Laserschutzseminare

  • Ersteller Rockopa
  • Erstellt am
Am 12.12.2015 findet wieder ein Laserschutzseminar statt: Die Teilnahme ist kostenpflichtig

laserschutz-seminar.jpg
 
Ab wie vielen Jahren darf ich einen Laserschutzbeauftragten machen? Bzw. mit vielen Jahren darf ich überhaupt einen Laser bei einer öffentlichen Veranstaltung verwenden?
Ich hoffe, dass wurde noch nicht geschrieben, ansonsten tuts mir Leid. Habs nicht gefunden.
LG
 
Teilnehmen darfst du immer. Allerdings schränken manche Anbieter auch dies ein.

Die Aufgabe als LSB darfst du rechtlich aber erst ab 18 übernehmen. Mit der Volljährigkeit bist du uneingeschränkt geschäftsfähig und damit auch haftbar.

http://www.laserstrahlenschutz.com/seite4.htm
 
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Achso ok, das ist Schade, d.h. ich muss mir, wenn ich ne öffentliche VA hab, wo ein Laser gewünscht ist, erst noch einen LSB holen, der dann den ganzen Abend den Laser bedient :/ Aber ok, dann warte ich halt noch ein wenig.
Danke!
 
Nicht so ganz, die Sache ist komplizierter.

Je nach Gemeinde/Stadt können die auch eine Abnahme durch den TÜV Mann verlangen.
Zudem kommt es auf die Leistungsklasse des Lasers an, Art der VA und was damit gemacht werden soll. Gerade bei mobilen Geräten ist das immer so eine Sache. Ein Spiegel falsch ausgerichtet und schon hat man den Salat oder das Blanking setzt zu spät ein, weil man einfach die alten Werte übernommen hat oder Pi mal Daumen eingerichtet hat. So etwas geht dann im wahrsten Sinne des Wortes ins Auge und wenn das geschieht, also eine Person wirklich zu schaden kommt, dann wirst du deines Lebens nicht mehr froh.

Ein LSB steht dafür gerade, dass alles mit rechten Dingen zu geht und dass die Vorschriften, Grenzwerte usw. eingehalten werden. Der LSB darf aber keine offiziellen Berechnungen machen oder eine Laseranlage abnehmen. Das darf nur der TÜV Mann oder der ihr gleichgestellten Person.

Ich kenne Fälle, da winkt die Gemeinde/Stadt das so durch, nach dem Motto Laser - was ist das? Das ist doch was mit Licht. Das ist schon OK.
Andere wiederum verlangen explizit nach einer Abnahme. Egal ob da ein Spooky steht oder ein ausgewachsener Klasse 4 mit >10W.

Das kniffelige an der Sache ist, dass du als Betreiber bzw. Verantwortlicher der Anlage jederzeit nachweisen musst, dass keine Gefahr davon ausgeht und dass alle Vorschriften, auch in Bezug auf die VA selbst und dem Einsatz des Lasers dort, eingehalten werden und wurden. Letzteres bedeutet auch Dokumentationspflicht.
 
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Oje,
dann werde ich das bei der nächsten VA lieber mal gründlich abklären. Aber danke für die Info, bevor ich da in Schwierigkeiten gerate!
LG
 
Fragen wir mal so. Was für ein Gerät/Anlage soll denn eingesetzt werden?
Hersteller, Modell, Laserschutzklasse, max. Strahlelstung?
 
Also momentan wollen wir uns für VAs den Laserworld DS-900 RGB, von einer VA-Technik Firma in unserer Umgebung, leihen.
Thomann sagt:
Gesamtleistung typisch: 950 mW
Klasse 3R
 
Da steht AB Klasse 3R und da steht auch, dass dieses Gerät als Klasse 4 gilt. Das ist also bei weitem kein Spielzeug mehr.

Ab Klasse 3R wird in jedem Fall eine Abnahme der mobilen Anlage am Einsatzort im aufgebauten Zustand verlangt. Das ist dann der TÜV Mann.
Bei öffentlichem Einsatz muss die gesamte Laseranlage vor der Benutzung von einem Sachverständigen (z.B. TÜV) abgenommen werden.
Auszug des Sicherheitshinweises auf der Thomannseite.

So eine Abnahme kostet bis zu 1k€. Kann aber auch nur bei 150€ liegen. Da scheiden sich die Geister.
siehe auch: http://laserfreak.net/forum/viewtopic.php?f=2&t=46990

Da du die Anlage eh anmietest, frag einfach mal bei der Mietbude wie die das handhaben. Normalerweise müssen die einen LSB haben und evtl. haben die auch Kontakte zur Abnahme. Falls das nicht der Fall ist rate ich dringend Finger weg.

Ich würde dir dringend raten die Kiste nicht einzusetzen und statt dessen lieber ein paar konventionelle Discoeffekte zu nutzen. Die sehen auch hübsch aus und sind bei weitem ungefährlicher und stressfreier.
 
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Mmh, da hast du Recht. Da lass ich das lieber, bevor ich da in irgendetwas reingerate, wo ich nur noch schwer rauskomme.
Vielen Dank auf jeden Fall! Du hast mich möglicherweise vor einem Fehler bewahrt! :)
LG
 
Ein LSB steht dafür gerade, dass alles mit rechten Dingen zu geht und dass die Vorschriften, Grenzwerte usw. eingehalten werden. Der LSB darf aber keine offiziellen Berechnungen machen oder eine Laseranlage abnehmen. Das darf nur der TÜV Mann oder der ihr gleichgestellten Person.
Obwohl ich Dir grundsätzlich zustimme, gibt es keine verbinbdlichen bzw. nur sehr grobe Vorschriften was ein LSB darf und können muss. Entsprechend sind dann die Schulungsinhalte der Seminare. Ein- und zweitägige Seminrae Allerdings sind überhaupt nicht ausreichend sind, um belastbare Berechnungen machen zu können. Mal davon abgesehen, ist die Mathematik/Physik bei dieser Thematik alles andere als profan. Meistens sind die Leute vom TÜV Physiker, die aber auch eine spezielle Ausbildung zum LSB durchlaufen haben und es gibt, wie Du schreibst "gleichgestellte". Das sind i.d.R. Leute die bei der BG ihren "LSB" mit Sach- und Fachkundenachweis gemacht haben. Aber vom Titel her sind das auch "nur" Laserschutzbeauftragte, so zumindest war das 2011 so, als ich meine LSB Seminare besuchte.

Gruss Helmut
 
Der Rockshop in Karlsruhe bietet nächstes Jahr auch wieder ein eintägiges Seminar an, und zwar am Dienstag, den 23. Februar 2016: Infos und Buchung (Shoplink)
 

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