Live Mikrofon zerstört, wer zahlt?

Drum Mic? Beim Spielen daufgehauen? Das wäre dann Risiko Tonmann. Kaum zu erwarten dass der Trommler beim Trommeln dauernd auf das Micro Rücksicht nimmt.

Habe ich Dich da richtig verstanden? Der Toni hängt Dir ein Mikro ans Drumset, um Dich damit abzunehmen, und wenn DU es zerdepperst, soll ER für den Schaden aufkommen, den Du verursacht hast? Ich halte das für nicht korrekt.

Zur Sache: Die defekten Plastikteile kann man wohl relativ leicht durch neue Teile ersetzen, das einzig aufwändige daran dürfte das Ablöten und neu verlöten der Drähte an der XLR-Buchse sein. Trage das mal in einen Laden mit Service, damit die das zu Beyerdynamic nach Heilbronn einschicken. Ich habe mit deren Reparaturservice nur gute Erfahrungen gemacht (auch wenn das schon eine Weile zurückliegt).
 
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Habe ich Dich da richtig verstanden? Der Toni hängt Dir ein Mikro ans Drumset, um Dich damit abzunehmen, und wenn DU es zerdepperst, soll ER für den Schaden aufkommen, den Du verursacht hast?

Ja das ist nun mal das Risiko bei Drum Abnahme. Mal abgesehen davon, dass ich schon Mic Positionen gesehen habe wo der Drummer kunstvoll um das Mikro drum rum trommeln musste. Ich finde Drumabnahme ist ein Grenzfall. Fahrlässigkeit kann man von Seiten des Musiker ausschliessen. Es ist halt was anderes, ob der sein Micro im Bierglas versenkt oder es bei bestimmungsmässigem Gebrauch Schaden erleidet.
 
robbert
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murmichel
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adrachin
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Ich würde das entspannt sehen und warten, was der Tech fordert. Es scheint ein Beyerdynamic TG D58 zu sein. das kostet derzeit 116€.
Wenn ich das Bild ansehe, ist das Teil schon älter. Restwert geht gegen null.

Noch einmal zur Klarstellung.
Der Beitrag von mir bzgl. Versicherung sollte nur ein Tipp sein, da man man im Versicherungsdeutsch einige Dinge anders sieht.
Wenn ich von jemanden etwas benutze gilt das in der Regel schon als geliehen. Und gemietete, geliehene und gepachtete Sachen sind meist nicht mitversichert.

Also ganz locker :)
 
robbert
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robbert
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Ich würde das entspannt sehen und warten, was der Tech fordert. Es scheint ein Beyerdynamic TG D58 zu sein. das kostet derzeit 116€.
Wenn ich das Bild ansehe, ist das Teil schon älter. Restwert geht gegen null.
Es handelt sich um das "Opus 88", das ist der Vorläufer des TG D58 und, wenn überhaupt noch, nur noch vereinzelt neu zu erwerben, wie z.B. hier: http://www.musik-schiller.de/Beyerdynamic_Opus_88_p199081.html

Ich denke auch, dass es sich um einen Grenzfall handelt. Es dürfte nicht so ganz einfach sein, so ein Mikro bei ordnungsgemäßer Montage so ´sauber´ und hart zu treffen, dass es abbricht wie hier geschehen. Vielleicht hatte es schon einen Riss an der Bruchstelle, was man aber nachträglich nicht mehr feststellen dürfte.
Ich würde auch abwarten, was der Tech haben will. Je nachdem, ob es schon abgeschrieben ist und sein Restwert tatsächlich gegen Null geht, kommt er ja mit einem kulanten Vorschlag.
Vielleicht kommt er auch selber auf die Idee, den Hals zu kleben. Wenn es ansonsten noch funktioniert, würde ich das jedenfalls so machen und dann einen angemessenen (überschaubaren) Obulus fragen. Bin mal gespannt. Eine Einigung sollte wohl möglich sein.

Wenn das ganze an die Versicherung geht und die nur den Zeitwert ersetzen will, dann dürfte der Auszahlungsbetrag in der Tat nur sehr mager sein.
 
