Hallo Max,
zum einen hast Du recht: das betrifft ja viele Musiker und kann ja kein Geheimnis sein und es müßte demzufolge auch beschreibbar sein, was man wie macht.
Zum anderen liegst Du nicht ganz richtig: weil außerhalb beschreibbarer Prinzipien viele Einzelfälle auftreten können und es sozusagen verschiedene Kategorien gibt, in die man dann jeweils fällt, wonach sich richtet, was man wie macht, ist es halt doch nicht so einfach - bzw. es wird dann halt eher ein Buch, von dem es eh schon etliche gibt und wo dann ein Mensch sagt: kann mir mal jemand sagen, in welchem Kapitel ich überhaupt nachschlagen muss?
Ist halt so. Die Hinweise von Beyme und Yesterday finde ich hilfreich.
Dennoch mal ein paar Prinzipien:
1) Finanziell und Finanzamt
Grundsätzlich ist jeder Ertrag, die man als Person (bleiben wir mal dabei) macht, anzugeben. Ob die unterhalb einer Freigrenze liegt oder besteuert wird, hängt wiederum von der persönlichen finanziellen Situation ab, kann also nicht generell beurteilt werden. Mach aber nix - dafür ist das Finanzamt da.
Wichtig ist: Einnahmen minus Ausgaben ergibt Ertrag. Man kann also seine Ausgaben (das wären bei einem Konzert direkt Fahrtkosten beispielsweise, indirekt Proberaummiete, Ausgaben für Instrumente) gegen die Einnahmen aufrechnen. Oft bleibt nix übrig - das ist halt die Schwelle vom Hobby (was das Finanzamt nicht interessiert) hin zu Nebeneinkünften (die das Finanzamt interessieren).
Wichtig ist auch: Jede Einnahme ist ein Umsatz - also erhebt sich prinzipiell die Frage der Umsatzsteuer. Hier ist Kleinunternehmerregelgung angesiedelt, wo man beantragen kann, dass wenn man unterhalb eines bestimmten Umsatzes im Jahr liegt (hier kannst Du mal googeln), man von der Umsatzsteuer befreit werden kann.
Deshalb finde ich generell den Tipp, zum Finanzamt zu gehen und seine jetzige Situation darzustellen (man hat Ausgaben, man hat aber auch Einnahmen durch sein Hobby Musik - und das möglichst konkret: wie viel und wie oft), den Schritt, den man gehen sollte.
Die sind dazu da, das einzuschätzen und bisher habe ich gute Erfahrungen gemacht (und meine Vorbehalte oder Vorurteile nicht bestätigt gesehen). Da macht es Sinn, das möglichst früh zu machen, das heißt, wenn regelmäßige Einnahmen hereinkommen oder künftig fließen könnten.
Ehrenamts- und Aufwandspauschalen sind eher für andere Arten von Einkünften gedacht.
2. GEMA
Die GEMA soll dafür sorgen, dass wenn irgendwo Eure Musik gespielt bzw. öffentlich aufgeführt wird (Radio, Konzerte etc.), die Rechteinhaber (im wesentlichen die Autoren und Musiker_innen) auch etwas davon bekommen. Das wärt in dem Fall, wo Ihr Eure Musik auf den Markt bringt, auch Ihr selbst.
Allerdings kostet die Mitgliedschaft bei der GEMA auch Geld - und also ist es prinzipiell eine Kosten-Nutzen-Erwägung, so etwas zu machen oder zu lassen. Mit der eigentlichen Urheberschaft (also wer die Rechte an der Musik hat, einfach ausgedrückt: wer sie geschaffen hat) hat die GEMA nichs zu tun, die GEMA beschäftigt sich nur mit dem Einholen der Verwertungsrechte.
Wenn Ihr über spotify etc. geht, wo Ihr direkt einen Anteil bekommt und die Chancen, dass Ihr über Radio, Fernsehen gespielt werdet oder auf Konzerten gecovert werdet, gering oder als vernachlässigbar einschätzt, dann braucht Ihr Richtung GEMA gar nichts zu tun, sondern macht das einfach selbst. Gebt aber (siehe Punkt 1) die Einnahmen an, wenn das Finanzamt das will.
3. Urheberschaft und Sicherung der Rechte
Hier gibt es viel Voodoo und viele Ängste, meist unbegründet. Fakt ist, dass wenn Ihr Eure Musik gemacht und produziert habe, Ihr automatisch die Urheberschaft habt, ohne dass Ihr was machen müßt. Problematisch ist eher der Nachweis der Urheberschaft.
Allerdings muss jemand anders, der behauptet, dass die Musik ihm gehört, dies auch belegen. Dazu müßte er im einfachsten Fall belegen, dass er diese Musik vor Eurer Musik gemacht hat, was wiederum dadurch am einfachsten belegt wird, dass er sie vorher irgendwo veröffentlicht hat. Im Grunde läuft es darauf hinaus, dass man darauf achten sollte, belegen zu können, wann man seine Musik veröffentlicht hat, wozu auch die Behauptung gehört, dass es die eigene Musik ist. Wenn Ihr Eure Musik bei spotify veröffentlicht, und zu den Informationen hinzufügt, dass es Eure Musik ist, dann habt Ihr schon das Grundlegende getan. Jemand, der dann auftritt und behauptet, das wäre aber seine Musik, müßte dann den Beweis antreten, dass dies so ist.
Ein Umstand von Ärgernissen kann eine gemeinsame Urheberschaft sein. Das sollte man aufschreiben und möglichst mit Datum versehen unterschreiben. Wenn zwei Leute den songtext geschrieben haben, ist das eben so. Wenn einer die Musik komponiert hat auch - wenn es die ganze Band war, ebenso. Das gleiche bezüglich Arrangement. Das ist beispielsweise wichtig für die Zuordnung und Aufteilung der Tantiemen - und auch in dem Fall, indem ein Mitglied die Band verläßt und ähnliche Wechselfälle des Lebens.
Das wären jetzt aus meiner (!) Sicht die drei wichtigsten Bereich und wichtigsten Prinzipien.
Und Du wirst unschwer erkennen, dass es unterhalb dieser Prinzipien noch etliche Fälle geben kann, die einen Unterschied machen, auf die man aber - ohne den individuellen Fall zu kennen - gar nicht eingehen kann, weil das ganze Bücher füllen würde.
Meist geht den Leuten erst auf, wie viele unterschiedliche Fälle es eigentlich gibt, wenn sie sich damit anfangen zu beschäftigen - vor allem in einem Forum, wo eben viele etwas zu berichten wissen, was möglicherweise für sie zutrifft und ihre Erfahrungen wiederspiegelt, aber für andere nicht zutrifft oder wo andere Erfahrungen vorliegen. Zudem gibt es immer mehrere Wege, die nach Rom führen.
Ich bitte durchaus um Ergänzung oder Widerspruch, falls ich - so ist es nun mal, aus diesem Schreiben im Fluß - etwas beschrieben habe, was so nicht zutrifft oder wo es weitere wichtige Unterscheidungen gibt.
Ansonsten kann ich darauf verweisen, dass es beispielsweise in mehreren Städten/Regionen sogenannte Rockbüros oder ähnliches gibt, die Kurse oder Auskünfte diesbezüglich anbieten.
Herzliche Grüße - und just my 2,47 Cent
x-Riff