Helmut
Registrierter Benutzer
Hallo,
vorweg ich bin bei meiner Firma der LSB, allerdings beschäftigen wir uns nicht mit Lichttechnik, insofern gestehe ich gern zu nicht alles über die speziellen Sicherheitsanforderungen der Showlaser zu kennen. Nur eines bleibt bei allen Lasereinrichtungen immer dasselbe, es geht um optische Strahlung und dafür gibt es verbindliche Obergrenzen (Laserklassen, MZB, NOHD, etc.) die für alle gelten.
Die von Dir angeführten Laser sind alle Laser der Klasse 3B. Ab Laserklasse 3B sind Lasereinrichtungen bei den zuständigen Behörden anzeigepflichtig und erfordern für den Betrieb einen LSB. LSB kann man durch Teilnahme an speziellen Lehrgängen mit abschliessender Wissenskontrolle werden.
Ich bin mir nicht sicher, ob Dein Argument "ich nutze diese Einrichtung nur privat" Dich von den genannten Pflichten entbindet. Jedenfalls eine Party, auf der ausser Dir auch noch andere Menschen sind, ist im Sinne des Laserschutzes nicht mehr privat. Du würdest Dich strafbar machen.
Jetzt ist es immer aber auch so, wo kein Kläger da kein Richter, nur mach Dir bitte klar, dass Laserlicht ganz andere Eigenschaften als natürliches Licht hat.
Im Vergleich mit einer natürlichen Lichtquelle bei der nur ein kleiner Teil der Strahlung ins Auge gelangt, bringt der Laser durch seine Bündelung die gesamte Energie ins Auge. Die Augenlinse wirkt darüber hinaus wie ein Brennglas und erzeugt ein Bild auf der Netzhaut mit ca. 15 micrometer Durchmesser (Focussierung). D.h. die gesamte Leistung trifft auf diese kleine Fläche. Damit Du Dir in etwa die Größenordnungen vorstellen kannst, die Helligkeit eines 1 W Lasers ist in eine Milliarde mal heller, als die Helligkeit einer 100W Glühbirne. Augenschäden, die durch Laser verursacht werden, sind irreperabel, d.h. man muss damit leben.
Ich rate Dir dringend erbringe zuerst den Fachkunde-Nachweis (LSB) für Showlaser (DIN 56 912). Dort lernst Du wie man die Mindestabstände berechnet, welche max. Strahlung in Abhängigkeit der Blende, der Wellenlänge, der Dauer der Bestrahlung, etc, etc. erlaubt sind und welche Sicherheitsanforderungen erfüllt sein müssen.
Ein Fachbuch zu lesen ist definitiv viel zu wenig.
Gruss Helmut
vorweg ich bin bei meiner Firma der LSB, allerdings beschäftigen wir uns nicht mit Lichttechnik, insofern gestehe ich gern zu nicht alles über die speziellen Sicherheitsanforderungen der Showlaser zu kennen. Nur eines bleibt bei allen Lasereinrichtungen immer dasselbe, es geht um optische Strahlung und dafür gibt es verbindliche Obergrenzen (Laserklassen, MZB, NOHD, etc.) die für alle gelten.
Die von Dir angeführten Laser sind alle Laser der Klasse 3B. Ab Laserklasse 3B sind Lasereinrichtungen bei den zuständigen Behörden anzeigepflichtig und erfordern für den Betrieb einen LSB. LSB kann man durch Teilnahme an speziellen Lehrgängen mit abschliessender Wissenskontrolle werden.
Ich bin mir nicht sicher, ob Dein Argument "ich nutze diese Einrichtung nur privat" Dich von den genannten Pflichten entbindet. Jedenfalls eine Party, auf der ausser Dir auch noch andere Menschen sind, ist im Sinne des Laserschutzes nicht mehr privat. Du würdest Dich strafbar machen.
Jetzt ist es immer aber auch so, wo kein Kläger da kein Richter, nur mach Dir bitte klar, dass Laserlicht ganz andere Eigenschaften als natürliches Licht hat.
Im Vergleich mit einer natürlichen Lichtquelle bei der nur ein kleiner Teil der Strahlung ins Auge gelangt, bringt der Laser durch seine Bündelung die gesamte Energie ins Auge. Die Augenlinse wirkt darüber hinaus wie ein Brennglas und erzeugt ein Bild auf der Netzhaut mit ca. 15 micrometer Durchmesser (Focussierung). D.h. die gesamte Leistung trifft auf diese kleine Fläche. Damit Du Dir in etwa die Größenordnungen vorstellen kannst, die Helligkeit eines 1 W Lasers ist in eine Milliarde mal heller, als die Helligkeit einer 100W Glühbirne. Augenschäden, die durch Laser verursacht werden, sind irreperabel, d.h. man muss damit leben.
Ich rate Dir dringend erbringe zuerst den Fachkunde-Nachweis (LSB) für Showlaser (DIN 56 912). Dort lernst Du wie man die Mindestabstände berechnet, welche max. Strahlung in Abhängigkeit der Blende, der Wellenlänge, der Dauer der Bestrahlung, etc, etc. erlaubt sind und welche Sicherheitsanforderungen erfüllt sein müssen.
Ein Fachbuch zu lesen ist definitiv viel zu wenig.
Gruss Helmut