen:

NEU!
3. die Befugnis, Ansprüche auf
Unterlassung, Vernichtung und
Schadensersatz bei Verletzung der
gemäß Ziff. 1 bis 2 übertragenen
Rechte gerichtlich und außer-
gerichtlich geltend zu machen;

Diese Klausel kenne ich vor allem aus Plattenverträgen. Jedoch MUSS da ZWINGEND stehen: auf Kosten und zu Lasten der GVL!!! Denn, wenn das da nicht steht, könnte aus meiner Sicht die GVL lustig bis auf Teufel komm raus Klagen einreichen auf Kosten der Berechtigten...

Bisher I, Abs. 1 Nr. 3:
Der Berechtigte überträgt der GVL zur
Wahrnehmung im eigenen Namen alle
ihm gegenwärtig zustehenden und
während der Vertragsdauer zufallen-
den Leistungsschutzrechte als aus-
übender Künstler, insbesondere die
sich aus der Verletzung von Einwilli-
gungsrechten ergebenden Unter-
lassungs-, Vernichtungs- oder Scha-
densersatzansprüche.


Also, nach erstem, kurzen Lesen dieses neuen Wahrnehmungsvertrages werde ich persönlich diesen auf gar keinen Fall unterschreiben, falls ich den demnächst mal von der GVL per Post zugesandt bekomme. Mir sind nämlich auf den ersten Blick noch sehr viele weitere Dinge und Details auf Anhieb aufgefallen, die ich hier aber nicht Punkt für Punkt, Satz für Satz aus meiner Laien-Sicht analysieren und zur Diskussion stellen möchte. Da muss ich mich erst einmal noch sehr intensiv selbst mit befassen und entsprechende Gesetzestexte lesen, bzw. auch mal meinen Anwalt um Rat und Einschätzung bitten.

Was Du, Massive mit "Pistole auf die Brust setzen" beschreibst, erinnert mich ein wenig an das durchaus vergleichbare Procedere so genannter "geschlossener Fonds" oder auch "offener Immobilienfonds". Ich selbst habe und hatte zum Glück niemals solche Fonds, kenne die Geschäftsgebaren jedoch. Sie versuchen gerne im "Nachhinein" geltende Vertragsbedingungen zu ihren eigenen Gunsten bzw. der ihrer Geschäftspartner zu Lasten ihrer Anteilseigner zu modifizieren. Und zwar von "heute auf morgen". Frei nach dem Motto: "Friss oder stirb". Nimm das, was wir Dir heute anbieten, oder Du kriegst NULL. Auch, wenn man solche Angebote annimmt, ist es meistens sogar noch so, dass da eh nur "NULL" bei rauskommt. Wenn man Pech hat, sogar "Weniger als Null"...Anleger-Anwälte raten daher allgemein: BEVOR man solche Hoppla-Hopp "Pistole auf die Brust gesetzt-Angebote" annimmt: ERST ausführlich informieren, vielleicht Anwalt zu Rate ziehen... KEINESFALLS aus Panik und Verunsicherung schnell mal unterschreiben, aus lauter Angst, man kriegt am Ende gar nichts mehr...

So stellt sich uns natürlich nun die Frage, ob man als ausübender Künstler überhaupt noch zwingend und unbedingt diesen neuen Wahrnehmungsvertrag der GVL unterschreiben muss und sollte. Das muss natürlich jeder für sich persönlich selbst bewerten, entscheiden und verantworten. Aus meiner Laien-Sicht jedenfalls hat man aber allgemein nach dem neuen Vertrag doch wohl wesentlich mehr "Pflichten" als "Rechte" - aber WOFÜR? Dafür, dass die Meisten von uns WESENTLICH weniger Einnahmen erzielen als zuvor? Oder vielleicht GAR KEINE EINNAHMEN MEHR???

Während der ursprüngliche GVL-Wahrnehmungsvertrag noch so relativ verständlich und einfach und transparent und unkompliziert war, so dass man diesen getrost auch als kompletter Laie ohne anwaltliche Hilfe unterzeichnen konnte, so braucht man für den "neuen Wahrnehmungsvertrag" aus meiner persönlichen Sicht wahrscheinlich durchaus anwaltliche Hilfe, weil dieser so komplex und erweitert ist, so gespickt mit kleinen Fallen und Gemeinheiten, dass selbst Hobby-Juristen ;-) diesen nicht gänzlich durchschauen und bewerten können.

Was im Übrigen die so genannten "Sammelklagen" betrifft, so sind diese in Deutschland nach meinem Wissensstand und auch nach neuerlichen Recherchen tatsächlich wohl nicht zulässig.

Wir könnten allerdings überlegen, ob wir uns vielleicht mit mehreren Interessenten zusammen tun und Geld zusammen einsammeln für einen entsprechenden Fachanwalt, der a) diesen "neuen Wahrnehmungsvertrag" komplett analysiert und b) vielleicht sogar eine Klage gegen die GVL oder auch die EU anstrebt...

Solche Fachanwälte kosten leider so zwischen 250,-- bis 450,-- Euro die Stunde Und für die eingehende Vertragsanalyse mit Empfehlungen dürften sicherlich etwa 10 Stunden anfallen - also ca. 2.500,-- bis 4.500,-- Euro = im Schnitt ca. 3.500,-- Euro

Nur mal so eine Idee und ein Vorschlag. Hab´auch keine konkrete Ahnung, wie wir das - selbst bei Interesse Mehrerer - bewerkstelligen könnten. Denke jedoch einfach recht simpel: Bevor hier VIELE sich eventuell einen Anwalt für ca. 2.500,-- nehmen, der diesen neuen Vertrag der GVL auseinander nimmt, könnte man sich doch auch einen Anwalt durch VIELE teilen - oder

In diesem Sinne
Euch allen alles Gute
Kosto

P.S.
Was würde uns eigentlich konkret passieren, bzw. was würde die GVL machen, wenn fast keiner mehr von uns ausübenden Künstlern der GVL irgendwelche Rechte abtreten würde??? Außer natürlich, dass wir keine Ausschüttungen mehr zu erwarten hätten, die wir aber nach neuer Lage eh nicht mehr zu erwarten hätten (die Meisten von uns jedenfalls)...
 
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