Richtig, und das ist angemessen, wenn jemand meint, es sei legitim das Eigentum anderer ohne Wiedergutmachung zerstören zu können.
Also jetzt mal halblang! Das Eigentum anderer vorsätzlich oder grob fahrlässig zu zerstören geht natürlich nicht. Da gibt es nix zu diskutieren und schönzureden. Aber wer ein Gewerbe betreibt, muss eben getreu des alten Spruchs "Wo gehobelt wird, da fallen Späne" auch wissen, dass Werkzeuge - auch wenn pfleglich mit ihnen umgegangen wird - eine begrenzte Lebensdauer haben und dass es für manches eben ein gewisses Risko gibt, dass mal was kaputt geht.
Ein Mietbagger, der jeden Tag auf Baustellen benutzt wird, sieht nach 5 Jahren nicht mehr picobello aus, sondern hat logischerweise ein paar Kratzer, Lackschäden und Dellen. Und wenn eines Tages ein Hydraulikschlauch platzt, ist das nicht unbedingt die Schuld desjenigen, der ihn in dem Moment gerade benutzt hat, sondern einfach Resultat eines gewissen Verschleißes, der sich irgendwann im Versagen eines Bauteils äußert.

Ein gewerblicher Anbieter von PA-Equipment muss mit einem gewissen Verschleiß ebenso kalkulieren. Ein Drummikro geht normalerweise nicht sofort kaputt, wenn mal einer mit dem Stick dagegen kommt. Dafür sind die gebaut. Wenn das 86x passiert ist, macht es halt beim 87. Mal evtl. mal "Knack" und das Ding ist kaputt - wäre aber in der selben Situation bei einem neuen Mikro vielleicht so nicht passiert. Man kann bei der Drumabnahme nicht 100% verhindern, dass es mal einen Kontakt gibt, sowas passiert. Und solange da keine Absicht oder eine komplette "Scheißegal"-Attitüde dahintersteckt, gehört das IMHO zum Betriebsrisiko - sowas muss ein kommerzieller Anbieter in seine Preiskalkulation mit einfließen lassen und dann selber tragen können.
Bei Gefälligkeiten sieht das etwas anders aus - aber auch da hilft miteinander reden.
 
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Ja das ist nun mal das Risiko bei Drum Abnahme. Mal abgesehen davon, dass ich schon Mic Positionen gesehen habe wo der Drummer kunstvoll um das Mikro drum rum trommeln musste. Ich finde Drumabnahme ist ein Grenzfall. Fahrlässigkeit kann man von Seiten des Musiker ausschliessen. Es ist halt was anderes, ob der sein Micro im Bierglas versenkt oder es bei bestimmungsmässigem Gebrauch Schaden erleidet.

Nein, mit dieser Meinung bin ich auch absolut nicht einverstanden. Wenn ich etwas beschädige, muss ich dafür sorgen, dass dem Besitzer kein Schaden entsteht. Ob das nun fachgerechte Reparatur oder Neuanschaffung bedeutet, ist egal, mein Tun darf niemandem einen Nachteil bescheren. Wenn da ein Mikro im Weg ist, so dass das Spiel beeinträchtig wird oder das Mikro gefährdet ist, sollte man miteinander reden. Am besten, bevor losgespielt wird und möglicherweise ein Schaden entsteht.

Gut, ich bin bei der Positionierung meiner Mikros sehr vorsichtig, meine Mikros sind klein und massiv (Sennheiser e904), und ich probiere manchmal bis zu drei Halterungen durch, bis ich die bestmögliche Positionierung gefunden habe. Aber meine Mikros sehen auch alle aus wie grade aus dem Laden geholt, sind aber zwischen einem und ca. sechs Jahren alt. Ich habe die mir zwar nicht direkt vom Mund abgespart, aber konnte mir die nur leisten, indem ich auf anderes verzichtet habe. Ich liebe meine Mikros und gehe extrem vorsichtig mit ihnen um, und das verlange ich auch von denjenigen, die sie nutzen wollen. Sehe ich das nicht, verschwinden die Teile wieder im Koffer, und der Mucker kann sehen, wie er für das Publikum hörbar wird. Meine Preisgestaltung sieht so human aus, dass jeder aufpassen muss, dass es keine Schäden gibt, denn die sind durch die Preise, die ich für meine Arbeit als Beschaller nehme, nicht abgesichert. Wenn ich alles gegen alle möglichen Schäden versichern müsste, würde das meine Preise spürbar in die Höhe treiben. Das will dann auch wieder keiner bezahlen. Zum Glück habe ich Kunden, die da ähnlich unterwegs sind wie ich und sehr sorgsam mit ihren wie meinen Sachen umgehen.

Gut, möglicherweise regen wir uns hier alle umsonst auf, vielleicht gibt es ja eine Haftpflichtversicherung des Veranstalters, und zumindest der TE ist ja gewillt, die Sache so zu regeln, dass er den von ihm (mit Sicherheit ohne Absicht) verursachten Schaden aufkommt. Allerdings hat wohl auch der TE keine Gage gesehen, das sieht mir alles nach Privatveranstaltung aus. Unschön in jedem Fall. Ich hoffe, Ihr kommt zu einer gütlichen Einigung.
 
