Bierschinken
Mod Emeritus
Hallo,
ja, das geht, ABER....
Sollte dieser Amerikaner auf die Idee kommen die Gitarre in D zu lassen und dann ein deutscher mit dieser Gitarre irgendwie kontrolliert werden, sei es er nimmt die Gitarre mit in Urlaub und kommt zurück, dann muss er dafür Zollgebühren zahlen!
Man muss bis zu 10 Jahre nach dem Kauf nachweisen können, dass ei eingeführtes Gut korrekt verzollt wurde.
Aus diesem Grunde kann ich jedem empfehlen die Dokumente des Zolls aufzuheben.
Grüße,
Schinkn
ja, das geht, ABER....
Sollte dieser Amerikaner auf die Idee kommen die Gitarre in D zu lassen und dann ein deutscher mit dieser Gitarre irgendwie kontrolliert werden, sei es er nimmt die Gitarre mit in Urlaub und kommt zurück, dann muss er dafür Zollgebühren zahlen!
Man muss bis zu 10 Jahre nach dem Kauf nachweisen können, dass ei eingeführtes Gut korrekt verzollt wurde.
Aus diesem Grunde kann ich jedem empfehlen die Dokumente des Zolls aufzuheben.
Grüße,
Schinkn