
nicfreak
Registrierter Benutzer
Hallo,
mal angenommen
man ist an einer Schule
und man muss dort eine Veranstaltung organisieren die dort jedes Jahr stattfindet. Bei dieser Veranstaltung würden nur Schüler kommen dürfen bzw. jeder Schüler darf einen Freund mitbringen für den er aber die Verantwortung übernimmt. Rein hypothetisch würde man dann an dieser Veranstaltung von einem DJ Musik auflegen lassen und ca. 4 Euro Eintritt verlangen.
Nun stellt sich mir die Frage:
Muss man als Veranstalter (Schule/SMV) Gebühren an die GEMA zahlen auch wenn es eigentlich eine "nicht öffentliche" Veranstaltung ist?
Wo steht das denn Rechtlich festgeschrieben so dass man das nachlesen könnte und auch einem Schulleiter (oder anderen Bürokraten) vorlegen könnte?
Ich habe schon auf der GEMA Seite gesucht, aber von Schulen steht da nirgends was man zahlen sollte/muss/kann.
Natürlich ist das alles REIN HYPOTHETISCH!
Vielen Dank für eure Ratschläge die ihr mir absolut unverbindlich und nicht vor Gericht verwendbar gebt
Gruß, Nico
mal angenommen


Nun stellt sich mir die Frage:
Muss man als Veranstalter (Schule/SMV) Gebühren an die GEMA zahlen auch wenn es eigentlich eine "nicht öffentliche" Veranstaltung ist?
Wo steht das denn Rechtlich festgeschrieben so dass man das nachlesen könnte und auch einem Schulleiter (oder anderen Bürokraten) vorlegen könnte?
Ich habe schon auf der GEMA Seite gesucht, aber von Schulen steht da nirgends was man zahlen sollte/muss/kann.
Natürlich ist das alles REIN HYPOTHETISCH!
Vielen Dank für eure Ratschläge die ihr mir absolut unverbindlich und nicht vor Gericht verwendbar gebt
Gruß, Nico
- Eigenschaft