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Drum Mic? Beim Spielen daufgehauen? Das wäre dann Risiko Tonmann. Kaum zu erwarten dass der Trommler beim Trommeln dauernd auf das Micro Rücksicht nimmt.


...das war wohl ein unüberlegter "Schnellschuß"... ;)

Wenn ich als Drummer vom Toni ein Mic so positioniert bekomme, dass ich nicht spielen kann ohne drauf zu "dengeln", dann sag' ich ihm das, BEVOR ich das Teil zu Klump schlage!

Dann wird das Mic anders positioniert und fertig.

Und wenn ich das Teil dann trotzdem zerlege, dann hafte ich auch dafür.

Falls eine "Produktion" so großzügig ist, den Schaden dennoch zu übernehmen, habe ich einfach nur Glück gehabt.

RJJC
 
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...das war wohl ein unüberlegter "Schnellschuß"...

Ne. Es war ja gefragt, wie das "im allgemeinen" gehandhabt wird. Und ich habe berichtet, wie das bei Veranstaltungen gehandhabt wird, bei denen ich entweder freischaffend oder auf Lohnsteuer engagiert wurde. Das dieses "allgemein" nicht auf die Allgemeinheit als solche zutrifft versteht sich von selbst. Ich spreche aber auch von Veranstaltungen die was grösser sind als eine Rockband und die Hardcore Fans....... gell @robbert. Die Veranstaltungen machen das dann handfest ab....... :evil:
 
Interessantes Thema!

Ich stelle auch oft meine kleine private PA (FOH, Monitore, Mischpult, Kabel, Mikros...) für kleine/lokale Events zur Verfügung und zum Glück ist bisher noch nix kaputt gegangen. Nicht mal ein Kabelbruch nach vielen vielen Metal Gigs.

Danke für die verschiedenen Ansichten/Erfahrungen! Ich werde in Zukunft definitiv darauf achten dass ich mich besser absichere um im Vorfeld Probleme/Diskussionen/Streit umschiffen zu können.
 
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LEUTE !!!! Man kann alles kompliziert machen. :rolleyes:

Ich habe mit Sicherheit kein Geldsch...., bin aber auch kein Knauser. Wenn ich die Bilder richtig erkannt habe, ist das Mikro ein Beyerdynamic.
Das kostet meines Wissens keine 5000 €, sondern gibt es beim Onkel Hans für 116 €.


Das lohnt sich ja kaum, der Versicherung zu melden, sollte man aber probieren.
Sollte das mit der Versicherung nicht funktionieren, drücke ich den Techniker das Geld auf die Kralle und gut is. Gibt es für den Gig Geld, ist halt dann leider die Gage weg und bei einem kostenlosen, zahle ich drauf - ce la vie.
 
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Wow, hier wird mal wieder heiß diskutiert.

Im Endeffekt hat sich aber die kernaussage in vielen der Posts wieder gespiegelt.
Es geht hier darum ob ein Gerät entweder:

1. Bei normaler sachgemäßer Nutzung kaputt geht
Das ist mir bei diversen gemieteten Teilen in den letzten 30 Jahren schon passiert. Dimmerpack, Leuchtmittel, Kabel, Lautsprecher... .
Das habe ich immer gemeldet und meine Verleihfirma wollte nie was dafür. Argument war: Normaler verschleiß. Sie waren sogar dankbar das ich es gemeldet habe und nicht einfach nur eingepackt und zurückgebracht habe.

2. Durch unsachgemäße Nutzung kaputt geht
Wenn ich beim Verladen was runterschmeiße oder mein Kaffee in den Mischer schütte dann muss ich den Schaden auch ersetzten.

Der Fall hier mit dem Drummikrofon sehe ich auch als grenzwertig. Schwierig zu bewerten.
Aber wie schon gesagt: Abwarten was der Techniker sagt und bei Forderungen einfach den Fall (ehrlich, so wie es passiert ist!) der Haftpflicht schildern. Meine War bei meine 2 Schadensfällen um die 100 € sehr entgegenkommend und unbürokratisch. War nur ein minimaler Aufwand für mich mit Schadensbeschreibung und Rechnungszusendung der zerstörten Teile.
 
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Bitte konstruktiv diskutieren und achtet besonders auf den Umgangston! Hier gibt es Board-Regeln, an die man sich bitte sehr halten muss. Streitereien meinetwegen gerne weiter im PN oder wo auch immer, aber nicht public hier.
 
