@jens:
ich hab deine begründung im pa forum gelsen.
Dann sollte dir der kleine aber juristisch feine Unterschied zwischen den beiden Foren klar sein. Drüben greift "nur" das normale Straf- und Zivilrecht (Verleumdung etc.), hier hingegen kommt das Wettbewerbsrecht hinzu. Und das kann auch greifen, wenn Konkurrent A über Konkurrent B völlig der Wahrheit entsprechende Aussagen macht.
nichtsdestotrotz solltet ihr es einem nicht so schwer machen zu warnen. richtet doch auch einfach einen warnbereich ein. möglich isses bestimmt.
Nein, das ist eben nicht so einfach. Im PA-Forum bewegt man sich juristisch schon auf sehr dünnem Eis - und das funktioniert auch schon nur deshalb, weil sich dort hauptsächlich erwachsene Profis aufhalten und an die Spielregeln halten. Und genau deshalb, WEIL der Benutzerkreis relativ klein ist...
dadurch, dass ihr hier alles abblockt, fallen die leute hier vom stuhl, wenn sie erfahren, was paul so treibt.
Wir blocken nicht alles ab. Es spricht IMHO nichts dagegen, wenn Leute hier ihre Erfahrungsberichte reinstellen. Die Leute können sich so ihr eigenes Bild machen und selbst entscheiden, was sie davon halten wollen.
Aber wenn im gleichen Beitrag Worte wie "Betrug" fallen und offen aufgerufen wird "Leute, kauft da nichts", dann ist das ganz klar geschäftsschädigend bzw. u.U. strafbar. Und SOWAS werden wir hier nicht dulden, bzw. nur in ganz klar abgegrenzten Fällen, wo glaubhaft klar wird, dass es sich wirklich um kriminelle Machenschaften handelt und auch die Strafverfolgungsbehörden (NICHT ein Zivilgericht!) bereits eingeschaltet wurden.
anscheinend haben ihn hier viele für nen "heiligen" gehalten.
Das sicher nicht, aber wie schon gesagt, es ist immer eine Frage des "wie" und was man behauptet. Wenn jemand Geld bezahlt hat, Ware nicht erhält, und das hier erzählt, dann ist das die eine Sache. Wenn derjenige aber daraus die Schlussfolgerung zieht, es könne sich folglich nur um vorsätzlichen Betrug handeln, und DAS hier schreibt, dann ist das was ganz anderes.
Merke: in D darf man selbst einen Mörder erst dann Mörder nennen, wenn er rechtskräftig dazu verurteilt wurde. Das gilt auch dann, wenn kein Zweifel besteht, dass er es getan hat. Achtet mal in den Medien darauf: Vor Abschluss des Verfahrens wird da immer nur von "Verdächtigen" oder "mutmaßlichen XXX" gesprochen - aus gutem Grund.
Also: Erfahrungsberichte, die sachlich bleiben und keine weitere Wertung enthalten - ja, "Selbstjustiz" und Vorverurteilung nein. Das kann jeder denkende Mensch für sich selbst aus den Beiträgen herauslesen (oder auch nicht).