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babelfish
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Hi,
So wie die Schulzeit mal vorbeigeht, hält die Schülerband auch nicht länger und man muss sich um eine eigene Band bemühen. Als ob die Bandmitglieder-, Übungsraum- und Equipmentsuche nicht genug wäre kommt nun noch das mit den Musikrechten hinzu.
Nach dem durchlesen der Regeln und einiger Beiträge war ich völlig verwirrt. (Was sich schnell in Kopfschmerzen umgewandelt hat.
)
Ich mein ja nur.. Verbotene kostenlose Beratung, oder Geldstrafe wegen eines Klingeltons in einem Video?!? :screwy:
(Kann man überhaupt was gegen das Gesetz sagen? Sonst nehm ich das zurück, will nicht in den Knast
)
Habe mich noch nie mit rechtlichen Sachen auseinandergesetzt, steh nun also von den vielen § und Zahlen auf dem Schlauch. Wäre also sehr hilfreich wenn ihr das ein bisschen unkomplizierter erklären könntet
.
Ich wohne in der Schweiz, Internationalgeltende Gesetze würden mich also ein wenig mehr interessieren, spricht aber nix dagegen auch zu sagen wies in DE ist ^^.
Also, Unter welchen Umständen kann man...
(1) Stücke anderer Leute verändert/unverändert mit der Band üben.
(2) 1. Filmen/Aufnehmen und kostenlos/mit kosten verbreiten. (Per I-Net, CD, etc.)
(3) Stücke anderer Leute verändert/unverändert live spielen. (Von nem einfachen Vorspiel für die Freunde bis hin zu Strassenaufführungen und Konzerten.
(4) 3. Filmen/Aufnehmen und kostenlos/mit kosten verbreiten. (Per I-Net, CD, etc.)
(5) Eigene Aufnahmen fremder Stücke auf die Eigene CD *träum* stellen.
(6) Eigene Stücke kostenlos/mit kosten verbreiten. (Per I-Net, CD, etc.)
Sind so die dringendsten Sachen, ich leg mich erstmals hin.
Schon mal Danke für die Antworten!
So wie die Schulzeit mal vorbeigeht, hält die Schülerband auch nicht länger und man muss sich um eine eigene Band bemühen. Als ob die Bandmitglieder-, Übungsraum- und Equipmentsuche nicht genug wäre kommt nun noch das mit den Musikrechten hinzu.
Nach dem durchlesen der Regeln und einiger Beiträge war ich völlig verwirrt. (Was sich schnell in Kopfschmerzen umgewandelt hat.
Ich mein ja nur.. Verbotene kostenlose Beratung, oder Geldstrafe wegen eines Klingeltons in einem Video?!? :screwy:
(Kann man überhaupt was gegen das Gesetz sagen? Sonst nehm ich das zurück, will nicht in den Knast

Habe mich noch nie mit rechtlichen Sachen auseinandergesetzt, steh nun also von den vielen § und Zahlen auf dem Schlauch. Wäre also sehr hilfreich wenn ihr das ein bisschen unkomplizierter erklären könntet

Ich wohne in der Schweiz, Internationalgeltende Gesetze würden mich also ein wenig mehr interessieren, spricht aber nix dagegen auch zu sagen wies in DE ist ^^.
Also, Unter welchen Umständen kann man...
(1) Stücke anderer Leute verändert/unverändert mit der Band üben.
(2) 1. Filmen/Aufnehmen und kostenlos/mit kosten verbreiten. (Per I-Net, CD, etc.)
(3) Stücke anderer Leute verändert/unverändert live spielen. (Von nem einfachen Vorspiel für die Freunde bis hin zu Strassenaufführungen und Konzerten.
(4) 3. Filmen/Aufnehmen und kostenlos/mit kosten verbreiten. (Per I-Net, CD, etc.)
(5) Eigene Aufnahmen fremder Stücke auf die Eigene CD *träum* stellen.
(6) Eigene Stücke kostenlos/mit kosten verbreiten. (Per I-Net, CD, etc.)
Sind so die dringendsten Sachen, ich leg mich erstmals hin.
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