@Sparkyrun:
Vor der Auseinandersetzung mit DHL hätte ich jetzt nicht die Riesenangst, jedenfalls solltest Du das mMn nicht schon im Voraus aufgeben. Bisher haben die ja nicht mal davon erfahren.
Es gibt eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Entweder war das Teil den AGB entsprechend verpackt (was ja nach Deiner bisherigen Einschätzung der Fall zu sein scheint), dann haftet DHL, ob sie wollen oder nicht. Denn Du kannst ja gegenüber DHL durch den Versender als Zeugen beweisen, dass das Teil vorher in Ordnung war. Es ist also unterwegs was passiert, und dafür haften sie unabhängig davon, ob Du einen konkreten Ablauf darlegen kannst (wie sollst Du das auch, Du bist ja nicht mitgefahren...). Ohne in die rechtlichen Einzelheiten einzusteigen, kommt übrigens durchaus ein eigener Anspruch gegen die DHL in Frage, der vom eigentlichen Vertragspartner abgeleitet werden kann. Dazu solltest Du dann aber zu einem Anwalt gehen, wenn die DHL nicht spurt.
Oder die Gitarre war eben nicht ausreichend verpackt, dann hat der Verkäufer seine Pflichten verletzt, und er muss Dir was anbieten. Reparatur zzgl. einem Ausgleich für den Wertverlust wäre da wohl schon angemessen, denn wenn Du die Gitarre irgendwann wieder verkaufen solltest, kannst Du sowas ja nicht einfach verschweigen, auch wenn es fachmännisch repariert wurde.
Gruß, bagotrix