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Trage das mal in einen Laden mit Service, damit die das zu Beyerdynamic nach Heilbronn einschicken.
Abwarten was der Techniker sagt und bei Forderungen einfach den Fall (ehrlich, so wie es passiert ist!) der Haftpflicht schildern.
Vielleicht von einem Service einen Kostenvoranschlag holen, was die Reparatur kostet. Das kann man dann auch der Versicherung schicken.
 
Vielleicht von einem Service einen Kostenvoranschlag holen, was die Reparatur kostet.
Mal realistisch betrachtet ist die Reparatur eines Mikros, was gut 100€ kostet und seit einiger Zeit nicht mehr gebaut wird, wohl höchstens dann wirtschaftlich, wenn man ein Ersatzteil findet und es selbst macht. Sobald da ein Techniker auch nur draufguckt (Kostenvoranschlag erstellen) sind 20-30€ schnell weg, Ersatzteil mit Versand (so es das denn gibt) liegt sicher kaum unter 20€ und die Reparatur selbst wird unter einer halben Stunde nicht zu machen sein (Beschaffen des Ersatzteils, Auslöten der Kapsel, tauschen des Teils, wieder einlöten, Funktionstest,...). Summa summarum sind das locker 100€ für eine fachmännische Reparatur - eher mehr, wenn es dafür auch noch eingeschickt werden muss. Da das Mikro sicher nicht nagelneu ist, ist sowas in der Preiskategorie ein wirtschaftlicher Totalschaden - Abschreibungsdauer für Mikrofone lt. AfA ist (zumindest beim Film) 5 Jahre, also sinkt der (kaufmännische/versicherungstechnische) Restwert in dieser Zeit auf 0 - nach z.B. 2 Jahren ist es noch 71€ wert, nach 4 Jahren noch 23,80€ - das darf dann die Reparatur jeweils höchstens kosten.
Das einzige, was man in dieser Preiskategorie IMHO wirtschaftlich vertreten kann, ist eine "nicht fachgerechte" Reparatur, also tatsächlich z.B. Kleben der Bruchstelle.
 
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Für mich wäre es klar, dass wenn ich es kaputt mache, dass ich auch den Schaden reguliere. Man kann so etwas auch versuchen, über die Haftpflicht zu regeln, aber das ist meistens mehr Stress, Schreiberei und Telefoniererei. Hab das gerade hinter mir, weil meine Tochter ne Freundin versehentlich das iPhone aus der Hand gehauen hat, das daraufhin ne SpiderApp drauf hatte. Der Vater hatte sogar noch die Rechnung von dem refurbished Laden, 3 Monate alt und knapp über 200, wovon die Versicherung dann 150 zahlen wollte. Dafür bekommt er aber noch keinen Ersatz.
In solchen Fällen ist es einfacher, wenn man das auf kurzem Dienstweg regelt. In dem Fall des Mikros könnte man ja versuchen, ob er mit Erstattung des halben Neupreises, also 60 EUR einverstanden wäre. Ich kann verstehen, dass er mit einem notdürftig geklebten Teil nicht wieder auf die Bühne will. Abgeschrieben war's eh, er spart bei Neukauf zu dem noch die 19% Mehrwertsteuer, hat wieder was zum Absetzen, und Du hättest dann ein gebrauchtes Mikro, dass Du selbst defekt bei ebay noch für 40 EUR wieder vertickt bekommst, repariert oder halt nicht.

Für ne vernünftige und einvernehmliche Regelung ist halt u.a. auch der Ton entscheidend. Mit Sprüchen, wie: "Warum montierst Du das auch so bescheuert!" oder "sorry kann ich auch nichts dafür" oder "ist halt Billig-Shice" wird man sicher keine Einigung finden, genau wenn die Gegenseite gleich mit ner Rechnung für Neuware aufwartet...
 
Ich glaube ja nicht, dass der TE sich vor den Kosten drücken will. Wir wissen auch nicht, ob der Tontechniker das professionell macht und daher das neue Mikro von der Steuer absetzen kann.
Ist schon richtig, dass es wahrscheinlich ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, insofern rentiert die Reparatur nicht, wenn man Stammkunde in einem Laden ist, der das reparieren könnte, machen die vielleicht auch umsonst einen Kostenvoranschlag bzw. können die entsprechende Summe nennen.
Je nach Alter des Teils wird die Haftpflicht wahrscheinlich auch damit argumentieren, dass der Zeitwert gegen 0 tendiert und sich daher rausnehmen, probieren kann man es mal.
Für ne vernünftige und einvernehmliche Regelung ist halt u.a. auch der Ton entscheidend.
Volle Zustimmung - wie heißt es so schön: die Leute kommen durch's reden zusammen und ich hoffe, dass hier eine Einigung gefunden wird, mit der beide gut leben können.
 
