Die GEMA würde behaupten, ihr habt die Titel geklaut und entsprechende "Beweise" vorlegen. Ich glaube kaum, dass eure Band genügend Kohle hätte, um entsprechende Gegengutachten zu erstellen. Ein gelangweilter Richter würde euch dann verurteilen, 1. künftig, 2. rückwirkend GEMA-Gebühren zu bezahlen und 3. die Kosten des Prozesses einschließlich der von der GEMA beigebrachten Gutachten und Anwälten zu bezahlen... Solange ihr allerdings keine wirklichen Umsätze macht... also mehr auf Schulfesten oder Privatpartys usw spielt, lassen sie euch wahrscheinlich in Ruhe. Kritisch wirs, wenn ihr in die Öffentlichkeit geht und Erfolg habt...
So funktioniert das nicht.
Grundsätzlich ist es der GEMA erst mal egal, ob eine Veranstaltung groß oder klein ist oder ob sie viel oder wenig Gewinn einbringt.
Entscheidend für die Anmeldepflicht einer Musikveranstaltung ist, dass sie öffentlich stattfindet. Dabei ist auch erst mal egal, ob die Musik live ist oder aus der Dose, ob die Zuhörerschaft zahlreich oder spärlich ist und ob das Ganze drinnen, draußen, im Äther oder im Web geschieht. Es ist übrigens auch schnuppe, ob ein Plattenvertrag für diese Musik besteht oder nicht! Entscheidend ist, dass es einen oder mehrere Urheber dieser Musik gibt, die im Besitz des Urheberrechts und der Verwertungs- und Aufführungsrechte sind. Radio ist öffentlich und dort wird im Sinne des Urheberrechtsgesetzes eine
Aufführung eines Werkes an die Öffentlichkeit gebracht.
In zweiter Linie werden dann die anfallenden Gebühren ermittelt. Bei der GEMA gibt's Anmeldeformulare, bei der zum Beispiel eine Playlist und die Größe der Veranstaltung ermittelt werden sollen, denn da gibt's gestaffelte Sätze. Veranstalter oder Radiobetreiber, die ständig Musik öffentlich spielen, können so was wie ein Jahresabo beziehen. Die Materie ist ein bisschen kompliziert.
Auf der GEMA-Website gibt's hierzu einiges herunterzuladen:
http://www.gema.de
Die GEMA ist übrigens nicht in erster Linie dazu da, Musikern Geld abzuknöpfen, sondern soll die Rechte der Urheber schützen, indem sie von denen, die Musik öffentlich darbieten, eine Gebühr erhebt, die dann nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel an die Rechteinhaber - also die Musiker - verteilt wird. In der Praxis scheint da in letzter Zeit aber ein bisschen dicke Luft zusammengekommen zu sein...
die zahlen GEMA oder sind so unbedeutend, dass sich eine Verfolgung durch die GEMA nicht lohnt. Es gint auch sog. Independent Labels, aber wie das funktioniert, weiß ich nicht. Die haben aber vermutlich auch einen Weg gefunden, vor der GEMA Ruhe zu haben.
Vor der GEMA hat man so wenig Ruhe wie vorm Finanzamt, denn die arbeiten auf der Grundlage eines Gesetzes, nämlich des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes, das seinerseits auf dem Urheberrecht basiert, und das gilt für alle in Deutschland lebenden Personen und Körperschaften.
Aber habt ihr mal dran gedacht, den ganzen juristischen Schuh erstmal bei jemand anderem zu lassen und ein MB-Radio erst mal von einem bereits bestehenden, angemeldeten und Gebühren zahlenden Webradio hosten zu lassen - vielleicht zwei, drei Stunden die Woche oder so? Um erst mal Erfahrungen damit zu sammeln und zu sehen, wie so ein Angebot genutzt wird? Bevor man selbst einen Haufen Kohle und immense Mengen Zeit für Basics, Bürokratie und Equipment aufwendet?
Die GEMA wird behaupten, dass alle Songs gemapflichtig sind
Und damit hat sie recht. Es ist erst mal vollkommen schnurzpiepegal, ob ein Song von einer weltberühmten Combo oder einer total unbekannten Garagenband stammt, denn man kann voraussetzen, dass das Werk (Musikstück) einen oder mehrere Urheber hat, die damit im Besitz des Urheberrechts (und der Nebenrechte, vor allem der Verwertungs- und Aufführungsrechte) sind. Und diese Rechte werden durch Gesetze geschützt.
Wer auch immer dieses Werk dann aufführen möchte, muss für diese Verwertung Gebühren zahlen, die in einen großen Topf fließen, der dann an die Rechteinhaber verteilt wird.
GEMA-frei sind meines Wissens - analog zu Schriftwerken - nur solche Stücke, deren Urheber nicht festzustellen ist oder der seit mindestens 70 Jahren tot ist, denn dann erlischt das Urheberrecht (in dessen Genuss ja auch die Erben der Urheber kommen sollen). Und nur wer urheberrechtsfreie Songs öffentlich aufführt, muss nicht abdrücken.
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube, dass die Urheber selbst keine Gebühr für die Aufführung ihrer eigenen Stücke zahlen müssen - wohl aber ein Verwerter, also ein Veranstalter oder ein Radiobetreiber.
Mit 1000Mikes müsste man sich vielleicht ein bisschen beschäftigen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob die wirklich nennenswert viele Hörer haben...
unterliegt jeder aufgenomme song einer "unbekannten" band die kein plattenvertrag/keinem label zugehört der gema? ... songs (texte, so wie instrumentaler teil) sind 110% aus eigen fleisch und blut von uns. darf ich jetzt nicht unsere mucke via internetradio konstenfrei anderen leuten unter die nase reiben?!
Via Internetradio sind solche Aufführungen im Allgemeinen wohl nicht gebührenfrei, denn das wird von jemandem betrieben, der nicht im Besitz des Urheberrechts und der Nebenrechte ist. Auf der eigenen Bandwebsite oder im eigenen Kanal bei YouTube,Facebook etc. ja, denn da präsentieren die Urheber ihr eigenes Werk, was sie natürlich dürfen.
Noch mal: Plattenvertrag oder nicht ist völlig unerheblich für die GEMA!
Und noch eine Bemerkung zum Schluss:
Ich bin kein Jurist und dies ist keine Rechtsberatung!
Da ich allerdings beruflich viel mit Urheberrecht zu tun habe, musste ich mich notgedrungen mit einigen einschlägigen Gesetzen beschäftigen.
Wer's genau wissen will, geht zum Anwalt, kauft sich n Buch oder studiert die GEMA-Seite.
Da ist doch außerdem bestimmt noch eine Menge zur GEMA im "Business- und Recht"-Thread, oder?