War jetzt beim Händler.
War anderthalb Stunden dort, zurücknehmen wollten sie sie nicht.
Sie hatten zufällig noch das gleiche Model dort, was sehr selten ist. Haben die im A B Vergleich gehört und es war eindeutig die neuere besser, in Sachen Stimmung halten und das Problem mit der b Saite offen/gegriffen.
Haben dann die Gitarren austauschen können, allerdings gegen einen Aufpreis.
Nicht wie ich es mir vorgestellt habe, aber bin jetzt glücklich damit, dass sie zumindest geil klingt und spass macht.
Er hat sich immer wieder auf Sätze wie "Ich gebe oft solche Gitarren raus" und "Rickenbacker sagt das sei jetzt in Ordnung" berufen und ist der Frage eher ausgewichen, ob ihm die neuere nicht auch deutlich besser gefällt (bzw. geht es ja nicht um Gefallen sondern wirklich um einen offensichtlichen Fehler in meinen Augen, was es auch immer war). Frage mich, ob der nächste die so annehmen würde.
Kurzer Nachtrag, für dich damit du in Zukunft so etwas nicht mehr erlebst. Denn die Tatsache, dass du einen Aufpreis für die gleiche Gitarre zahlen musstest, ist schon recht frech. (Härte Worte will ich hier nicht treffen.)
Gemäß der gesetzlichen Gewährleistung hat das Händler zwar das Recht auf Nachbesserung. Schlägt diese wiederholt fehl (2 mal), hast du als Kunde umgekehrt Anspruch auf Kaufpreisminderung, oder Rückabwicklung des Kaufvertrags. Beides hat der Händler nicht erbracht / abgelehnt. Und das ist gesetzwidrig. Zumindest nach den gegebenen Informationen.
Unter den Gesichtspunkten hättest du die neue Gitarre (gleiche Art der Ware, gleiche Güte), als kostenfreien Austausch angeboten bekommen sollen. Denn eigentlich wäre dir rechtlich sogar ein Rücktritt vom Kaufvertrag zugestanden.
Die ganze Geschichte ist ja binnen den ersten 6 Monaten abgelaufen, also ist die Beweislast hier klar beim Händler.
Ich bin selbst Händler (früher Thomann, heute im Vertriebswesen für PA Anlagen), und bei meiner aktuellen Arbeit ist die Gewährleistung ein riesiges Thema, da wir leider Hersteller haben, die keine Garantie anbieten / Kunden die nach 7 Monaten vom Kaufvertrag zurücktreten wollen, weil der Poweramp für 150€ zickt.
Da muss ich auch mein 1x1 der Gewährleistung auspacken, und auf Nachbesserung bestehen, und meine Rechten und Pflichten kennen.
Kann dir nur den Tipp geben, das Geschäft in Zukunft zu meiden. Entweder, der Kollege hat keine Ahnung wie Gewährleistung aussieht (was in der Branche nicht selten ist, und durchaus wahrscheinlicher), oder er spekuliert bei seinen Kunden darauf, dass diese davon keine Ahnung haben, was das Verbraucherecht angeht.
Und die Aussage "Joa, Rickenbacker is halt so" ist keine Schuldbefreiung. Wenn er weiß, dass die Gitarren ab und an Mist sind, soll er diese nicht mehr vertreiben. Easy as that.
(Ein Schelm, wer böses denkt, dass er deine zurückgenommene Gitarre, trotz der bewussten Mängel, dann wiederverkauft..)
Ob du nun das Geschäft nochmal konfrontierst, und den Aufpreis zurückforderst, ist deine Sache. Da ich keine Rechtsberatung bin, und wir nur die Informationen bekommen haben, die du uns bereitstellst, will ich mich nicht darauf festnageln lassen.