Also der Schilderung nach sehe ich da selbst bei einem versehentlichen(!) Volltreffer mit dem Stick keine Schuld und weder eine moralische noch rechtliche Verantwortung des TE, dem Verleiher das Mikro ganz oder halb zu ersetzen. So einen Treffer MUSS ein (Marken!-)Drummikro aushalten können. Wenn der Verleiher dir ein Mikrokabel hinlegt und das nach der Hälfte des Gigs ausfällt, fühlst du dich auch verpflichtet, das zu ersetzen? Könnte ja einer draufgetreten sein, und gestern ging es noch. Natürlich latschen da im Laufe eines Kabellebens (gerade im Verleih) hundert Füße drüber - das macht so einem Kabel aber nix. Nur hält es halt nicht ewig und einer ist dann halt der Depp, bei dem der Verschleiß dann plötzlich zuschlägt.

Im Verleih kalkulieren die allermeisten PA-Buden ihre Preise so, dass der Anschaffungspreis nach maximal 20 Einsätzen wieder drin ist, unter anderem um genau sowas abzufangen. Der erstbeste Google-Treffer zeigt mir bei einem x-beliebigen Verleih einen Tagesmietpreis von 8€ für ein Opus 88. Das hat also nach 20 Einsätzen 160€ wieder eingespielt (inkl. MwSt), mithin auch schon 40€ verdient. Alles darüber hinaus ist Reingewinn.

Wenn wirklich jemand was umschmeißt, Tablet runterfällt, was während der Mietzeit geklaut wird usw., da sehe ich das ja genauso, dass man selbstverständlich den Schaden ersetzt. Aber hier geht es doch wirklich um relativ normalen Verschleiß - siehe oben das Beispiel mit den Baugeräten. Natürlich kann man mit Werkzeug sehr pfleglich umgehen, aber Material, was in rauhem Umfeld unterwegs ist, ist halt auch irgendwann durch.
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Ganz nebenbei: sollte hier weder die Band noch der Tontechniker Geld gesehen haben, wäre vielleicht mal zu fragen, ob nicht derjenige bezahlen sollte, der mit der VA am Ende Geld verdient hat. Nicht nur muss ein Veranstalter normalerweise sowieso eine Haftpflichtversicherung abschließen, sondern erstmal ist DER ja auch der Vertragspartner des PA-Verleihers. Inwieweit sich der VA dann wieder an den Verursacher hält, ist ja dann eine andere Frage... Ich will hier nichts unterstellen, aber es gibt so Kandidaten, die holen sich dann das Geld von zwei Seiten doppelt wieder...
 
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Hallo zusammen,
bei unserem Konzert Gestern ist ein Mikrofon kaputt gegangen ...

Nachdem wir uns hoffentlich alle wieder etwas beruhigt haben *) - ging es in dieser Sache schon weiter? Seid Ihr zu einer Einigung gekommen?


*) und da schließe ich mich selbst mit ein
 
Hallo!
Bisher ist nicht viel Passiert.
Ich hab zuerst nach einer Rechnung gefragt die ich einreichen kann, hat aber bis heute gedauert bis da wieder was kam.

Eine Rechnung konnte er nicht auftreiben,
Ich werd dann wohl Morgen bei der Versicherung anrufen und denen den Neupreis nennen, mal schauen was die sagen!

Bis dahin wünsche ich allen erstmal ein frohes neues Jahr! :)
 
Eine Rechnung konnte er nicht auftreiben,
Hm... Nicht, dass er das Ding womöglich (mit Vorschaden?) billig bei Ebay geschossen hat. Eine Rechnung ist m.E. das mindeste - allein, um nachvollziehen zu können, was das Teil zum Zeitpunkt der Anschaffung gekostet hat und wie lange es schon im Einsatz ist. Ist nur meine Meinung.
So schön ich es finde, wenn du mit Hilfe deiner Versicherung den Geschädigten zu entschädigen versuchst. Aber wenn man Versicherungen sowas aufs Auge drückt, wo man womöglich gar nicht oder nicht in der vollen Höhe haftbar ist, macht das zumindest mal die Versicherung für alle (auch mich!) teurer. Wer aus reinem Ehrgefühl heraus den Schaden ersetzen will - ohne es zu müssen - der sollte dann auch selbst zahlen und nicht die Versichertengemeinschaft bluten lassen.

Ich vermute aber mal, die Versicherung wird ohne irgendeinen Beleg auch nicht zahlen, denn sonst könnte sich ja jeder einfach einen Schaden ausdenken und bezahlen lassen...
 

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