Lackkratzer bei Ebay-Gitarre

  • Ersteller Manni111
  • Erstellt am
Wenn der Schaden durch mangehalfte Verpackung passiert ist, bist du übrigens auch laut Ebay im Recht, das kannst du dem ja auch unter die Nase reiben.
 
Der Verkäufer hatte wie ich glaube wirklich nicht die Schuld, da die Gitarre wirklich perfekt verpackt wurde.
Wegen dem Ausbessern der Lackierung(die Farbe ist metallisiert) funktionieren eure Tips wahrscheinlich nicht, da man die Farbe nirgends bekommt. Ich wollte eher wissen was man machen kann damit nicht noch mehr lach abbricht(eventuell Klebstoff an den Kratzern?).
Als ich mit dem Verkäufer Kontakt aufgenommen habe wurde mir versichert das Paket wäre versichert. Weiters wurde mir geraten umgehend zur Post zu gehen und dort den Schaden schätzen zu lassen. Probleme:Die Gitarre wurde nach Italien verschickt. Nun befürchte ich, dass keines der am Versand beteiligten Länder(Deutschland,Österreich, Italien) die Verantwortung dafür aufsich nehmen will. Weiters bezweifle ich, dass das örtliche Postamt den Schaden richtig schätzen kann.

Antwort des Verkäufers:

Hallo,

das tut mir sehr leid, aber beim Abschicken war die Gitarre restlos in
Ordnung (s.auch Bild). Wie Du schon vermutet hast, ist dies evtl. beim
Transport passiert (was mir bei der außergewöhnlich dicken Verpackung,
für die ich bereits manches Extralob bekam, unverständlich ist).Ich
hoffe, Du hast die Verpackung aufgehoben, damit Du den Transportschaden
bei der Post reklamieren kannst. Immerhin habe ich die Gitarre für
solche Fälle versichert. Bitte melde den Schaden bei Deiner Post (das
lokale Postamt muß den Schaden erst beurteilen) und gib mir dann
Bescheid.

Vielleicht kannst Du den Fehler mal knipsen und mir das Bild per Mail
schicken.

Gruß
Ralph
 
al schrieb:
1. der gefahrenübergang erfolgt beim versender (der empfänger trägt das versandrisiko)


al

Dies gilt aber nicht, wenn der Verkäufer ein Händler ist...->Verbrauchervertrag

...wollt ich nur mal so anmerken...
 
gexx schrieb:
Dies gilt aber nicht, wenn der Verkäufer ein Händler ist...->Verbrauchervertrag

...wollt ich nur mal so anmerken...
was du schreibst gilt nur, wenn keine agb dem kunden vorliegen oder nichts geregelt ist.

du kannst auch als händler imho das risiko auf den kunden abwälzen per agb oder eine versicherung zur pflicht machen (z.b. conrad electronic macht das so +0,85% vom wert)

immer dran denken: wo juristen im spiel sind, gibts (mindestens) eine hintertür!
 
Ich glaube per AGB das Versandrisiko einfach auf den Kunden überwälzen geht nicht (§ 475 Abs.1)... Deshalb versenden die Händler auch meistens ein versichertes Paket, die Kosten werden, wie du schon sagtest, auf den Kunden übertragen...

Grüße
 

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